Fragestellerin: Jacqueline Drechsler
Frage:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
mit Schreiben vom 25.01.2016 hat der Bürgerverein für Chemnitz-Erfenschlag e.V. mitgeteilt, dass er, um das Kleinod „Sommerbad Erfenschlag“ zu erhalten, bereit ist die Liegenschaft käuflich zu erwerben und Sie gebeten, die zuständige Fachabteilung der Stadtverwaltung Chemnitz mit der Vorbereitung weiterer hierfür notwendiger Schritte zu beauftragen.
Da bis heute keinerlei Reaktion seitens der Stadtverwaltung Chemnitz gegenüber dem Vorstand des Bürgerverein für Chemnitz-Erfenschlag e.V. erfolgte, bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Schritte wurden seit dem 25.01.2016 verwaltungsintern zur Bearbeitung des Anliegens des Bürgervereins unternommen?
- Welche Ergebnisse haben die verwaltungsinternen Recherchen bezüglich eines möglichen Verkaufes des Grundstückes „Sommerbad Erfenschlag“ erbracht?
- Wenn es Hinderungsgründe zum Verkauf der Liegenschaft an den Bürgerverein für Chemnitz-Erfenschlag e.V. gibt, welche sind das?
- Wann und in welcher Form werden die Kaufinteressenten seitens der Stadtverwaltung Chemnitz in Kenntnis bezüglich der Rechercheergebnisse gesetzt?
- Wann findet ein persönliches Gespräch zwischen dem Dezernat 3 und dem Vorstand des Bürgerverein für Chemnitz-Erfenschlag e.V. zum vorliegenden Kaufangebot statt?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Drechsler
Antwort:
Sehr geehrte Frau Drechsler,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
- Welche Schritte wurden seit dem 25. Januar 2016 verwaltungsintern zur Bearbeitung des Anliegens des Bürgervereins unternommen?
Auf der Grundlage des Schreibens des Bürgervereins für Chemnitz-Erfenschlag e. V. vom 25. Januar 2016 wurden die zuständigen Ämter beauftragt, eine Verkaufsoption der Liegenschaft um das stillgelegte Freibad Erfenschlag zu prüfen und ein abgestimmtes Verkaufsangebot zu erarbeiten. Dieser dezernatsübergreifende Prozess, in den das Liegenschaftsamt, das Schul- und Sportamt, das Umweltamt und das Gesundheitsamt involviert sind, nimmt eine gewisse Bearbeitungszeit in Anspruch, befindet sich jedoch kurz vor dem Abschluss.
- Welche Ergebnisse haben die verwaltungsinternen Recherchen bezüglich eines möglichen Verkaufes des Grundstückes „Sommerbad Erfenschlag“ erbracht?
Tendenziell zeichnet sich eine Option zur Veräußerung der Liegenschaft ab. Über die detaillierten Rahmenbedingungen laufen noch verwaltungsinterne Abstimmungen, sodass ein abschließendes Ergebnis noch nicht vorliegt.
- Wenn es Hinderungsgründe zum Verkauf der Liegenschaft an den Bürgerverein für Chemnitz-Erfenschlag e. V. gibt, welche sind das?
Da der verwaltungsinterne Abwägungsprozess momentan noch in Bearbeitung ist, kann aktuell über eventuelle Hinderungsgründe keine Auskünfte gegeben werden.
- Wann und in welcher Form werden die Kaufinteressenten seitens der Stadtverwaltung Chemnitz in Kenntnis bezüglich der Rechercheergebnisse gesetzt?
Nach dem Abschluss des verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses wird dem Bürgerverein für Chemnitz-Erfenschlag e. V. das Verkaufsangebot zugestellt und in einer Gesprächsrunde mit den beteiligten Fachämtern erläutert.
Sollte kein Verkauf möglich sein, wird der Bürgerverein für Chemnitz-Erfenschlag e. V. unter Anführung der Hinderungsgründe ebenfalls unterrichtet.
- Wann findet ein persönliches Gespräch zwischen dem Dezernat 3 und dem Vorstand des Bürgervereins für Chemnitz-Erfenschlag e. V. zum vorliegenden Kaufangebot statt?
Ein Termin für ein Gespräch mit dem Dezernat 3 ist nicht vorgesehen. Die Oberbürgermeisterin hat mich beauftragt, unter Einbeziehung der involvierten Fachämter aus den anderen Dezernaten die Verhandlungen zu führen. Ein Termin für ein persönliches Gespräch bzw. die Aufnahme von Verkaufsverhandlungen steht derzeit noch nicht fest, erfolgt jedoch zeitnah im Anschluss an den verwaltungsinternen Abstimmungsprozess.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Rochold
Bürgermeister
Link zur Ratsanfrage hier.
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