Ratsanfrage – Pflegeelterngewinnung

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Fragesteller: Maik Otto

Frage:

Sehr geehrter Herr Otto,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

In der November-Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurden uns die aktuellen Entwicklungen bei der Steuerung der Hilfen zur Erziehung vorgestellt. Darunter war der Punkt, dass die Gewinnung von Pflegeeltern gut funktioniere und damit die teuren Hilfen zur stationären Unterbringung reduziert werden konnten und können.

Nun habe ich erfahren, dass mindestes eins der beiden Projekte zur Gewinnung von Pflegeeltern über den 31.12.2020 hinaus nicht mehr verlängert wird.

Fragen:

1. Wie ist die aktuelle Situation hinsichtlich der finanziellen Absicherung dieser zwei Projekte? Was ist in 2020 ausgegeben worden? Was ist für 2021 aktuell an Finanzmittel geplant?

2020 waren für das Leistungsangebot des Trägers Caritasverband Chemnitz und Umgebung e. V. 44.550 € geplant; für das Leistungsangebot des Freundeskreises Indira Gandhi e. V. 26.420 €.

2. Werden beide Projekte über den 31.12.2020 hinaus nicht gefördert? Wenn nur eins nicht gefördert werden soll, warum?

Mit der Caritas besteht ein Leistungsvertrag zur „Werbung und Gewinnung von Pflegeeltern“. Dieser wurde im Mai 2011 abgeschlossen, im April 2014 ein erstes Mal und im Oktober 2016 ein zweites Mal in jeweils angepasster Form neu abgeschlossen. Er verlängert sich jährlich für ein weiteres Jahr, insofern keine Kündigung erfolgt.

Mit dem Freundeskreis wurde 2017 ein Leistungsvertrag abgeschlossen, in dem nach einem Interessenbekundungsverfahren die Leistungserbringung für den Zeitraum August 2017 bis Dezember 2018 vereinbart wurde. Grundlage dafür: Der Stadtrat hatte bei der Diskussion zur Haushaltssatzung am 08.02.2017 einem Änderungsantrag zugestimmt, mit dem in den Haushaltsjahren 2017/2018 für „Sachkosten Einwerbung Pflegeeltern“ zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt wurden.

Im April 2019 wurde zwischen Jugendamt und Freundeskreis erneut ein (auf zwei Jahre befristeter) Leistungsvertrag geschlossen, der nun Ende 2020 auslief.

3. Die Informationen, die mir vorliegen, besagen, dass als Begründung die uns stehende haushaltsfreie Zeit und die damit verbundenen Regelungen (hier: nicht eingehen neuer Verpflichtungen) angegeben wurde. Ist dies die Begründung? Wenn ja, wieso durften dann im Jugend-. Sozial- und Gesundheitsbereich in den Dezembersitzungen der Ausschüsse entsprechende Vorlagen ab dem 01.01.2020 beschlossen werden – ausschließlich für die Förderung von Projekten, die ebenfalls bis 31.12.2020 befristet waren? Werden auch andere Verträge in der Stadtverwaltung – Hausmeister, Reinigung, Beschaffung, etc., die ebenfalls zum 31.12.2020 enden, nicht verlängert?

Die vertragliche Gestaltung von Leistungsangeboten auf der Grundlage von Leistungsverträgen ist nicht mit der wiederkehrenden Förderung von auf Dauer angelegten Projekten, die über Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses erfolgt, vergleichbar. Grundlage für diese Projektförderungen ist die Fachförderrichtlinie Jugend, Gesundheit, Soziales – FRL JSG.

Beim Leistungsvertrag mit dem Freundeskreis gab es ein Vertragsende durch die zeitliche Befristung.

4. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Auswirkungen auf die Pflegeelterngewinnung und die Hilfen zur Erziehung fachlich ein, wenn die zwei Projekte nicht mehr finanziert werden – insbesondere unter dem Hintergrund der vorgestellten Einsparsummen in den HZE laut Vortrag in der Novembersitzung des Jugendhilfeausschusses?

Das Leistungsangebot der Caritas wird weiterarbeiten und weiter Interessenten werben.

Die Auswirkungen des ausgelaufenen Vertrages werden als gering eingeschätzt, weil im Zeitraum seit August 2017 nur drei Interessenten vom Freundeskreis vermittelt wurden (Quelle: Jahresberichte des Trägers, 2020 steht noch aus).

Freundliche Grüße

Ralph Burghart
Bürgermeister

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