Ratsanfrage – Planungsstand Walter-Klippel-Straße

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Jörg Vieweg

Fragesteller:

Jörg Vieweg

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

nach langen Bemühungen der Anwohnerinnen und Anwohner der Walter-Klippel-Straße konnten wir vor kurzem mit dem Baubeschluss endlich ein positives Signal senden: die Anwohnerstraße wird endlich grundhaft erneuert, bekommt einen sicheren Fußweg, Medien und Versorgungsanschlüsse werden neu verlegt. Für die Mitwirkung bei der Lösungsfindung und bei der vorbildlichen Bürgerbeteiligung möchte ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Tiefbauamts ausdrücklich loben.

Zur Situation der Anwohnerinnen und Anwohner, sowie zum Ausbau erreichen mich immer wieder Nachrichten und Fragen, von denen ich einige auf diesem Wege an die Verwaltung weiterleiten und um eine Beantwortung bitten möchte:

1. Welche Abschnitte des Südverbundes wurden in den 90er Jahren planfestgestellt und wer war dafür zuständig?
2. Sind die Einwendungen von damals noch nachvollziehbar und wenn ja, wie wurden die Einwendungen beantwortet, die einen sofortigen Ausbau bis nach Euba forderten?
3. Welche Möglichkeiten der Mitwirkung hatte die Stadt beim Ausbau des Südverbundes und wie hat sich die Stadt im Verlauf der Jahre für den Weiterbau eingesetzt?
4. Wäre ein Weiterbau auf freiwilliger Basis möglich gewesen?
5. Ist es richtig, dass bereits in den 90er Jahren eine Vorplanung zum Ausbau der Walter-Klippel-Straße erfolgte? Aus welchen Gründen wurde diese nicht weiterverfolgt?
6. Aus welchen Gründen enthält der jetzt beschlossene Ausbau der Walter-Klippel-Straße keinen Kanal zur Schmutzwasserentsorgung?
7. Welche Mehrkosten würden durch den Einbau eines solchen Kanals im Zuge der jetzigen Bautätigkeit entstehen? Mit welchen Kosten wäre bei einem nachträglichen Einbau zu rechnen?
8. Warum wird der Bereich zwischen Ostrowskiweg und Eubaer Straße nicht auf eine Breite von 5,0 Metern ausgebaut?

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Vieweg

Antwort:

Sehr geehrter Herr Vieweg,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Welche Abschnitte des Südverbundes wurden in den 90er Jahren planfestgestellt und wer war dafür zuständig?
In Zuständigkeit der Stadt Chemnitz wurden die Abschnitte SV I (Annaberger-/Reichenhainer Str.) und SV II (Reichenhainer-/Augustusburger Str.) ab 1993 geplant und planfestgestellt.

2. Sind die Einwendungen von damals noch nachvollziehbar und wenn ja, wie wurden die Einwendungen beantwortet, die einen sofortigen Ausbau bis nach Euba forderten?
Die Einwendungen sowie die zugehörigen Erwiderungen der Stadt Chemnitz zum PF-Verfahren SV II aus dem Jahre 1998 sind archiviert und nachvollziehbar vorhanden. Es konnten keine Einwendungen gefunden werden, die sich mit dem sofortigen Weiterbau des SV bis Euba auseinandersetzen.

3. Welche Möglichkeiten der Mitwirkung hatte die Stadt beim Ausbau des Südverbundes und wie hat sich die Stadt im Verlauf der Jahre für den Weiterbau eingesetzt?
Unterstellt wird, dass sich die Frage auf den Abschnitt nach der Augustusburger Str. bezieht.
Da in diesem Planungsabschnitt zwei Gemeinden betroffen waren, wurde das Verfahren durch das Land Sachsen, hier Straßenbauamt Chemnitz, übernommen. Die Stadt hatte nach Abschluss der Baumaßnahme Südverbund bis Augustusburger Straße dem Land angeboten, die weiteren Planungen federführend zu übernehmen. Das Angebot wurde vom Land nicht genutzt. Die Stadt ist somit als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die Stadt hat mehrfach, auch gemeinsam mit der IHK Chemnitz die beschleunigte Durchführung des Verfahrens verlangt. Deshalb
wurde in einem weiteren Schritt auch die DEGES mit der Weiterplanung des Südverbundes vom Land beauftragt.

4. Wäre ein Weiterbau auf freiwilliger Basis möglich gewesen?
Es wird unterstellt, dass ein freiwilliger Weiterbau des v. g. SV-Abschnittes durch die Stadt gemeint ist.
Es wäre weder planungsrechtlich noch fördertechnisch durch die Stadt möglich gewesen, den Bau auf freiwilliger Basis weiter zu betreiben. Die Stadt ist für den Abschnitt gesetzlich nicht zuständig.

5. Ist es richtig, dass bereits in den 90er Jahren eine Vorplanung zum Ausbau der Walter-Klippel-Straße erfolgte? Aus welchen Gründen wurde diese nicht weiterverfolgt?
Von einer Vorplanung für die W.-Klippel-Str. ist im TBA nichts bekannt. Bekannt ist, dass für die Kreuzung Augustusburger-/W.-Klippel-Str. in den 90er Jahren verschiedene Knotenpunktsformen untersucht wurden. Eine Umsetzung scheiterte am fehlenden Einvernehmen mit Anliegern, notwendige Grundstücke im erforderlichen Umfang zu verkaufen. Außerdem konnte die Finanzierung für den Knotenpunktausbau im städtischen Haushalt nicht gesichert werden.

6. Aus welchen Gründen enthält der jetzt beschlossene Ausbau der Walter-Klippel-Straße keinen Kanal zur Schmutzwasserentsorgung?
Die ermittelten Anschlusskosten liegen weit über der Obergrenze der Wirtschaftlichkeit für den ESC und rechtfertigen die Mitverlegung nicht.

7. Welche Mehrkosten würden durch den Einbau eines solchen Kanals im Zuge der jetzigen Bautätigkeit entstehen? Mit welchen Kosten wäre bei einem nachträglichen Einbau zu rechnen?
Die zusätzlichen Kosten bei Mitverlegung eines Schmutzwasserkanals im Rahmen einer koordinierten Baumaßnahme würden sich auf ca. 750.000 € belaufen. Die Bauzeit würde sich verlängern, was sich außerdem kostensteigernd auf die anteilige Baustelleneinrichtung und verkehrsrechtliche Maßnahmen in der koordinierten Maßnahme auswirkt.

Eine nachträgliche Ausführung in überschaubaren Zeitraum steht aus Gründen der Wirtschaftlichkeit außer Frage. Die Rahmenbedingungen zur wirtschaftlichen vertretbaren Erschließung der Walter-Klippel-Straße wären erst bei überdimensionaler Gebietsentwicklung durch Neuansiedlungen erreicht. Es ist  davon auszugehen, dass sich die Baupreise künftig weiter nach oben entwickeln. Eine derzeitige Prognose zu den etwaigen möglichen Aufwendungen ist aus o. g. Gründen nicht zweckmäßig.

8. Warum wird der Bereich zwischen Ostrowskiweg und Eubaer Straße nicht auf eine Breite von 5,0 Metern ausgebaut?
In einem ca. 65 m langen Bereich innerhalb dieses Abschnittes wird der Ausbau nicht auf einer Breite von 5,0 m erfolgen. Dafür konnte der dafür erforderliche Grunderwerb nicht erlangt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister

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