Fragestellerin: Wilma Meyer
Frage und Beantwortung:
Sehr geehrte Frau Meyer,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Mich erreichten Anfragen und Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Stadtteil Schönau, dass entlang der Popowstraße zwischen Zwickauer Straße und der Wendeschleife Schönau erheblicher Parkdruck zu beobachten ist. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Hat die Stadtverwaltung in der Vergangenheit regulierende Maßnahmen auf benannten Abschnitt geprüft und erwogen?
Aufgrund parkender Fahrzeuge auf der Popowstraße im Kurvenbereich zwischen der Wendestelle des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Zwickauer Straße, in Richtung Zwickauer Straße, wurde im Dezember 2021 von der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) auf Behinderungen im fließenden Verkehr, auch bedingt durch nicht vorhandenen Sichtverhältnisse, hingewiesen.
Nach erfolgter Ortsbesichtigung am 20.12.2021 konnte Vorgenanntes bestätigt werden. Es wurde daher nach Anhörung der Polizei sowie der Straßenbaubehörde festgelegt, dass im (Innen-)Kurvenbereich ein Parkverbot (Z 286-10/-20) angeordnet wird. Die verkehrsrechtliche Anordnung hierzu wurde noch am 20.12.2021 erlassen und die Beschilderung am 21.12.2021 vorerst mobil aufgestellt.
Es kann vermutet werden, dass es sich um parkende Fahrzeuge von Mitarbeitern der umliegenden Firmen handelt, da sich dieses Problem überwiegend an Arbeitstagen tagsüber stellte und außerhalb dieser Zeit kaum Fahrzeuge in diesem Straßenabschnitt der Popowstraße festzustellen waren.
2. Sind der Stadt und der CVAG die Ausfahrt aus der Wendeschleife in die Popowstraße Richtung Mühlgasse als unfallanfällig bekannt?
Die Polizei hat im Zeitraum vom 01.01.2019 – 31.12.2021 auf der Popowstraße in Höhe der Ausfahrt Wendestelle in Richtung Mühlgasse keine Straßenverkehrsunfälle statistisch erfasst.
Die Straßenbahnüberfahrt an der Popowstraße ist laut CVAG kein Unfallschwerpunkt. Vor Ort befindet sich eine Gleiskreuzung mit Flachrille und die maximale Geschwindigkeit beträgt 15 km/h. Die Popowstraße selbst stellte bisher für den Busverkehr ebenfalls keinen Unfallschwerpunkt dar, jedoch erzeugte der große Parkdruck eine Behinderung für den ÖPNV (s.o.).
3. Ist das mit Bäumen bewachsene Flurstück SU-554 im Kreuzungsbereich als Parkfläche vorgesehen?
Nein.
4. Plant die Stadt Chemnitz im Zuge der Aufwertung der Zwickauer Straße oder auch schon früher Veränderungen im benannten Abschnitt?
Seitens der Stadtverwaltung (Sanierungsgebiet Zwickauer Straße, Rahmenplan Zwickauer Straße) und der CVAG (Straßenbahnerweiterung Reichenbrand) werden planerische Überlegungen vorangetrieben, die eine Umgestaltung der Zwickauer Straße im betreffenden Bereich zur Folge hätten. Die Planungen sind inhaltlich aufeinander abgestimmt. Eine Bestätigung durch den Stadtrat steht noch aus.
Freundliche Grüße
Michael Stötzer
Bürgermeister
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