Ratsanfrage – Pavillon auf der Schloßteichinsel

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Fragesteller/innen: Jacqueline Drechsler, Maik Otto, Julia Bombien

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrte Frau Drechsler,
sehr geehrte Frau Bombien,
sehr geehrter Herr Otto,

Die jüngsten Bilder des Vandalismus auf der Schloßteichinsel, insbesondere am Pavillon, haben viel Fassungslosigkeit hervorgerufen. Zugleich wurden aus der Hoffnung, den sanierten Pavillon lange in seinem Zustand zu erhalten, bereits Überlegungen angestellt, welche Maßnahmen dafür förderlich sind. Wir bitten Sie daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wird in Anbetracht des beachtlichen Schadens erneut die Anbringung eines Graffitischutzes bspw. durch einen imprägnierenden Anstrich geprüft?

Die Aufbringung des Grafittischutzes steht in keinem wirtschaftlichen Verhältnis. Die Fläche müsste im Bedarfsfall trotzdem gereinigt werden. Der mehrfache Neuanstrich des Pavillons ist kostengünstiger. Graffittischutz erschwert das Aufbringen von Graffitti. Darüber hinaus ist zu beachten, dass durch die Aufbringung des Schutzes, durch die Verwaltung initiierte Erneuerungen der Farbe oder Beseitigungen von mechanischen Mängeln sehr schwer bis gar nicht möglich sind.

2. Wurde die in einem Gespräch mit Mitgliedern des Stadtrats und engagierter Bür-
ger:innen erwogene Bepflanzung mit Wildem Wein an der Rückseite des Pavillons
geprüft und wird diese Möglichkeit weiter verfolgt?

Die Bepflanzung wurde geprüft und ist in diesem Fall nicht umsetzbar. Eine Bepflanzung
mit Kletterpflanzen würde im Vandalismusfall die Reinigung/den Neuanstrich unmöglich
machen. Weiterhin wäre die Fläche halbjährlich unbelaubt und die (beschmierte) Wand einsehbar. Beispiele können an den begrünten Schutzmauern am Wall (neben der Rutsche) und am Spielplatz Johannisplatz beobachtet werden.

3. Ist eine künstlerische Gestaltung der weißen Wandfläche möglich, die das denkmalgeschützte Wandgemälde einschließt?

Grundsätzlich wäre dies in Abstimmung mit dem Denkmalschutz prüfbar. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass dieser Weg vor der Sanierung bereits beschritten wurde und auch die damaligen künstlerischen Grafittis regelmäßig durch Vandalismus verunstaltet wurden.

Letztendlich bedingt das Erscheinungsbild des Pavillons eine ruhige Farbgebung. Daher ist konsequent ein Neuanstrich nach Vandalismus durchzusetzen.

4. Welche weiteren Möglichkeiten wurden und werden geprüft, um Vandalismusschäden am Pavillon zu vermeiden bzw. zu erschweren?

Bewegungsmelder und Beleuchtung wurden bereits installiert. Die Installation von Videoüberwachung im öffentlichen Grün, ist in Sachsen im Gegensatz zu Privatflächen und öffentlichem Verkehrsraum, nicht zulässig.
Erfolgversprechend erscheinen nur die Feststellung der Täter sowie eine konsequente
strafrechtliche Verfolgung derselben.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Stötzer
Bürgermeister

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