Ratsanfrage – Nutzung von regenerativen Energien bei Sanierungsvorhaben der GGG

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Fragesteller: Jörg Vieweg

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Freie Presse berichtete am 7.11. über die bemerkenswerten Investitionen der GGG in Bestandsgebäude in den Stadtteilen Gablenz, Markersdorf und Schloßchemnitz mit der Ankündigung bezahlbaren Wohnraum vorzuhalten. Für die dort wohnenden Mieterinnen und Mieter aber auch für alle, die auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum sind, ist das eine gute Nachricht.

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigte, dass für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter, die beispielsweise Kosten der Unterkunft beantragen mussten, die Betriebs- und Heizkosten eine schwer vorhersehbare Größe darstellten. Das betraf Mieterinnen und Mieter, in der Konsequenz aber auch den städtischen Haushalt, in dem diese Position zu berücksichtigen ist.
Somit wäre gerade im gerade im sozialen oder zumindest preisgedämpften Wohnungsbau eine effektive energetische Sanierung und der Einsatz regenerativer Energien sinnvoll, um die Energiekosten in Grenzen zu halten.

In diesem Zusammenhang bitte um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Um wie viele Wohnblöcke handelt es sich bei den vorgenannten Sanierungsvorhaben?
Wie viele Sanierungsobjekte liegen unterhalb der Hochhausgrenze?

Es handelt sich bei den in der Presseerklärung der GGG vom 7. November 2019 benannten Sanierungsmaßnahmen um 8 Wohnblöcke. Davon liegen 5 Wohnblöcke unterhalb der „Hochhausgrenze“

2. Bei welchen der vorgenannten aktuellen Sanierungsvorhaben der GGG kommen regene-
rative Energieträger im Strom- und Wärmebereich zum Einsatz? Wie viele Solarenergie-
anlagen sind in Planung?

Die Wohnblöcke sollen auch nach der Sanierung mit Fernwärme und Strom der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG versorgt werden. Eins energie in sachsen GmbH & Co. KG hat in seinem Leitbild verankert, dass sie dem Klima- und Umweltschutz verpflichtet und Windkraftanlagen neben Photovoltaik und Biomasse Bausteine des Erneuerbare-Energie-Mix sind. Durch das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung gehen mit der Fernwärme nur geringe CO2-Emisionen und eine optimale Ausnutzung der Brennstoffe einher. Für die betreffenden Wohnblöcke sind derzeit noch
keine gesonderten Solarenergieanlagen in Ausführung. Hierzu bedarf es noch weitere Abstimmungen mit den Energieversorgern.

3. Sollte keine solche Planung oder Ausführung stattfinden: warum nicht?

Insbesondere bei den schon bewohnten Gebäuden, muss die Prüfung der Gesamtsituation im Hinblick auf die bestehenden Miet- und Energielieferverträgen, sowie die Investitionsumlage erst noch abgeschlossen werden.

4. Haben die Gesellschaftsvertreter der Stadtverwaltung die Prämissen aus dem am 03.04.2019 beschlossenen Antrag BA-017 in die entscheidungszuständigen Gremien mitgenommen?

Die Gesellschaftsvertreter haben die Prämissen aus dem am 03.04.2019 beschlossenen Antrag BA-017/2019 für die Kommunalbau GmbH in die entscheidungszuständigen Gremien mitgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Stötzer
Bürgermeister

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