Ratsanfrage – Nahversorgung Flemminggebiet

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Jörg ViewegFragesteller:

Jörg Vieweg

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Schließung des Netto-Discounters an der Rudolf-Krahl-Str. Ende August hat besonders die älteren und nicht mehr so mobilen Anwohnerinnen und Anwohner des Flemminggebiets getroffen. Der Standort zeichnete sich über Jahre durch die zwei Märkte aus.
In diesem Zusammenhang möchte ich um die Beantwortung folgender Fragen bitten:

1.    Gibt es geeignete Flächen in städtischer Hand in Altendorf, die für den Neubau eines Discounters geeignet sind oder umgewidmet werden können? Welche Flächen sind das?

2.    Wenn es geeignete Flächen gibt, welche Schritte sind notwendig, um diese zu vermarkten und welche Zeitschiene ist dafür anzunehmen?

3.    Welche Voraussetzungen und Schritte sind notwendig, um einen kleinen nahversorgungsrelevanten Markt zu etablieren.

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Vieweg

Antwort:

Sehr geehrter Herr Vieweg,

zu Ihrer Ratsanfrage, deren Ausgangspunkt die Schließung des Netto-Discounters an der Rudolf-Krahl-Str. Ende August 2018 ist, teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Gibt es geeignete Flächen in städtischer Hand in Altendorf, insbesondere im Flemminggebiet, die für den Neubau eines Discounters geeignet sind oder umgewidmet werden können? Welche Flächen sind das? 

Discounter-Neubauten verfügen heutzutage regelmäßig über eine Verkaufsfläche zwischen 800 und 1.300 m². Entsprechende Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten sind gemäß Stadtratsbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Chemnitz vom 07.12.2016 nur in den zentralen Versorgungsbereichen oder in den „Suchräumen“ zulässig.

Im Flemminggebiet existiert der zentrale Versorgungsbereich D-Zentrum Altendorf. Außerhalb dieses D-Zentrums ist im Flemminggebiet kein Neubau eines Discounters in der o. g. Größe mit der Beschlusslage der Stadt Chemnitz vereinbar.

Das Objekt des geschlossenen Netto-Marktes liegt im D-Zentrum Altendorf. Damit bestehen grundsätzlich gute Voraussetzungen, dass der Eigentümer des Objektes wieder einen neuen Marktbetreiber als Mieter gewinnen kann.

2. Wenn es geeignete Flächen gibt, welche Schritte sind notwendig, um diese zu vermarkten und welche Zeitschiene ist dafür anzunehmen? 

s. Antwort 1.

3. Welche Voraussetzungen und Schritte sind notwendig, um einen kleinen nahversorgungsrelevanten Markt zu etablieren?  

Die Etablierung von kleinen Märkten mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten bis zu einer Verkaufsfläche von 400 m² ist auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche zulässig.

Die Stadtverwaltung wird sich in anstehenden Gesprächen mit einem entsprechenden Anbieter in einem ersten Schritt erkundigen, ob das Flemminggebiet grundsätzlich für eine Ansiedlung infrage kommen könnte. Sollte das der Fall sein, wird man das Unternehmen in einem zweiten Schritt bei der Grundstückssuche unterstützen.

Sollte ein für den potenziellen Betreiber geeignetes Grundstück gefunden werden können, dessen Eigentümer ein solches Vorhaben auch unterstützt und die Fläche dafür zur Verfügung stellt bzw. verkauft, wäre das Stellen eines Bauantrages der nächste Schritt, um eine Baugenehmigung zu erlangen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister

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