Ratsanfrage – Sporthalle Markersdorfer Straße 64

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Detlef Müller

Vorbemerkung:

Im Rahmen dieser Ratsanfrage wurde zugleich der Umgang mit Direktanfragen beim zuständigen Fachamt aufgeworfen, siehe Fragen 4 und 5.

Fragesteller: Detlef Müller

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

aktuell ist die Nutzung der Sporthalle Markersdorfer Straße 64 wegen baulicher Mängel untersagt. Durch deren Nutzung könnte aber der angespannten Hallensituation entgegengewirkt werden.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Aus welchen Gründen genau kann die Sporthalle momentan nicht genutzt werden?

2. Wie hoch wären die Kosten, um die Sporthalle bis zur geplanten Komplettsanierung wieder nutzbar zu machen?

3. Wie schnell könnten die Reparaturarbeiten durchgeführt werden?

Des Weiteren ist in Verbindung mit der Bearbeitung des Themas ein Problem aufgetreten, welches so auch in anderen Ämtern und Abteilungen vereinzelt schon auftrat.

Der, in diesem Fall, zuständige Sachbearbeiter sagte eine Beantwortung der Fragen bereits zu.
Allerdings bat er darum, die Fragen nochmals als Ratsanfrage zu stellen.

Bei der Beratung zur Übersicht zu den Ratsanfragen 2010 – 2014 im Strategieausschuss forderte die Verwaltung die Fraktionen auf, die Anzahl der Ratsanfragen zu reduzieren, da durch diese die Verwaltungsmitarbeiter erheblich belastet werden und so ihren eigentlichen Aufgaben nicht nachkommen können.

Für mich steht diese Aufforderung dem aktuellen Fall entgegen und ich bitte Sie deshalb um die
Beantwortung der weiteren Fragen:

4. Warum können derartige Fragen nicht in einem Telefonat oder per Mail beantwortet werden?

5. Welche Mehrkosten entstehen bei dem aktuellen Sachverhalt durch die vorgeschriebenen Verfahrensschritte, wenn statt einer Beantwortung per Mail eine offizielle Ratsanfrage gestellt werden muss?
Bitte geben Sie herbei mit an, welche Mitarbeiter zusätzlich durch das Stellen der Ratsanfrage in das Verfahren einbezogen werden mussten.

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller

Antwort:

Sehr geehrter Herr Müller,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Aus welchen Gründen genau kann die Sporthalle momentan nicht genutzt werden?

In der Sporthalle Markersdorfer Straße 64 ist es zu Einbrüchen und Feuchteschäden am Hallenfußboden gekommen. Die Halle wird aus diesem Grund seit Juli 2014 nicht mehr genutzt.

2. Wie hoch wären die Kosten, um die Sporthalle bis zur geplanten Komplettsanierung wieder nutzbar zu machen?

Die zu erwartenden Sanierungskosten für die Mängelbeseitigung und Sanierung der Schäden am Fußboden im Bereich des Sporthallenraumes werden einschließlich 15 % Baunebenkosten mit 130.000,00 € bis 170.000,00 € netto eingeschätzt.
Die Kostenangabe von 130.000,00 € ergibt sich, wenn unter dem Sporthallenboden keine Flächendrainage eingebaut werden muss. Der Einbau einer Flächendrainage ist abhängig davon, ob sich Schichtenwasser unter der Bodenplatte befindet oder nicht.
Diese Information liegt uns noch nicht vor.

3. Wie schnell könnten die Reparaturarbeiten durchgeführt werden?

Aufgrund fehlender Haushaltsmittel kann die Maßnahme derzeit nicht umgesetzt werden. Gleiches gilt für den Maßnahmenbeginn bis zur Genehmigung des Haushaltes in 2017. Erst danach könnten die notwendigen Untersuchungen bzgl. des Schichtenwassers eingeleitet werden.
An diese würde sich das Vergabeverfahren anschließen, sodass mit einer Umsetzung in 2017 nicht zu rechnen wäre. Allerdings handelt es sich um Kosten in erheblichem Umfang, sodass die umfangreichen Reparaturarbeiten im Rahmen der geplanten Komplettsanierung unter Verwendung von möglichen Fördermitteln erfolgen sollten.

4. Warum können derartige Fragen nicht in einem Telefonat oder per Mail beantwortet werden?

In der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Chemnitz ist zu dem Anfragerecht im § 4, Absatz 2 und 3 Folgendes geregelt:

Absatz 2
Jeder Stadtrat kann in einzelnen Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung an den Oberbürgermeister schriftliche oder in einer Sitzung des Stadtrates mündliche Anfragen stellen.
Sie dürfen sich nicht auf abgeschlossene Tagesordnungspunkte der betreffenden Sitzung des Stadtrates beziehen. Zugelassen sind nur Fragen, keine Vorschläge, Wertungen oder Kritiken.
Schriftliche Anfragen können auch elektronisch über das Ratsinformationssystem abgegeben werden.

Absatz 3
Mündliche Anfragen sind in der Sitzung des Stadtrates zu stellen. Sie können vom Oberbürgermeister am Ende der Sitzung mündlich beantwortet werden. Wenn eine schriftliche Beantwortung der Frage notwendig ist, wird sie bis spätestens 20 Arbeitstage danach beantwortet.

5. Welche Mehrkosten entstehen bei dem aktuellen Sachverhalt durch die vorgeschriebenen Verfahrensschritte, wenn statt einer Beantwortung per Mail eine offizielle Ratsanfrage gestellt werden muss?
Bitte geben Sie herbei mit an, welche Mitarbeiter zusätzlich durch das Stellen der Ratsanfrage in das Verfahren einbezogen werden mussten.

Bei der vorliegenden Anfrage mussten keine zusätzlichen Mitarbeiter einbezogen werden, als den für die Beantwortung fachlich zuständigen Mitarbeiter. Ersichtliche Mehrkosten entstanden durch die vorgeschriebenen Verfahrensschritte nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Rochold
Bürgermeister

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