Ratsanfrage – Nachfrage Verkehr Augsburger Straße

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Maik Otto

Dr. Heidi Becherer

FragestellerInnen:

Dr. Heidi Becherer, Maik Otto

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

bei einem vor-Ort-Termin wurden wir erneut auf die problematische Parkraumsituation im Bereich Augsburger Straße/Kita Sonneninsel/Heinrich-Heine-GS hingewiesen.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wann werden die in der Ratsanfrage RA-466/2018 für 2019 vorgesehen Maßnahmen in Zuständigkeit der Stadtverwaltung umgesetzt?
2. Ist die Auslastungsprüfung der Mieterstellplätze durch die GGG bereits erfolgt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welchen Handlungserfordernissen?
Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
3. Was verbirgt sich hinter der fortlaufenden Maßnahme „Mobilitätsmanagement“?
4. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der langfristig geplanten Maßnahmen?
5. Wie werden die Anwohner und Anlieger in den gesamten Prozess mit eingebunden?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Maik Otto
Dr. Heidi Becher

Antwort:

Sehr geehrte Frau Dr. Becherer, sehr geehrter Herr Otto,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Wann werden die in der Ratsanfrage RA-466/2018 für 2019 vorgesehen Maßnahmen in Zuständigkeit der Stadtverwaltung umgesetzt?

Folgender Sachstand kann zu den für 2019 vorgesehen Maßnahmen gegeben werden:

Markierung der Feuerwehrzufahrt: Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 08.02.2019 wurde die vorhandene X-Markierung vor der Feuerwehrzufahrt zum Wohnblock der Hausnummern 20-29 demarkiert und durch Aufbringung einer Grenzmarkierung (Zick-Zack Linie) in Breite der vorhandenen Bordabgrenzungen ersetzt.

Verdeutlichung der „rechts vor links“-Regelung an der Zufahrt zum Wohnblock Nr. 52-58: Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 15.11.2018 wurde zur Verdeutlichung der „rechts vor links“-Regelung die Aufstellung des Zeichens 102 angeordnet. Zur Verbesserung der eingeschränkten Sichtverhältnisse auf die einmündende Wohngebietsstraße wurde zusätzlich eine Sperrfläche durch Aufbringung des Zeichens 298 markiert.

Verbesserung der Sicht auf vorhandene Parkverbote durch Beschneiden des Grünbewuchses: Die Grundstückseigentümer wurden zum Rückschnitt des Grünbewuchses aufgefordert und haben dies umgesetzt.

Prüfung der Legalisierung des Linksabbiegens auf den Parkplatz Bernsdorfer Straße 100-104:
Durch die bauliche Neugestaltung des gesamten Straßenraumes in diesem Bereich (Bordeinbauten zur Absicherung der Straßenbahngleise) ist eine Legalisierung des Linksabbiegens auf und auch aus dem Parkplatz Bernsdorfer Straße 100-104 in Richtung Stadtzentrum nicht umsetzbar. Es ist daher weiterhin nur das Rechtsein- und Rechtsausfahren möglich.

Prüfung einer Wendemöglichkeit auf der Bernsdorfer Straße in Richtung Stadtzentrum: Auf dem Straßenabschnitt der Bernsdorfer Straße zwischen Wartburgstraße und Augsburger Straße ist in Höhe der Zufahrt zum Wohnblock der Hausnummern 101-119 eine Wendemöglichkeit in Richtung Stadtzentrum gegeben.
2.  Ist die Auslastungsprüfung der Mieterstellplätze durch die GGG bereits erfolgt?  

Ja, die Prüfung ist durch die GGG erfolgt.

Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welchen Handlungserfordernissen?

Die von der GGG bereitgestellten Parkplätze seien vollständig ausgelastet und würden von den Mietern genutzt. Befragungen hätten ergeben, dass alle Nutzer ihren angemieteten Stellplatz beanspruchen. Dennoch könne zeitweise der Eindruck entstehen, dass nicht alle Stellplätze vermietet sind. Dieser Eindruck resultiere u.a. aus Urlaub, arbeitsbedingten oder anderweitigen Abwesenheiten der Mieter. Es sei nicht geplant die vor dem Wohngebäude Augsburger Straße 52 – 58 vorhandenen beiden Grünflächen in Mieterstellplätze umzubauen, da ein Ausbau der in Rede stehenden Freiflächen für die Mieterschaft mit einer erheblichen Minderung der Wohnqualität verbunden wäre.

Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Keine Antwort erforderlich.

3. Was verbirgt sich hinter der fortlaufenden Maßnahme „Mobilitätsmanagement“?

Sowohl bei den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen als auch durch die Wohnungsunternehmen sollen Maßnahmen zur Steuerung und ggf. Minderung des erforderlichen Verkehrs (Verkehrsmanagement) umgesetzt werden.

Mögliche Handlungsfelder für die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sind dabei:
– Kontinuierliche Information und Sensibilisierung der Eltern bspw. über die Erschließungssituation und verfügbare alternative Mobilitätsangebote.
– Sicherung und Weiterentwicklung attraktiver und sicherer Radabstellmöglichkeiten.
– Erarbeitung von Empfehlung sicherer Radrouten und Fußwege zur Schule aufbauend auf dem bestehenden Schulwegplan (z. B. als Projektarbeit der Schüler).
– Job-Ticket für Mitarbeitende.
– Mobilitätsbildung/Schulprojekte zum Thema Mobilität.
– Ggf. Zusammenführung der Maßnahmen in einem Mobilitätskonzept.

Für die Wohnungsunternehmen bestehen folgende Handlungsfelder:
– Sicherung und Weiterentwicklung attraktiver und sicherer Radabstellmöglichkeiten.
– Schaffung von Möglichkeiten zum sicheren Abstellen von Rollatoren und anderen Hilfsmitteln.
– Informationen zu verfügbaren ÖPNV-Angeboten.
– Kooperation mit Car-Sharing-Anbietern.

Diese Maßnahmen wurden durch die Wohnungsunternehmen größtenteils umgesetzt. Ein Car-Sharing-Angebot wurde nach 5 Jahren wieder eingestellt, weil dafür kein Interesse seitens der Bewohner bestand.

4. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der langfristig geplanten Maßnahmen?

Bisher wurden keine finanziellen Mittel im städtischen Haushalt bis einschl. 2020 für die Maßnahmen über 185.000 € eingestellt (vgl. Pkt. 3 der Ratsanfrage RA-352/2018). Insofern kann bis Ende 2020 die Umsetzung der Maßnahmen nicht erfolgen.

Durch die Stadtverwaltung wurde die Ausweitung der Hol- und Bringzone auf der Grünfläche in der CVAG-Wendeschleife geprüft. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die in Rede stehenden Parkplätze nicht genehmigungsfähig wären, da der von der Baumaßnahme tangierte Baumbestand nicht zu erhalten wäre.

Seitens der Wohnungsunternehmen wurde der Bau von weiteren Mieterstellplätzen geprüft und nicht favorisiert.

5. Wie werden die Anwohner und Anlieger in den gesamten Prozess mit eingebunden?

Sollten die Baukosten einzelner Maßnahmen einen Wert über 400.000 € umfassen, ist vor Baubeginn eine Befassung des Stadtrates obligatorisch.

Unabhängig von diesem politischen Beteiligungsprozess soll die zuständige Bürgerplattform Chemnitz-Mitte in den Arbeits- und Planungsprozess eingebunden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister

Link zur Ratsanfrage

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