Ratsanfrage – Reichenhainer Mühlberg

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Fragestellerin: Jacqueline Drechsler

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrte Frau Drechsler,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

Ich wurde auf eine Bekanntmachung der Stadt Chemnitz im Amtsblatt 34/2019 vom 23.08.2019 aufmerksam gemacht, in dem Verkehrsflächen in das Bestandsverzeichnis der Stadt Chemnitz übernommen wurden. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welchen Hintergrund hatte Aufnahme des beschränkt-öffentlichen Wegs Blatt 1956, Flurstück 421/126, 421/50 Reichenhain von Flurstück 420/10 Reichenhain bis Reichenhainer Mühlberg in das Bestandsverzeichnis zu diesem Zeitpunkt?

Die Aufnahme des bezeichneten Abschnittes in das Bestandsverzeichnis erfolgte auf der
Grundlage eines Widerspruchsbescheides des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr
Dresden.

2. Warum haben der Bebauungsplan „Wohnpark Reichenhain“ Nr. 93/34 und die darin enthaltene rechtskräftige Festsetzung als Fuß- und Radweg auf den Flurstücken 421/126 und 421/50 bei der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 34 von 2019, wie in Frage 1 beschrieben, keinen Bestand mehr?

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung umgesetzt. Dazu gab es Widersprüche von Anliegern. Diese wurden vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr zu Gunsten der Widerspruchsführer entschieden.

3. Wann plant die Stadt Chemnitz die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 93/34 umzusetzen?

Mit dem Widerspruchsbescheid zu der verkehrsrechtlichen Anordnung kann die Festsetzung des Bebauungsplanes zu dem Reichenhainer Mühlberg nicht umgesetzt werden.

4. Welche konkreten Planungen liegen aktuell für den Beschränkt-öffentlichen Weg Blatt 1956, Flurstück 421/126, 421/50 Reichenhain von Flurstück 420/10 Reichenhain bis Reichenhainer Mühlberg vor? Welche Baumaßnahmen möchte die Stadt selbst durchführen?

Für den Bereich liegen keine Bauabsichten der Stadt Chemnitz vor.

5. Welche Auswirkungen und Folgen können diese Baumaßnahmen für die Anlieger haben, die durch diesen Weg zusätzlich rückseitig erschlossen werden.

Für den Bereich liegen keine Bauabsichten der Stadt Chemnitz vor.

6. Welche Zahl an Widersprüchen seitens Bürgerinnen und Bürger der Stadt Chemnitz sind auf die Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 34 vom 23. August 2019 für das Az.: 66.14.01/1956/2019 „Beschränkt-öffentlicher Weg Blatt 1956, Flurstück 421/126, 421/50 Reichenhain von Flurstück 420/10 Reichenhain bis Reichenhainer Mühlberg, Länge 703 m Beschränkung: Landwirtschaft, Gartenanlieger, Besucher des Freibades Erfenschlag“ bei der Stadt Chemnitz eingegangen?

Es sind acht Widersprüche eingegangen.

7. Für wie viele dieser Widersprüche wurden Anhörungen nach § 28 VwfG durchgeführt, um die Bürgerinnen und Bürger über die beabsichtigte Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren zu informieren?

Es wurden keine gesonderten Anhörungen durchgeführt. Der Rechtsweg steht den Widerspruchführern offen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Stötzer
Bürgermeister

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