Ratsanfrage – Ruhender und fließender Verkehr im Küchwald und dessen Umfeld

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Jürgen Renz

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

der Küchwald erfreut sich mit seinen Kultur- und Freizeitangeboten und seinem Naherholungswert großer Beliebtheit. Damit geht ein erhöhtes Verkehrsaufkommen um aber auch im die Parkanlage einher. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Stadt Maßnahmen ergriffen. Am 16. Mai wurde  beim Bürgerforum der Bürgerplattform Mitte-West deutlich, dass die Problematik weiterhin aktuell ist.

Ich bitte Sie daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Seit letztem Jahr ist bei Großveranstaltungen die Durchfahrt am Küchwaldring verboten, Bewohnerinnen und Bewohner ausgenommen. Zu welchen Anlässen wurde die Beschilderung „Durchfahrt Verboten/ Bewohner frei“ in diesem Jahr aufgestellt?

2. Wurden seitens des Ordnungsamtes an den Tagen solcher Beschilderungen Kontrollen durchgeführt? Wie viele Verstöße gegen die StVO den ruhenden Verkehr betreffend konnten festgestellt werden?

3. Wurde in Hinsicht auf die an den Küchwald grenzenden Straßen die Möglichkeit der „Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel durch vollständige oder zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraums für die Berechtigten“ nach $45 StVO geprüft?

4. Wie ist die Auslastung des Parkplatzes an der Leipziger Straße mit Zufahrt über den Stumpf des Küchwaldrings bei Veranstaltungen und an „normalen“ Wochenendtagen?

5. Wie ist die Auslastung des Parkplatzes an der Wittgensdorfer Straße neben dem Eissportkomplex bei Veranstaltungen und an „normalen“ Wochenendtagen?

6. Welche Möglichkeiten wurden ausgeschöpft, um die Besucherinnen und Besucher zur Nutzung der beiden vorgenannten Parkplätze zu bewegen?

7. Auch der fließende Verkehr auf den asphaltierten Wegen (Zufahrt Bauhof, Schaftreibeweg Richtung Kosmonautenzentrum und Küchwaldbühne sowie Zufahrt zum Sechserweg Richtung Tennisplätze) hat deutlich zugenommen. Welche Zufahrtgenehmigungen liegen gegenwärtig vor?

8. Weshalb sind immer häufiger die Poller an der Zufahrt zum H-Flügelweg sowie am Spielplatz am Bahnhof Küchwaldwiese nicht mehr eingesteckt bzw. abgeschlossen und ermöglichen so die Einfahrt?

9. Wie werden unzulässige Einfahrten und auch unangemessene Geschwindigkeiten innerhalb der Parkanlage kontrolliert?

Schließlich bitte ich kurz vor Beginn des neuen Schuljahres um die Beantwortung der folgenden Fragen:

10. Wie oft fanden Geschwindigkeitskontrollen in der Zufahrt zur Schloßschule statt (Salzstraße/ Küchwaldstraße) bzw. zu den beiden Kitas am Küchwaldring statt? Wie viele Verstoße wegen Geschwindigkeitsübertretung wurden in diesem Rahmen Schuljahr festgestellt?

11. Inwieweit spielt die Schloßschule eine Rolle im Rahmen der AG Schulwegsicherheit?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Renz

 

Antwort:

Sehr geehrter Herr Renz,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

Der Küchwald erfreut sich mit seinen Kultur- und Freizeitangeboten und seinem Naherholungswert großer Beliebtheit. Damit geht ein erhöhtes Verkehrsaufkommen um aber auch im die Parkanlage einher. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Stadt Maßnahmen ergriffen. Am 16. Mai wurde  beim Bürgerforum der Bürgerplattform Mitte-West deutlich, dass die Problematik weiterhin aktuell ist. Ich bitte Sie daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Seit letztem Jahr ist bei Großveranstaltungen die Durchfahrt am Küchwaldring verboten, Bewohnerinnen und Bewohner ausgenommen. Zu welchen Anlässen wurde die Beschilderung „Durchfahrt Verboten/ Bewohner frei“ in diesem Jahr aufgestellt?

Zur verkehrlichen Absicherung der Veranstaltungen Chemnitzer Ballonfest vom 17.-19.05.2019 sowie Kinderfest am 02.06.19 auf der Küchwaldwiese wurden die Anliegerstraßen rund um den Küchwald mit dem Zusatz „Bewohner frei“ gesperrt.

2. Wurden seitens des Ordnungsamtes an den Tagen solcher Beschilderungen Kontrollen durchgeführt? Wie viele Verstöße gegen die StVO den ruhenden Verkehr betreffend konnten festgestellt werden?

Es wurden keine Kontrollen durchgeführt.

3. Wurde in Hinsicht auf die an den Küchwald grenzenden Straßen die Möglichkeit der „Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel durch vollständige oder zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraums für die Berechtigten“ nach $45 StVO geprüft?

Die Ausweisung einer Bewohnerparkzone für die an den Küchwald grenzenden Straßen wurde im Jahr 2001 untersucht.

Gemäß § 45 StVO Abs. 1b ist die Anordnung von Bewohnerparkzonen zulässig, wenn dies im Einvernehmen mit der Gemeinde einhergeht. Eine Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist dort zulässig, wo mangels privater Stellplätze und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Laut Verwaltungsvorschrift zur StVO dürfen werktags von 9-18 Uhr nicht mehr als 50% und nachts nicht mehr als 75% der zur Verfügung stehenden Parkflächen für Bewohner reserviert werden.

Ein sehr hoher Parkdruck, der die Ausweisung einer Bewohnerparkzone erfordert, konnte für das Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden.

Hoher Parkdruck besteht nur bei Großveranstaltungen im Küchwald. In diesen Fällen erfolgen gesonderte verkehrsrechtliche Anordnungen. Die Ausweisung einer Bewohnerparkzone hätte in diesem Fall keine Vorteile für die Bewohner.

4. Wie ist die Auslastung des Parkplatzes an der Leipziger Straße mit Zufahrt über den Stumpf des Küchwaldrings bei Veranstaltungen und an „normalen“ Wochenendtagen?  

Ich gehe davon aus, dass der Küchwaldparkplatz an der Leipziger Straße gemeint ist. Es handelt sich nicht um einen öffentlich gewidmeten Parkplatz, sondern um einen Parkplatz für Nutzer des Küchwaldparkes. Diesbezüglich soll die Beschilderung konkretisiert werden. Nach Beobachtungen des Grünflächenamtes ist der Parkplatz bei Veranstaltungen im Küchwaldpark sowie bei schönem Wetter auch an Wochenenden ausgelastet.

5. Wie ist die Auslastung des Parkplatzes an der Wittgensdorfer Straße neben dem Eissportkomplex bei Veranstaltungen und an „normalen“ Wochenendtagen?  

Die Eissport und Freizeit GmbH Chemnitz hat aufgrund langjähriger Erfahrungen eine Einschätzung der Parkplatzauslastung getroffen.

Die geringste Auslastung des Parkplatzes ist an Wochenenden in den Sommermonaten, wenn kein öffentliches Eislaufen angeboten wird, zu verzeichnen. Nutzer sind dann hauptsächlich Dauerparker, Besucher des Klinikums Küchwald und des botanischen Gartens. Es wird im Durchschnitt eine Auslastung von 10 % erreicht.

Ausnahmen sind natürlich möglich, wie z. B. die Nutzung als Flohmarkt, Abstellfläche für einen Zirkus oder ähnliches.

Während der Wintermonate wird der Parkplatz an den Wochenenden reger frequentiert. Hier liegt die Auslastung bei durchschnittlich 40 %, wobei während der Zeiten des öffentlichen Eislaufens oder der Durchführung von Eishockeyspielen Auslastungen bis 80 % bzw. in den Spitzenmonaten Dezember, Januar und Februar auch bis 100 % erreicht werden.

6. Welche Möglichkeiten wurden ausgeschöpft, um die Besucherinnen und Besucher zur Nutzung der beiden vorgenannten Parkplätze zu bewegen?

Die Sperrung der Anliegerstraßen (Bewohner frei) sowie die Parkmöglichkeiten im Umfeld wurden über Pressemitteilungen und im Internet kommuniziert. Zudem wurde wegen der begrenzten Parkmöglichkeiten am Küchwald auf die Innenstadtparkplätze und den ÖPNV hingewiesen.

7. Auch der fließende Verkehr auf den asphaltierten Wegen (Zufahrt Bauhof, Schaftreibeweg Richtung Kosmonautenzentrum und Küchwaldbühne sowie Zufahrt zum Sechserweg Richtung Tennisplätze) hat deutlich zugenommen. Welche Zufahrtgenehmigungen liegen gegenwärtig vor?

Es wurden durch das Grünflächenamt 9 Kennzeichenbezogene und 13 übertragbare Genehmigungen erteilt. Die jährliche Gültigkeit erlaubt die zeitnahe Einflußnahme der Stadt.

8. Weshalb sind immer häufiger die Poller an der Zufahrt zum H-Flügelweg sowie am Spielplatz am Bahnhof Küchwaldwiese nicht mehr eingesteckt bzw. abgeschlossen und ermöglichen so die Einfahrt?

Hier handelt es sich in der Regel um unbefugte Entnahme, da für das Schließsystem Schlüssel auch für Dritte erwerbbar sind.

9. Wie werden unzulässige Einfahrten und auch unangemessene Geschwindigkeiten innerhalb der Parkanlage kontrolliert?

Geschwindigkeitsmessungen erfolgen nicht, da keine Begrenzungen vorliegen. Es handelt sich um eine Parkanlage. Außerhalb der Tage von Großveranstaltungen wird der Stadtordnungsdienst im Küchwald – hier ruhender und fließender Verkehr – nur im Rahmen der Beseitigung von unmittelbaren Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit tätig. Es wurden dabei nur sehr vereinzelt Verstöße festgestellt, bei welchen die Verursacher (durch unzulässiges Befahren oder zu schnelles Fahren) unmittelbar vor Ort angesprochen werden konnten. Hierbei wurden i. d. R. durch die Hinweise und Belehrungen des Stadtordnungsdienstes die Mängel sofort beseitigt. Vereinzelt wur-
den Anzeigen an die Bußgeldstelle gefertigt.

Schließlich bitte ich kurz vor Beginn des neuen Schuljahres um die Beantwortung der folgenden Fragen:

10. Wie oft fanden Geschwindigkeitskontrollen in der Zufahrt zur Schloßschule statt (Salzstraße/ Küchwaldstraße) bzw. zu den beiden Kitas am Küchwaldring statt? Wie viele Verstoße wegen Geschwindigkeitsübertretung wurden in diesem Rahmen Schuljahr festgestellt?

Im Rahmen von 08/2018 – 08/2019 erfolgte eine Messung auf der Salzstraße, im Ergebnis wurden 18 Verstöße festgestellt.

11. Inwieweit spielt die Schloßschule eine Rolle im Rahmen der AG Schulwegsicherheit?

Die AG Schulwegsicherung hat seit 2016 mehrfach die Schulwege der Schloßschule als Tagesordnungspunkte behandelt. Die problematische Querungsstelle der Salzstraße befindet sich in der Tempo-30-Zone in Höhe der Küchwaldstraße. Die Eltern sahen hier ein Unfallrisiko auf Grund der schlechten Sichtbarkeit, der schlechten Ausleuchtung und des hohen Verkehrsaufkommens auf der Salzstraße. Als Lösungen wurden die Verbreiterung des Gehwegvorsprungs, Änderung der Parkordnung auf der Salzstraße und die Einrichtung von Elternparkplätzen auf der Küchwaldstraße realisiert. Die  Elternvertretung der Schloßschule-Grundschule hatte in einem Schreiben vom
20.03.2019 noch auf einige „Schwachpunkte“  auf dem Schulweg hingewiesen. Nach intensiver Prüfung dieser Hinweise konnte die AG jedoch keine weiteren Maßnahmen beschließen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister

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