Nachfrage zur Ratsanfrage „Verkehr Augsburger Straße“
Fragesteller:
Maik Otto
Frage:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Ratsanfrage zur problematischen Verkehrssituation im Bereich Augsburger Str./Zufahrt zur Kita Sonneninsel. Daraus ergibt sich ein Nachfragebedarf, weshalb ich um die Beantwortung folgender Fragen bitte:
1. Aus welchem Grund wird die Errichtung eines zusätzlichen Halteplatzes an der in RA-352/2018 benannten Stelle (Vorschlag des Elternrats der Kita Sonneninsel: Bereich Augsburger Straße/ Marktsteig) ausgeschlossen?
2. Besteht eine alternative Möglichkeit der Einrichtung einer Art Haltefläche für die Eltern?
Sind die im Rahmen der Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit angedachten Aufstellflächen für diese Nutzung vorgesehen?
3. Welche Maßnahmen sind mit den in RA-352/2018 erwähnten Maßnehmen über 185.000€ konkret vorgesehen?
Für die Beantwortung bedanke ich mich herzlich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Otto
Antwort:
Sehr geehrter Herr Otto,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1. Aus welchem Grund wird die Errichtung eines zusätzlichen Halteplatzes an der in RA-352/2018 benannten Stelle (Vorschlag des Elternrats der Kita Sonneninsel: Bereich Augsburger Straße/ Marktsteig) ausgeschlossen?
Der Ausschluss bezog sich auf einen öffentlich gewidmeten Stellplatz in Baulast des Tiefbauamtes.
Bezüglich der Fläche zwischen dem Wohngebäude Augsburger Straße 16 und der Zufahrt in das Gebiet (Sackgassenabschnitt) gab es im Bearbeitungsprozess des Parkraumkonzeptes eine Diskussion / Abstimmung zu der von den Anwohnern vorgeschlagenen Fläche.
Im Ergebnis wurde herausgearbeitet, dass sie grundsätzlich zur Errichtung eines Parkplatzes genutzt werden kann. Die Zuständigkeit hierfür wurde allerdings bei den Wohnungsunternehmen gesehen, da deren Stellplatzanteil gegenüber dem Angebot im öffentlichen Straßenraum vergleichsweise gering ist.
Als Maßnahme Nr. 2 des Konzeptes wurde daher die Prüfung der Einrichtung weiterer Mieterparkmöglichkeiten in Zuständigkeit GGG/CAWG eingeordnet.
2. Besteht eine alternative Möglichkeit der Einrichtung einer Art Haltefläche für die Eltern?
Sind die im Rahmen der Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit angedachten Aufstellflächen für diese Nutzung vorgesehen?
Das Parkraumkonzept enthält mit Bezug auf Antwort 1 als Maßnahme Nr. 10 einen Vorschlag zur Einrichtung einer weiteren Kurzzeitparkzone im Zufahrtbereich zum Sackgassenabschnitt.
Dafür wären zwei bis drei Senkrechtparkplätze für den Zeitraum zwischen 7 und 9 Uhr sowie 13 bis 17 Uhr mit einer Parkdauerbeschränkung auf 30 Minuten sowie mit einer Kennzeichnung als Hol- und Bringzone zu versehen.
3. Welche Maßnahmen sind mit den in RA-352/2018 erwähnten Maßnahmen über 185.000€ konkret vorgesehen?
Es handelt sich hierbei um Einzelmaßnahmen aus der Gesamtmaßnahmenliste, die in Verantwortung der Stadtverwaltung liegen und einen üblichen Projektplanungsvorlauf benötigen:
– Umgestaltung der Zufahrt zum Sackgassenabschnitt
– Sichere Gestaltung der Querungsstelle in der Kurve zwischen Augsburger Straße 20 und 52
– Sichere Gestaltung der Querungsstelle in der Kurve zwischen Augsburger Straße 26 und 48
– Sichere Gestaltung der Querungsstelle an der Heinrich-Heine Grundschule
– Sanierung oder Rückbau der Treppenanlage im Zuge der Gehwegverbindung zwischen Heinrich-Heine-Grundschule und Bernsdorfer Straße mit evtl. vollständiger Herstellung der Barrierefreiheit. Prüfung der Möglichkeiten zur Freigabe für den Radverkehr nach dem Umbau.
Die Grobkostenschätzung beinhaltet auch Planungskosten.
Im aktuellen Haushaltentwurf der Stadtverwaltung für das Tiefbauamt sind die benötigten finanziellen Mittel zur Umsetzung der o.g. Maßnahmen der Parkraumkonzeption nicht enthalten.
Darüber hinaus sind für den Zeitraum bis 2019 vorgesehen:
– Markierung der Feuerwehrzufahrten
– Verdeutlichung der „rechts vor links“-Regelung an der Zufahrt zum Wohnblock Nr. 52 – 58
– Verbesserung der Sicht auf vorhandene Parkverbote durch Beschneiden des Grünbewuchses
– Auslastungsprüfung der Mieterstellplätze durch GGG
– Mobilitätsmanagement durch die Wohnungsunternehmen und die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen – fortlaufende Maßnahme
– Prüfung der Legalisierung des Linksabbiegens auf den Parkplatz Bernsdorfer Straße 100 – 104
– Prüfung einer Wendemöglichkeit auf der Bernsdorfer Straße in Richtung Stadtzentrum
Langfristige Maßnahmen sind:
– Prüfung zusätzlicher Elternstellplätze im KJF-Gelände an der Bernsdorfer Str. bei Verlagerung der Kita auf KJF-Gelände für das Holen und Bringen der KITA-Kinder
– Prüfung Ausweitung der Hol- und Bringezone Bernsdorfer Straße – Parkplatzbau in Grünfläche in der CVAG-Wendeschleife – Voraussetzung: Zustimmung Amt 67, da ggf. Baumfällungen erforderlich sind und Mittelbereitstellung durch Amt 40 notwendig ist
– Prüfung, ob die baulich gestalteten Querungsstellen durch Aufpflasterungen zusätzlich verdeutlicht werden müssen – z. B. zur weiteren Geschwindigkeitsreduzierung
– Prüfung, ob der der Bau von weiteren Mieterstellplätzen möglich ist
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister
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