Ratsanfrage – Naturwaldinsel Helbersdorf

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Jörg Vieweg

Fragesteller:

Jörg Vieweg

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Naturwaldinsel Helbersdorf ist ein naturnahes Kleinod inmitten der Stadt. Um die sogenannte Scheffelschlucht zwischen Scheffelstraße und Friedrich-Hähnel-Straße wachsen zwischen den Wohnblöcken des Heckertgebiets Pflanzen, die sonst nur in größeren intakten Waldflächen vorkommen.

Leider wird dieses Ökosystem durch das Verlassen der befestigten Wege, durch die Befahrung mit Fahrrädern und die Eintragung von Müll und sogar größeren Sperrabfällen belastet.

In diesem Zusammenhang möchte ich um die Beantwortung folgender Fragen bitten:

1. Wie weit sind die Pläne des Grünflächenamts fortgeschritten, die Fläche in einen Park umzuwidmen, der dann auch vom Grünflächenamt bewirtschaftet werden kann? Welche Zeitschiene ist dafür anzunehmen?
2. Welche polizeilichen und ordnungsrechtliche Maßnahmen werden bisher angestrengt, um Verunreinigungen vorzubeugen, festzustellen und wie wird bei Bedarf reagiert? Wie und wie häufig wird die Naturwaldinsel Helbersdorf im speziellen kontrolliert und vor Vandalismus geschützt?
3. Welche polizeilichen, ordnungsrechtlichen oder sonstigen Möglichkeiten gibt es, um die Naturwaldinsel Helbersdorf vor Vandalismus und Vermüllung zu schützen?
4. Können die existierenden Schäden und Verunreinigungen beseitigt werden? Wenn ja, welche Zeitschiene ist dafür anzunehmen?

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Vieweg

Antwort:

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Wie weit sind die Pläne des Grünflächenamts fortgeschritten, die Fläche in einen Park umzuwidmen, der dann auch vom Grünflächenamt bewirtschaftet werden kann? Welche Zeitschiene ist dafür anzunehmen?  

Die bisherige Parkanlage „Helbersdorfer Schlucht“ wurde im Rahmen der Umsetzung der Chemnitzer Grünpflegekonzeption und der Ekko-Maßnahme 67/06 als Parkanlage entwidmet und dem Stadtforst zugeordnet. Damit verbunden sind geringere rechtliche Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht. Das Einsparpotential sollte sich aus der weg fallenden Einzelbaumkontrolle und der Einstellung der regelmäßige Reinigung sowie Unterhaltung von Ausstattungen wie Bänken und Papierkörben ergeben. Leider wird die Fläche von manchen Nutzern nicht wie ein naturnaher Wald, sondern weiterhin wie eine Grünanlage, in der die Stadtverwaltung regelmäßig für Ordnung
sorgt, behandelt. Daraus ergibt sich der ärgerliche verschmutzte Zustand. Die „Naturwaldinsel“ kann mittels Anpassung der Grünanlagensatzung (Beschluss des Stadtrates) wieder in den Status einer Parkanlage überführt werden. Dazu bedarf es jedoch der Anpassung (Wiedereinstellung) der dafür notwendigen (eingesparten) Grünunterhaltung (Mindestsatz 1,00€/qm) in das Pflegebudget des Grünflächenamtes. Die Umwidmung der 4,2 ha großen Fläche zur Parkanlage setzt also eine Budgetanpassung um 42.000 € voraus. Diese konnte im Haushaltsplanentwurf 2019/20 nicht eingeordnet werden.

2. Welche polizeilichen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen werden bisher angestrengt, um Verunreinigungen vorzubeugen, festzustellen und wie wird bei Bedarf reagiert? Wie und wie häufig wird die Naturwaldinsel Helbersdorf im speziellen kontrolliert und vor Vandalismus geschützt?
Beim Stadtordnungsdienst ist die Grünanlage „Naturwaldinsel Helbersdorf“ bislang nicht als Problemschwerpunkt bekannt und wurde demnach auch nicht bestreift. Bei einer nun erfolgten Begehung musste festgestellt werden, dass die sich dort befindliche Graffitiwand und das gesamte Umfeld stark verschmutzt sind. Es liegt sehr viel Müll in Form von Glasscherben, Zigarettenkippen, alte Schuhe, alte Spraydosen, sonstiger Papiermüll usw. herum.

3. Welche polizeilichen, ordnungsrechtlichen oder sonstigen Möglichkeiten gibt es, um die Naturwaldinsel Helbersdorf vor Vandalismus und Vermüllung zu schützen?  

Der Stadtordnungsdienst wird die „Naturwaldinsel Helbersdorf“ in den Streifendienst aufnehmen, um das Gespräch mit den dort aufhältigen Jugendlichen (vermeintliche Verursacher) zu suchen.
Festgestellte Ordnungswidrigkeiten nach Sächsischem Waldgesetz werden bei der Unteren Forstbehörde zur Anzeige gebracht.

4. Können die existierenden Schäden und Verunreinigungen beseitigt werden? Wenn ja, welche Zeitschiene ist dafür anzunehmen?

Derzeit können nur im Rahmen der üblichen Waldpflege grobe Verunreinigungen beseitigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister

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