Ratsanfrage – Öffnungszeiten und Service im Stadtbad

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Cornelia KnorrFragestellerin:

Cornelia Knorr

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

am Samstag besuchte ich gemeinsam mit architektonisch und stadtgeschichtlich interessierten Gästen aus anderen Städten das Stadtbad. Trotz der regulären Öffnungszeit bis 16:00 Uhr war bereits um 15:30 Uhr der Zugang zum Foyer verschlossen.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Gründe führen dazu, dass das Stadtbad samstags 16:00 Uhr schließt?
  2. Welche Intention wird verfolgt, dass bereits 15:30 Uhr kein Zugang zum Foyer mehr möglich ist?
  3. Welche Mehrkosten würden (z. B. für Personal) entstehen, wenn die Öffnungszeit samstags bis 20:00 Uhr verlängert würde?
  4. Besteht die Möglichkeit, dass ähnlich wie im Museum Gunzenhauser oder den Kunstsammlungen das vorhanden (Kassen-) Personal durch den Verkauf von Kaffee, Kuchen sowie sonstigen kleinen Speisen und Getränken das fehlende Imbissangebot kompensiert?

Wenn nein: Was spricht dagegen?

Wenn ja: Welche Voraussetzungen müssten geschaffen werden?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Knorr

Antwort:

1. Welche Gründe führen dazu, dass das Stadtbad samstags 16:00 Uhr schließt?

Die aktuellen Öffnungszeiten der Hallenbäder entsprechen dem vorhandenen Arbeitsvermögen unter Berücksichtigung der arbeitszeitgesetzlichen und tariflichen Vorschriften.

Mit Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit hat es sich bei mehreren Versuchen, das Nutzungszeitenangebot des Stadtbades an Wochenenden zu verlängern (zuletzt mit dem verfügbaren Personal während der Sanierung der Schwimmhalle Gablenz), erwiesen, dass die Verlängerung der Nutzungszeiten nicht zu steigenden Besucherzahlen im Stadtbad führt, sondern lediglich zur zeitlichen Verteilung über die erweiterten Angebotszeiten.

2. Welche Intention wird verfolgt, dass bereits 15:30 Uhr kein Zugang zum Foyer mehr  möglich ist?

Das Stadtbad kann an Wochenenden im Rahmen des öffentlichen Badebetriebes in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr genutzt werden. Den zeitlichen Regelungen als Grundlage eines gesicherten Betriebsablaufes entsprechend der Haus- und Badeordnung ist der letzte Einlass mit einer Stunde vor Schließung festgelegt. Somit ist zur genannten Zeit das Verlassen des Stadtbades jederzeit gewährleistet, das Betreten hingegen wird mangels Nutzungsmöglichkeiten nicht mehr gestattet, da zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Nachbereitung des Objektes begonnen wird, wie
beispielhaft der täglichen Kassenabrechnung.

3. Welche Mehrkosten würden (z. B. für Personal) entstehen, wenn die Öffnungszeit  samstags bis 20:00 Uhr verlängert würde?

Mit der Erweiterung der Öffnungszeiten des Stadtbades wäre vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Personalausstattung ein zwangsläufiger Stellenaufbau von ca. 5 AE (Schwimmmeister, Fachangestellte für Bäderbetriebe, Servicekräfte, Techniker, Schichtführer) verbunden, da eine zweite Schicht aus Gründen der Einhaltung der tariflichen und gesetzlichen Vorgaben eingerichtet werden müsste.

Unter Zugrundelegung der Regelungen der DA 1008 – Anlage 2, Seite 3, ist in der Folge dieses
Stellenaufbaus mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von ca. 273.000 € zu rechnen.

4. Besteht die Möglichkeit, dass ähnlich wie im Museum Gunzenhauser oder den  Kunstsammlungen das vorhandene (Kassen-) Personal durch den Verkauf von Kaffee, Kuchen sowie sonstigen kleinen Speisen und Getränken das fehlende Imbissangebot kompensiert?
Wenn nein: Was spricht dagegen?
Wenn ja: Welche Voraussetzungen müssten geschaffen werden?

Die durchschnittliche Verweilzeit der Badegäste im Hallenbad beträgt ca. eineinhalb bis zwei Stunden. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist mit Verweis auf die Haus- und Badeordnung, außer im Foyer, in allen weiteren Nutzungsbereichen des Stadtbades aus hygienischen Gründen ausgeschlossen. Darüber hinaus stehen allen Besuchern des Stadtbades die vorhandenen Snack- und Getränkeautomaten zur Verfügung, was allgemein unter Beachtung der vorhandenen Nutzerstruktur als bedarfsgerecht eingeschätzt wird.

Im Gegensatz zu den externen Kassenkräften des Museums Gunzenhauser bzw. der Kunstsammlungen unterliegen die im Stadtbad eingesetzten Mitarbeiter des Sportamtes im vollen Umfang dem einschlägigen städtischen Dienstrecht, bei dem der Verkauf von Kaffee und Kuchen nicht zuletzt aus den vorgeschriebenen Sicherheitsbelangen der Kassenbereiche ausgeschlossen ist.

Die Bäderservicekräfte haben in der Chemnitzer Bäderlandschaft vielfältige Aufgaben, d. h. sie werden nicht ausschließlich an der Kasse eingesetzt, sondern auch im Saunabereich sowie für Reinigungstätigkeiten. Somit unterscheidet sich das Aufgabenfeld der Mitarbeiter im Stadtbad grundlegend zu dem Aufgabenfeld der externen Kassenkräfte im Museum Gunzenhauser und in den Kunstsammlungen.

Weiterhin weisen die städtischen Schwimmhallen aktuell keine baulichen Voraussetzungen im Bereich der Kassen aus, d. h. es besteht aus kassenrechtlichen sowie hygienischen Gründen keine Voraussetzung wie im Museum Gunzenhauser bzw. in den Kunstsammlungen zur zeitgleichen Kassierung sowie gastronomischen Versorgung.

Ergänzend hierzu soll auch Erwähnung finden, dass es in den vergangenen Jahren mehreren Gastronomen in den eigens dafür geschaffenen Räumen nicht gelungen ist, einen wirtschaftlichen Gastronomiebetrieb im Stadtbad zu führen.

Aktuell wird bei Veranstaltungen grundsätzlich die gastronomische Betreuung über den Veranstalter punktuell abgesichert, um in diesen besonderen Fällen eine höhere Aufenthaltsqualität sicher zu stellen.

Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister

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