Ratsanfrage – Modellversuch temporäre Halteverbote zur Fahrbahnreinigung

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Fragesteller: Detlef Müller

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrter Herr Müller,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin und nach Abstimmung mit
dem Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ASR) Folgendes mit:

1. Bis wann wurde der Modellversuch durchgeführt oder dauert noch an?

Der Modellversuch wurde bis Anfang/Mitte Dezember 2019 durchgeführt. Die Ausschilderung wurde zeitnah zu diesem Termin wirksam unkenntlich gemacht.

2. Ist es bei den 11 Orten mit fester Ausschilderung und den 7 Straßenabschnitten, in denen via Infoschreiben und Hausaushang auf die freiwillige Mitwirkung der Anwohnerinnen und Anwohner gesetzt wurde, geblieben oder wurden Veränderungen vorgenommen?

Es gab keine Veränderungen zu den ausgewiesenen Modellabschnitten. Lediglich der Abschnitt Ammonstraße wurde ab Ende September 2019 nicht mehr ordnungsbehördlich durchgesetzt.

3. Welche Ergebnisse liegen zum jetzigen Zeitpunkt zum Modellversuch vor?

Die umfangreiche Auswertung erfolgte in der Sitzung de AG-Straßenreinigung am 12.03.2020 zuwelcher der übliche umfangreiche Teilnehmerkreis rechtzeitig eingeladen wurde (auch Einladungen an alle Fraktionen wurden frühzeitig ausgereicht).

4. Wann und in welcher Form werden die Stadträtinnen und Stadträte über die Ergebnisse und Erkenntnisse informiert?

Durch die jeweiligen Vertreter der Fraktionen in der AG-Sitzung.

5. Ist eine Information gegenüber den lokalen Medienvertreterinnen und -vertretern angedacht?

Da die AG eine Fortführung des Modellversuches in leicht veränderter Form in den bestehenden ausgeschilderten Abschnitten als Arbeitsauftrag an den ASR gegeben hat, wird zwischen ASR und dem D6 eine Abstimmung zur Fortsetzung des Modellversuches und entsprechender Öffentlichkeitsarbeiten erfolgen.

6. Wann, wie und in welchem Umfang werden bzw. wurden die Anwohnerinnen und Anwohner informiert, die 2018 vorab per Information in den Modellversuch einbezogen wurden?
Es handelt sich letztlich um amtliche Verkehrszeichen, die mit verkehrsbehördlicher Genehmigung aufgestellt wurden. Am Ende des Genehmigungszeitraumes (12/2019) wurden die VZ unkenntlich gemacht. Wenn eine erneute Geltendmachung mit damit verbundener bzw. vorgeschalteter Öffentlichkeitsarbeit gibt, gibt es prinzipiell ein geltendes amtliches Verkehrszeichen, was die VT zu befolgen haben.

7. Erfolgten an den Standorten, die via Infoschreiben und Hausaushang für die regelmäßige Fahrbahnreinigung sensibilisiert werden sollten, auch Informationen in den Einrichtungen der unmittelbaren Umgebung (bspw. Berufsschulzentren, Pflegeeinrichtungen), um ggf. auch Berufspendlerinnen und -pendler anzusprechen?

Insofern die Einrichtungen im unmittelbaren Einzugsgebiet der Modellabschnitte liegen, könnten sie die Postwurf-Information des ASR erhalten haben. Eine explizite Auswahl und Information solcher gesonderter Einrichtungen erfolgte aus Kapazitätsgründen nicht.

Link zur Ratsanfrage

Schreibe einen Kommentar