Fragestellerin: Dr. Heidi Becherer
Frage:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
in Zusammenhang mit der regelmäßigen Berichterstattung zum Kinder- und Jugendnotdienst bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie schätzt die Stadtverwaltung die gegenwärtige Sicherheitslage im Kinder- und Jugendnotdienst ein?
2. Lässt die jetzige Sicherheitslage den Abzug des Einsatzes des bis jetzt dort durchgeführten Sicherheitsdienstes zu?
Wenn ja, welche Regelungen trifft das Jugendamt um unterstützend für den Träger der Einrichtung tätig zu sein und um die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen gemeinsam mit dem Träger zu garantieren? Inwiefern und unter welchen Bedingungen kann der Einsatz des Sicherheitsdienstes wieder aktiviert werden?
3. Sollte ein Einsatz des Sicherheitsdienstes aus dem Clearinghaus in den Kinder- und Jugendnotdienst erfolgen, wie wird dann die Sicherheitslage im Clearinghaus eingeschätzt bzw. gesichert?
Für die Beantwortung der Fragen danke ich herzlich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heidi Becherer
Antwort:
1. Wie schätzt die Stadtverwaltung die gegenwärtige Sicherheitslage im Kinder- und Jugendnotdienst ein?
Die Sicherheitslage des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) steht im engen Zusammenhang mit dem Betriebserlaubnisverfahrens. Werden Tatsachen hinsichtlich einer Kindeswohlgefährdung bekannt, die den Einrichtungskontext betreffen, ist dem mit der gezielten Kontrolle von den Zuständen und Rahmenbedingungen in der Einrichtung zu begegnen. Dies bedeutet, ist die Sicherheit für die Kinder und Jugendlichen gefährdet, muss die Landesbehörde – das Landesjugendamt – entsprechende Maßnahmen einleiten (gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 6 und 7 in Verbindung mit §§ 45 bis 49 sowie 104, 105 SGB VIII).
2. Lässt die jetzige Sicherheitslage den Abzug des Einsatzes des bis jetzt dort durchgeführten Sicherheitsdienstes zu? Wenn ja, welche Regelungen trifft das Jugendamt um unterstützend für den Träger der Einrichtung tätig zu sein und um die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen gemeinsam mit dem Träger zu garantieren? Inwiefern und unter welchen Bedingungen kann der Einsatz des Sicherheitsdienstes wieder aktiviert werden?
Der Kinder- und Jugendnotdienst ist eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Auf Initiative des Amtes für Jugend und Familie wird der Träger seit Januar 2016 in Bezug auf fachliche Standards beraten. Ein daraus resultierender Maßnahmeplan zur Verbesserung der maßgeblichen Voraussetzungen für eine ausreichende Personalausstattung und der fachlich-inhaltlichen Arbeit wurde erarbeitet und teilweise durch den Träger auch umgesetzt.
Entscheidend ist eine ausreichende Personalausstattung mit entsprechenden Fachkräften, welche nicht durch einen Sicherheitsdienst kompensiert werden kann. Daher ist es die Aufgabe des Trägers, entsprechend des § 72 SGB VIII ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Entgeltverhandlung mit dem Träger wurden im Zusammenhang mit der Erhöhung der Kapazität und den fachlichen Anforderungen die entsprechenden Voraussetzungen durch die Finanzierung von weiteren Personalstellen geschaffen.
3. Sollte ein Einsatz des Sicherheitsdienstes aus dem Clearinghaus in den Kinder- und Jugendnotdienst erfolgen, wie wird dann die Sicherheitslage im Clearinghaus eingeschätzt bzw. gesichert?
Hinreichend bekannt sind die gegenwärtigen Flüchtlingszahlen. Der Einsatz eines Wachschutzes war in 2015/2016 von Bedeutung, wo 50 Plätze mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern belegt waren. Zum heutigen Zeitpunkt hat sich die Lage in Chemnitz erheblich entspannt.
Im Objekt Ritterstraße werden perspektivisch eine Wohngruppe mit 10 Kindern/Jugendlichen und eine Gruppe mit 10 Clearingplätzen untergebracht sein. Die Clearingplätze sind derzeit im Durchschnitt zu 50 % belegt. Vor diesem Hintergrund kann man nicht mehr von einem Clearinghaus sprechen.
Der Sicherheitsdienst ist aufgrund der Vertragsgestaltung mit jeweils 2 Mitarbeitern im 24-Stunden-Dienst immer noch im Einsatz. Durch den Rückgang der Zahlen ist dies jedoch nicht mehr erforderlich. Diese Ressource kann durch den Träger eigenständig und flexibel je nach Bedarf sowohl im Objekt Ritterstraße als auch im Kinder- und Jugendnotdienst eingesetzt werden.
Freundliche Grüße
Philipp Rochold
Bürgermeister
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