Ratsanfrage – Solarkataster Chemnitz

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Fragesteller: Jörg Vieweg

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrter Herr Vieweg,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

Die vorliegende Ratsanfrage entspricht hinsichtlich der Fragen 1 bis 5 nicht den Anforderungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.

Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird eine Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.

Aus diesen Gründen werden die Fragen 1 bis 5 o. a. Ratsanfrage hierzu nicht beantwortet.

Frage 6 kann wie folgt beantwortet werden:

6. Warum ist das Online-Portal des Solarkatasters unter https://www.solarenergie-chemnitz.de aktuell nicht erreichbar? Ab wann ist wieder damit zu rechnen, es nutzen zu können?

Das Solarkataster wird derzeit überarbeitet mit dem Ziel, die Angaben nicht nur für den jeweiligen Hauseigentümer, sondern allgemein zugänglich zu machen. Dazu wurde die Solarkatastersatzung geändert. Die neue Version soll voraussichtlich im November im Stadtrat beschlossen werden.

Ab 2021 würde das Kataster bei Zustimmung wieder veröffentlicht.

Freundliche Grüße

Miko Runkel
Bürgermeister

LINK zur Ratsanfrage

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