Fragestellerin: Julia Bombien und Maik Otto


Frage:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
1. Wie sind die aktuellen Fallzahlen in der Schuldnerberatung? Welche Entwicklung war in den Monaten der letzten beiden Jahre zu verzeichnen? Wie verteilen sich die Fallzahlen auf die einzelnen Träger?


2. Wurde die Reduzierung des Beratungsangebotes von früher fünf auf drei Beratungsstunden und von acht auf fünf Folgeberatungsstunden evaluiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Im Jahr 2010 wurden die Struktur der Finanzierung der klassischen Schuldnerberatung und die Zuständigkeiten (Miet- und Energieschulden sowie andere Verschuldungssituationen) mit den Trägern der Schuldnerberatung neu vereinbart.
Anstatt der vormals erforderlichen Abrechnung jeder geleisteten Beratungsstunde, die eine vorherige Bewilligung voraussetzte, wurde der Zugang zur Schuldnerberatung niedrigschwelliger
gestaltet, indem die pauschale Finanzierung ohne vorherige Bewilligung von drei Beratungsstunden Grundberatung (im Vergleich zu der früher stundengenau abgerechneten Grundberatung von max. fünf Stunden) eingeführt wurde.
Soweit nach der Grundberatung eine Folgeberatung erforderlich sein sollte, wird diese auf Antrag des Schuldners vom Sozialamt bewilligt, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Die Folgeberatung im Modul 1 wird ebenfalls pauschal und zwar im Umfang von acht Stunden gewährt.
Der Schuldner muss als Voraussetzung für die Abrechnung der Pauschale mindestens einmal persönlich in der Schuldnerberatungsstelle zur Folgeberatung vorgesprochen haben.
Bei darüber hinaus erforderlicher weiterer Schuldnerberatung wird diese auf Antrag im so genannten Modul 2 gewährt. Das Modul 2 wird nicht pauschal finanziert, hier werden die tatsächlich erbrachten Beratungsstunden stundengenau abgerechnet.
Soweit ein Schuldner nach der Grundberatung keine weiterführende Beratung in den Modulen benötigt, wird ein erfolgsorientierter Zuschlag an die Schuldnerberatungsstelle in Höhe von ca. zwei Beratungsstunden für die Nachbearbeitung der Akten (inkl. Statistiken) gezahlt.
Dieses Verfahren hat sich rückblickend bewährt, da es Zugangshemmnisse bei den Schuldnern abgebaut, einen schnelleren Zugang zur Schuldnerberatung gewährleistet und bei den Schuldnerberatungsstellen den Verwaltungsaufwand reduziert hat. Die pauschale Finanzierung in bestimmten Zeitbudgets ermöglicht es den Schuldnerberatungsstellen zudem, die Beratungszeit bei den Klienten unkompliziert an die unterschiedlichen zeitlichen Bedarfe anzupassen.
3. Wie viele Anträge auf Folgeberatungen wurden in den Jahren 2018 und 2019 jeweils gestellt? Wie viele wurden abgelehnt?

4. Welche Kriterien liegen der Prüfung des Bedarfes zugrunde, ob die Situation des/der Betroffenen eine Folgeberatung erfordert?
Für die Feststellung werden verschiedene Kriterien betrachtet, zum Beispiel:
– Wie viele Gläubiger sind vorhanden?
– Ist ein Girokonto vorhanden?
– Liegt eine konkrete Haftandrohung infolge Bußgelder oder nicht regulierter Geldstrafen vor?
– Ist eine Beratung zu bestehenden Kredit-, Versicherungs- und Kaufverträgen erforderlich?
5. Hat sich das darüber hinaus angebotene Angebot der Schuldenprävention „Stay liquid…!“ für Jugendliche und junge Erwachsene bewährt?
Diese und andere Module im Rahmen der präventiven Schuldnerberatung werden angenommen. Inwiefern daraus im Ergebnis Schulden vermieden werden, kann nicht evaluiert werden.
6. Ist der Bedarf einer Ausweitung des Schuldenpräventionsangebots gegeben?
Ein verändertes Konzept wurde seitens des Trägers der präventiven Schuldnerberatung eingereicht und wird zum Zeitpunkt auch hinsichtlich des tatsächlichen Bedarfs an den einzelnen Leistungspaketen geprüft.
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