Ratsanfrage – Schwangerenberatungsstellen

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Fragestellerin: Julia Bombien

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrte Frau Bombien,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

1. Welche Träger führen in Chemnitz staatlich geförderte Schwangerenberatung durch?

In Chemnitz führen die beiden Träger pro familia und Stadtmission Chemnitz e.V. staatlich geförderte Schwangerenberatungen durch. Auch die eigene Beratungsstelle im Gesundheitsamt wird staatlich gefördert.

Die integrierte Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung von pro familia erhält zusätzlich eine Förderung vom Gesundheitsamt. Die Schwangerenberatung der Stadtmission Chemnitz wird vom Gesundheitsamt nicht gefördert.

2. Wie viele Beratungsgespräche haben die staatlich geförderten
Schwangerenberatungsstellen in Chemnitz in den letzten fünf Jahren geführt?
Bitte stellen Sie hierbei die Förderung nach Jahren, Trägern, geförderter
Beratungsfachkraft-VZÄ und Unterscheidung in soziale bzw. psychosoziale Beratung
bzw. Schwangerschaftskonfliktberatung auf.

Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.

Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.

Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

Freundliche Grüße

Ralph Burghart
Bürgermeister

LINK zur Ratsanfrage

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