Ratsanfrage – Musterpachtvertrag für Solarthermie- und Photovoltaikanlagen

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Jörg Vieweg

Fragesteller:

Jörg Vieweg

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im Rahmen des Energiepolitischen Arbeitsprogramms 2014-17 beschloss der Stadtrat 2015 die Solarkatastersatzung. Seit 2015 steht dieses zur Verfügung. Um dem Zertifikat einer klimafreundlichen Stadt gerecht zu werden, wurde dieses eingeführt und sollte erreichen, die Möglichkeiten bestmöglich ausnutzen.

Es besteht seitdem die Möglichkeit einer Potenzialanalyse für Solarthermie- und Photovoltaikanlagen. Die Satzung dient der Unterstützung von Grundstückeigentümern. Über die Eignungsprüfung hinaus ist dabei sicher von Interesse, inwieweit Verpachtungsmöglichkeiten betrachtet werden.

In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele städtische Solarthermie- und Photovoltaikanlagen befinden sich im städtischen Eigentum? Bitte schlüsseln Sie diese nach Stadtteilen und Nutzungsform (privat/ gewerblich) auf.
2. Wie viele Pachtanfragen erreichten die Stadtverwaltung seit Einführung des Solardachkatasters im Jahr 2015?
3. Verfügt die Stadt Chemnitz über Musterpachtverträge für Solarthermie- und Photovoltaikanlagen (seit Einführung des Solardachkatasters der Stadt Chemnitz 2015)?
4. Wenn ja, wie viele Musterpachtverträge wurden seit 2015 abgeschlossen?
5. Wenn nein, unter welchen rechtlichen, baulichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden die Pachtverträge abgeschlossen?
6. Gibt es Unterschiede zwischen gewerblicher/ öffentlicher und privater Nutzung hinsichtlich technischer Anforderungen, rechtlicher Rahmenbedingungen, Instandhaltung und Nutzung der Anlagen? Bitte stellen Sie die Unterschiede und Gemeinsamkeiten gegenüber.
Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Vieweg

Antwort:

Sehr geehrter Herr Vieweg,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. „Wie viele städtische Solarthermie- und Photovoltaikanlagen befinden sich im städtischen Eigentum? Bitte schlüsseln Sie diese nach Stadtteilen und Nutzungsform (privat/ gewerblich) auf.“

Die Stadt Chemnitz betreibt 6 eigene Photovoltaikanlagen sowie 23 thermische Solaranlagen. Weiterhin sind 8 Dächer an kommerzielle Betreiber von Photovoltaikanlagen verpachtet. Die Nutzung der Solarthermie findet ausschließlich im Eigenbedarf des Gebäudes statt. Die Standorte der kommunalen Anlagen (Dächer) sind der folgenden Abbildung zu entnehmen. Die Thermieanlagen sind durch rote, die PV-Anlagen durch gelbe Punkte gekennzeichnet. Die kommerziellen Anlagen auf Dächern sind in grüner Farbe dargestellt.

Solarthermieanlagen

2. „Wie viele Pachtanfragen erreichten die Stadtverwaltung seit Einführung des Solardachkatasters im Jahr 2015?“

Gegenüber der Stadtverwaltung Chemnitz gab es seit 2015 keine Anfragen zur Verpachtung von Dachflächen.

Zwei Anfragen an die Struktureinheit Gebäudemanagement und Hochbau beinhalteten jedoch den Verkauf von Anlagen an die Stadt mit Finanzierungsmodellen, die nicht konform mit den Vergaberichtlinien der öffentlichen Hand waren.

3. „Verfügt die Stadt Chemnitz über Musterpachtverträge für Solarthermie- und Photovoltaikanlagen (seit Einführung des Solardachkatasters der Stadt Chemnitz 2015)?“

Die Stadt verfügt über einen Musterpachtvertrag für Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden. Für thermische Anlagen gibt es keinen Mustervertrag.

4. „Wenn ja, wie viele Musterpachtverträge wurden seit 2015 abgeschlossen?“

Seit 2015 wurde kein Vertrag geschlossen.

5. „Wenn nein, unter welchen rechtlichen, baulichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden die Pachtverträge abgeschlossen?“

Die abgeschlossenen Pachtverträge haben den rechtlichen Charakter eines privaten Pachtvertrages nach BGB. Das wirtschaftliche Ergebnis richtet sich nach den Angeboten des jeweiligen Bieters und wird verhandelt.

Die baulichen Rahmenbedingungen sind mit der Sächsischen Bauordnung und den einschlägigen Vorschriften für Sonderbauten konform. Prinzipiell können Anlagen nur dann errichtet werden, wenn die Dachfläche saniert wird. Damit werden Schäden durch die Anlagen vermieden und während der Pachtdauer keine Ausfallzeiten durch den Verpächter verursacht.

6. „Gibt es Unterschiede zwischen gewerblicher/ öffentlicher und privater Nutzung hinsichtlich technischer Anforderungen, rechtlicher Rahmenbedingungen, Instandhaltung und Nutzung der Anlagen? Bitte stellen Sie die Unterschiede und Gemeinsamkeiten gegenüber.“

Die technischen und rechtlichen Anforderungen sind bei allen Anlagen gleich. Hinsichtlich des Betreibens und der Instandhaltung der Anlagen ergeben sich keine Unterschiede.

Ergänzend möchte ich mitteilen, dass es folgende Anfragen zur Solareignung der eigenen Dachflächen von Privatpersonen gab:

2015 17
2016 0
2017 1
2018 3

Es ist davon auszugehen, dass sich Veränderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz hier negativ auswirken.

Mit freundlichen Grüßen
Miko Runkel
Bürgermeister

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