Ratsanfrage – Nachfrage zu Landesprogramm „KINDER STÄRKEN“

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Maik Otto

Fragesteller:

Maik Otto

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

in Hinblick auf das bis Ende 2023 laufende ESF-Vorhaben des SMK „Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen“, auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014–2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014–2020) bitte ich um die Beantwortung folgender Nachfrage zur Ratsanfrage RA-137/2019:

1. Welche Einrichtungen in freier Trägerschaft haben gegenwärtig eine Förderung im oben genannten Programm beantragt?
2. Welche Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft haben gegenwärtig eine Förderung im oben genannten Programm beantragt?
3. Für welche Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft ist eine Beantragung noch beabsichtigt?
4. Wie findet die Entscheidung über eine Beantragung statt? Werden Bedarfe durch die Verwaltung aktiv ermittelt oder sind die Einrichtungen aufgefordert, Bedarfe anzuzeigen?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Maik Otto

Antwort:

Sehr geehrter Herr Otto,

zu den bis Ende 2023 laufenden ESF-Vorhaben des SMK „Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen“, auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014 – 2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020) bitten Sie um die Beantwortung folgender Nachfragen zur Ratsanfrage 137/2019.

Dazu teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Welche Einrichtungen in freier Trägerschaft haben gegenwärtig eine Förderung im oben genannten Programm beantragt?

Übersicht beantragte Förderung freie Kitas

2. Welche Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft haben gegenwärtig eine Förderung im o. g. Programm beantragt?

Übersicht beantragte Förderung kommunale Kitas

3. Für welche Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft ist eine Beantragung noch beabsichtigt?

Derzeit keine, da aktuell keine Neubeantragungen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) in Dresden möglich sind.

4. Wie findet die Entscheidung über eine Beantragung statt? Werden Bedarfe durch die Verwaltung aktiv ermittelt oder sind die Einrichtungen aufgefordert, Bedarfe anzuzeigen?

Die Entscheidung über eine Beantragung o. g. Landesprogrammes findet bei der Stadt Chemnitz bedarfsorientiert statt. Fortlaufend werden alle kommunalen Kindertageseinrichtungen über die entsprechende Teilnahme an aktuellen Bundes- und Landesprogrammen umfassenden informiert. Zudem werden die Einrichtungen von der Fachabteilung der Kindertageseinrichtungen vom Amt für Jugend und Familie dazu fachlich beraten und unterstützt.

Bei der Stadt Chemnitz erfolgt zur Beantragung von neuen Antragsstellungen oder Folgeförderungen ein partizipativer Entscheidungsprozess mittels eines schriftlichen Interessenbekundungsverfahrens der kommunalen Kindertageseinrichtungen.

Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister

 

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