Ratsanfrage – Parkflächen Chemnitz-Harthau, Feudelstraße

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Fragesteller: Detlef Müller

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrter Herr Müller,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

Aus dem Stadtteil Harthau erreichte mich eine Anfrage zu einem Sanierungsvorhaben an einer Zufahrt zu einer Garagenanlage in der Feudelstraße (HT-254/9).

Dabei würden Flächen, die derzeit von anliegenden Anwohnerinnen und Anwohnern zum Parken genutzt werden, neu geordnet. Als problematisch wurde mir der Umstand geschildert, dass die Stellflächen fortan vermietet werden sollen. Als Alternative zur Anmietung von Stellplätzen und für den Fall, dass diese nicht vollständig vermietet würden, soll ein komplettes Halteverbot für den Bereich erwogen werden. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Stellt sich der Umstand wie eingangs erläutert dar?

Die einschlägige Grundstücksfläche ist Bestandteil des städtischen Flurstücks 254/9 der Gemarkung Harthau. Diese Grundstücksfläche ist verwaltungsintern dem Liegenschaftsamt zugeordnet, da diese im Wesentlichen der Zufahrt zur dortigen „Garagengemeinschaft Feudelstraße“ und der südlich angrenzenden Kleingartenanlage dient. Diese Zufahrt ist demnach nicht öffentlich gewidmet.
Zum besseren Verständnis ist eine Flurkarte beigefügt.

Im Frühjahr 2019 erreichte ein Bürgerhinweis die Verwaltung, wonach die Straßeneinfahrt zwischen den Wohngebäuden Feudelstraße 4 und 6 bei Starkregenereignissen überflutet werde und der Regen teilweise nicht ordnungsgemäß abfließen würde.

Hieraufhin hat sich das Liegenschaftsamt mit fachlicher Unterstützung durch das Tiefbauamt dieser Thematik angenommen.
Die Oberflächenstruktur dieser Zufahrtsfläche ist teilweise durch Vertiefungen und Auswaschungen geprägt, sodass das Regenwasser, welches teilweise auch aus dem Bereich der höher liegenden Kleingartenanlage anfällt, dort längere Zeit steht und den schlechten Zustand weiter negativ beeinträchtigt. Daher ist vorgesehen, diese Fläche instand zu setzen und die Möglichkeit von 8 PKW-Stellplatzflächen mit entsprechender Markierung zu schaffen.

Da es sich um eine nicht dem Gemeingebrauch gewidmete Fläche handelt, besteht die Möglichkeit der Vermietung dieser zu markierenden Stellplätze. Hierfür ist die Verwaltungsgesellschaft der Wohngebäude Feudelstraße 4 und 6 angeschrieben worden. Bisher sind leider nur 3 Interessenten vorhanden, die auf das Angebot der Vermietung eines PKW-Stellplatzes zu monatlich 20,00 € (ab 01.01.2023 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) positiv reflektiert haben. Das Liegenschaftsamt geht davon aus, dass nach Herstellung der markierten Stellplätze weitere Anfragen eingehen wer-
den.

2. Wie äußerten sich die als Hintergrund der Maßnahme benannten unübersichtlichen oder chaotischen Parkzustände in der benannten Zufahrt?

Im Bereich dieser Zufahrt ist häufig ungeordnetes Abstellen von PKW zu verzeichnen, vermutlich durch Mitglieder der Garagengemeinschaft, Pächter der dortigen Kleingartenanlage oder insbesondere auch Anwohner, hier die Mieter der Mehrfamilienhäuser Feudelstraße 4 und 6.

3. Wird die Stadt Chemnitz in Erwägung ziehen, alternativ einen Teil der Stellplätze als Anwohnerparken zu markieren?

Da es sich gerade nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt, gelten zivilrechtliche Normen.
D. h. eine Nutzung als PKW-Stellplatz bedarf des Abschluss eines Mietvertrages.

4. Welche Gründe sprechen gegen ein Belassen der aktuellen Parkmöglichkeiten unter Ergänzung von Halteverbotsschildern außerhalb der als Stellplätzen angedachten Flächen?

Wie bereits erwähnt wurde, handelt es sich nicht um eine öffentliche (dem Gemeingebrauch unterliegende) Verkehrsfläche.

So wie – vergleichsweise – mit der „Garagengemeinschaft Feudelstraße“ ein schriftlicher Nutzungsvertrag besteht, wird die Stadt entsprechend interessierten Anwohnern die Anmietung eines PKW-Stellplatzes für monatlich 20,00 € anbieten.

Freundliche Grüße

Michael Stötzer
Bürgermeister

Anlage
Flurkarte

siehe auch LINK zur Ratsanfrage

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