Ratsanfrage – Nachfrage zu Photovoltaik Aufdachanlagen auf Flachdächern

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0352-Vieweg-Jörg_Goliat-1903_FINAL_RotFragesteller:

Jörg Vieweg

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Ratsanfrage RA-489/2019.

In der Antwort der Verwaltung heißt es: Für die Installation von Photovoltaik-Aufdachanlagen in Chemnitz „[…] können sämtliche Neubaublöcke unterhalb der Hochhausgrenze genutzt werden, sofern die Dächer auch aus statischer Sicht zur Aufnahme der PV-Anlagen geeignet sind oder ggf. ertüchtigt werden können.“

Aus dem Solardachkataster der Stadt geht jedoch nicht hervor, wie hoch die Gebäude sind.
In diesem Zusammenhang möchte ich um die Beantwortung folgender Fragen bitten:

1. Wie viele Gebäude im Besitz der GGG sind sowohl sehr gut im Sinne des Solardachkatasters für Photovoltaik geeignet, als auch niedriger als 22m?
2. Auf wie viele Gebäude bei den Chemnitzer Wohnungsgenossenschaften treffen diese Kriterien ebenfalls zu?
3. Wie werden die Vermieter in die Erarbeitung des Klimaschutzteilkonzepts „Erneuerbare Energien“ eingebunden?
4. Wer ist der Ansprechpartner für das Klimaschutzteilkonzept?

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Vieweg

Antwort:

Sehr geehrter Herr Vieweg,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Wie viele Gebäude im Besitz der GGG sind sowohl sehr gut im Sinne des Solardachkatasters für Photovoltaik geeignet, als auch niedriger als 22m?

Damit eine entsprechende Beantwortung der vorgenannten Frage erfolgen kann, ist eine Zuordnung der rund 25.000 Wohnungen der GGG zu den entsprechenden Bewertungskriterien des Solardachkatasters notwendig. Das Solardachkataster ist uns gegenwärtig nur über die durch die Stadt Chemnitz unter https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/unsere-stadt/umwelt/solarenergie/index.html zur Verfügung gestellten Daten zugänglich. Eine Abfrage zu
allen Gebäuden der GGG mit rund 25.000 Wohnungen müsste somit manuell unter der vorgenannten Adresse des Solardachkatasters erfolgen. Dies ist nicht mit einem vertretbaren zeitlichen und personellen Aufwand realisierbar.

2. Auf wie viele Gebäude bei den Chemnitzer Wohnungsgenossenschaften treffen diese Kriterien ebenfalls zu?

Die Stadtverwaltung Chemnitz hat keine Übersicht über den Gebäudebestand der Chemnitzer Wohnungsgenossenschaften und kann somit keine Angaben zu deren Eignung zur Aufnahme von PV-Anlagen machen.

3. Wie werden die Vermieter in die Erarbeitung des Klimaschutzteilkonzepts „Erneuerbare Energien“ eingebunden?  

Im Rahmen der Erarbeitung des Konzeptes durch die TU Chemnitz ist ein intensiver Austausch innerhalb der Verwaltung sowie Politik, Verwaltung und den lokalen Akteuren vorgesehen. Dazu gehören auch die Wohnungswirtschaft und private Eigentümer. Dazu werden demnächst auf Einladung des Umweltamtes und der TUC zielgruppenbezogene Workshops durchgeführt, um gemeinsame Projekte zu entwickeln.

4. Wer ist der Ansprechpartner für das Klimaschutzteilkonzept?

Zuständig ist das Umweltamt. Abt. Umweltprüfung, Verwaltung, Abt.-Leiterin Frau Kühnel.

Mit freundlichen Grüßen
Miko Runkel
Bürgermeister

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