Ratsanfrage – Spielgeräte Spielplätze

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Fragesteller: Maik Otto

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrter Herr Otto,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

Im August des Jahres 2022 erhielt ich Antwort auf eine Ratsanfrage (RA-162/2022) zu der sich für mich Nachfragen bzgl. des Aufwands der Ausstattung mit Spielgeräten auf öffentlichen und nichtöffentlichen Spielplätzen ergeben.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen, die exakt an jene aus 2022 anschließen:

1. In Anlehnung an RA-162/2022 (Frage 8): Wie ist der Zeitplan zur Erfassung aller Spielgeräte der kommunalen Kitas in einem Kataster? Gibt es hier einen zeitliche Perspektive?
Die Erfassung der Spielgeräte in den kommunalen Kitas wurde mit geringer Datentiefe testweise durchgeführt. Eine weitere Erfassung und Bearbeitung mit höherer Datentiefe (Dokumentation von Einzelgeräten und deren Kontrolle) setzt zusätzliche Kapazitäten voraus (Absicherung aktiver Änderungsdienst, Ausstattung der Kollegen mit Handheld-Geräten). Hierbei sind noch
Abstimmungen zwischen den betroffenen Bereichen notwendig, um einen kontinuierlichen Datenfluss (z.B. bei Neubaumaßnahmen) und die technische Ausstattung des Personals (Handheldgeräte) abzusichern.

2. Welche personelle Ausstattung zur Kontrolle, Wartung und Pflege der öffentlichen, wie halböffentlichen (in Kitas/Schulen) Spielplätze wird benötigt? Können damit gesetzliche Prüfvorgaben, bspw. die aus der DIN EN 1176 vollumfänglich eingehalten werden?
Die Kontrolle, Wartung und Pflege der öffentlichen Spielplätze ist im Sinne einer sicheren Bespielbarkeit organisiert. In den halböffentlichen Spielanlagen sind die wöchentliche visuelle Prüfung, ggf. notwendige Wartung und Pflege der Spielgeräte Bestandteil des Leistungskataloges der Hausmeister und in diesem Sinne durch das Personal der SE 17 abgesichert. Kleinere
Reparaturen werden durch einen Mitarbeiter des Grünflächenamtes durchgeführt. Die Jahreshauptuntersuchungen werden durch das Grünflächenamt als Dienstleister für die SE 17 an externe Spielplatzprüfer vergeben.

3. Falls ein Mehrbedarf besteht, wie hoch ist dieser? Bitte nach öffentlichen und halböffentlichen getrennt auflisten.
siehe Antwort Frage 2

4. Sind bei der aktuellen Zunahme von öffentlichen Spielflächen (bspw. durch die Kulturhauptstadt) bzw. mehr Kitas/Schulen (und damit mehr Außenanlagen) die Prüf- und Wartungsaufgaben vollumfänglich erfüllbar oder besteht ein Mehrbedarf? Wie hoch ist dieser gegebenenfalls?
Bei der Realisierung von zusätzlichen Spielangeboten ist der Pflege – und Kontrollaufwand im Rahmen der Planung objektkonkret darzustellen. Die Anlagen sind möglichst pflegeleicht zu realisieren. Der eventuelle Mehrbedarf kann noch nicht abgeschätzt werden. Für die halböffentlichen Spielplätze gelten die Aussagen in Frage 2.


Mit freundlichen Grüßen

Michael Stötzer
Bürgermeister

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