Ratsanfrage – Schulhof Mittelbach

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FragestellerInnen:

Hubert Gintschel (DIE LINKE/Die PARTEI), Wilma Meyer (SPD), Bernhard Herrmann (B90/GRÜNE)

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrter Herr Gintschel, sehr geehrter Herr Herrmann, sehr geehrte Frau Meyer,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

Bei den Baumaßnahmen handelt es sich um zwei getrennte Maßnahmen. Inhalt der ersten Maßnahme war die Ertüchtigung des Brandschutzes in Verbindung mit der Errichtung eines zweiten baulichen Rettungsweges sowie die Erneuerung der Gebäudeentwässerung mit Anschluss an das Trennsystem im öffentlichen Straßenraum. Die zweite Maßnahme beinhaltet die Sanierung des Schulhofes.

Eine Komplettsanierung der Grundschule Mittelbach war nicht Aufgabenstellung.

1. Wie ist der Stand der Teilmaßnahme Sanierung Schulhof?

Für die Sanierung des Schulhofes wurde die Ausführung in zwei Bauabschnitte A und B aufgeteilt. Schulhof Teil A ist bereits seit dem Schuljahr 2018/2019 fertig gestellt und in Nutzung.
Schulhof Teil B wird in den nächsten Kalenderwochen beginnen, da nunmehr die Entwässerungsleitungen sowie der Abbruch der alten Klärgrube aus der ersten Baumaßnahme fertiggestellt sind.

2. Wann ist mit der vollständigen Nutzbarkeit des Schulhofes zu rechnen?

Der Unterbau zum Setzen von Borden und Verlegen von Pflaster ist bereits fertiggestellt. Es ist geplant, die Pflasterarbeiten bis zum Ende der Ferien durchzuführen. Für die Tartanbelagsarbeiten gibt es derzeit noch keinen Ausführungstermin, da es in Deutschland nur drei Firmen gibt, welche diese Arbeiten umsetzen. Aktuell ist eine Ausführung in den Herbstferien geplant. Die Baumpflanzungen werden vegetationsbedingt im Oktober stattfinden.

3. Wie ist der Vergleich zum ursprünglichen Zeitplan laut Beschluss?

Die Arbeiten im und am Gebäude gemäß Baubeschluss sind fertig gestellt. Die Sanierung des Schulhofes erfolgt separat über das „Schulhofprogramm“. Hierzu gibt es keinen separaten Beschluss. Der ursprüngliche Zeitplan konnte u.a. aufgrund der baulichen Koordinierung (Abschnittsbildung Entwässerung und baulicher Brandschutz) und dem Bau bei laufender Nutzung nicht umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Stötzer
Bürgermeister

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