Ratsanfrage – Stadtumbau Ost

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Jörg Vieweg

Fragesteller:

Jörg Vieweg

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Stadt Chemnitz profitiert seit vielen Jahren von Geldern aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Dank EFRE-Mitteln wurden Schulen saniert, öffentliche Plätze umgestaltet und der Stadtumbau Ost überhaupt erst ermöglicht. Das nach der Wiedervereinigung so triste und durch Leerstand stark betroffene Heckert-Gebiet ist heute auch durch europäische Förderung wieder ein lebenswerter Stadtteil geworden mit günstigen
Wohnungen in verschiedenen Größen, einer ausgezeichneten Verkehrs- und Nahverkehrsanbindung, sowie Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten und anderen Versorgungsleistungen.
Chemnitz hat sich mit einer Anpassung der konkreten Fördergebiete innerhalb der Stadt bereits auf die neue EFRE-Förderperiode eingestellt.

In diesem Zusammenhang möchte ich um die Beantwortung folgender Fragen bitten:

1. Auf welche Summe an EFRE-Fördergeldern hat die Stadt Chemnitz bis 2023 theoretisch Zugriff?
2. Welche Maßnahmen des Stadtumbaus sollen bis 2023 mit Hilfe von EFRE-Fördermitteln in der Stadt Chemnitz umgesetzt werden?
3. Wie hoch ist der Bedarf an EFRE-Fördermitteln für diese Maßnahmen?
4. Sind für alle diese Maßnahmen die nötigen kommunalen Eigenmittel in der Haushaltsplanung berücksichtigt?
5. Sind darüber hinaus weitere Rücklagen eingeplant, um für außerplanmäßige Investitionen Eigenmittel bereitstellen zu können?
6. Droht die Rückgabe von Fördermitteln? Wenn ja, in welcher Höhe?
7. Gibt es Projekte, die Aufgrund mangelnder Eigenmittel nicht umgesetzt werden können? Wenn ja,welche?

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Vieweg

Antwort:

Sehr geehrter Herr Vieweg,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

Sie heben mit Ihrer Ratsanfrage die Bedeutung von Förderprogrammen der Städtebauförderung und der EU zur Stadtentwicklung zur Aufwertung unserer Stadt hervor. Dies kann ich nur so bestätigen. Es ist erwiesen, dass mit 1 Euro Finanzhilfe Städtebauförderung von Bund, Land oder EU für Investitionen in die Aufwertung von Stadtquartieren 7 Euro Folgeinvestitionen erreicht werden. Deshalb hat die Stadt seit Anfang der 90-er Jahre sehr konsequent zahlreiche Förderprogramme erschlossen, mit ca. 400 Mio. € Zuschüssen viele Vorhaben mit Förderung in Fördergebieten oder in der Brachenrevitalisierung realisieren können, die unser Stadtbild positiv prägen und die Le-
bensqualität oder auch die Bildung und Beschäftigung der Bürger wesentlich verbessern.

Mit dem Beschluss B-151/2015 zum Integrierten Handlungskonzept zur Förderung der EFRE- und ESF-Gebiete und dem Beschluss zur Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes sowie zum Brachenkonzept in 2018 hat der Stadtrat die Schwerpunkte der künftigen Förderung und konkrete Maßnahmen festgelegt, die auch über den Zeitraum des aktuellen Zweijahreshaushaltes hinausgehen. Stadtentwicklungsmaßnahmen sind langfristige Vorhaben. Sie brauchen Kontinuität in den Beschlüssen als auch in der Förderung durch Bund, Land und EU. Möchte die Stadt wie beschlossen diese Potentiale auch in Zukunft nutzen, bedarf es der ausreichenden Kofinanzierung durch städtische Eigenanteile zur Förderung. Ich freue mich, dass der Stadtrat die Finanzausstattung zur Städtebauförderung mit Änderungsanträgen soweit aufgestockt hat, dass zumindest im Stadtumbauprogramm bereits bewilligte Fördermittel für die Jahre 2019 und 2020 nun auch abgerufen werden können.

Bei der Beantwortung Ihrer Fragen möchte ich mich auf die zwei wichtigsten Programme beschränken.

Die Stadt erhält seit 2012 bis mindestens 2028 Finanzhilfen von Bund und Land mit einer Förderquote von 66,7 % aus dem Programm „Stadtumbau“ in den Handlungsräumen des Fördergebietes „Stadtumbau Ost Chemnitz“ gemäß Beschluss des Stadtrates B-089/2018. Die Handlungsräume umfassen das Heckert-Gebiet, Sonnenberg, Lutherviertel, Reitbahnviertel, Teile von Bernsdorf, Brühl-Nord und Teile von Schloßchemnitz mit dem Stadteingang Limbacher Str.

Seit der EU-Initiative URBAN 1994 nutzt die Stadt Strukturfonds der EU zur Stadtentwicklung. In der aktuellen Förderperiode 2014-2020 werden EU-Mittel aus den Programmen „Integrierte nachhaltige und soziale Stadtentwicklung“ in den Gebieten „EFRE – Chemnitz Innenstadt“ sowie „ESF – Chemnitz Innenstadt“ und „ESF – Chemnitz Süd“ (Heckert-Gebiet) eingesetzt. Die Förderquote im EFRE beträgt aktuell 80 %, im ESF sogar 95 %.

1. Auf welche Summe an EFRE-Fördergeldern hat die Stadt Chemnitz bis 2023 theoretisch Zugriff?

Im Zeitraum 2015 bis 2021 stehen uns im Gebiet „EFRE – Chemnitz Innenstadt“ mindestens 11,3 Mio. € Zuschüsse zur Verfügung. Wir erwarten noch eine weitere Bewilligung von 3,2 Mio. € aus EFRE. Damit werden 18 Projekte umgesetzt, meist investive Maßnahme. Aus dem ESF-Fonds werden in den 2 ESF-Gebieten insgesamt 3,4 Mio. € bewilligte Mittel für 22 Projekte der Bildung und Beschäftigungsförderung eingesetzt. Dies sind somit aus EFRE und ESF gesamt 2015 bis 2021 etwa 18,1 Mio. € Förderung der Europäischen Union in der Stadtentwicklung.

Im Stadtumbau stehen uns weitere Bewilligungen von 5,7 Mio. € bis 2022 zur Verfügung.

2. Welche Maßnahmen des Stadtumbaus sollen bis 2023 mit Hilfe von EFRE-Fördermitteln in der Stadt Chemnitz umgesetzt werden?

Wie bereits ausgeführt sind EU-Programme (aus EFRE und ESF) sowie das Stadtumbauprogramm getrennt voneinander zu betrachten. Sie werden jedoch weitgehend in den Gebieten durch integrierte Handlungskonzepte gebündelt.

Die Maßnahmen, die bis 2021 aus EFRE und ESF finanziert werden sind alle im Haushalt verankert und in den Haushaltnotizen beschrieben. Sie entsprechen dem Maßnahmekonzept des benannten Beschlusses B-151/2015 und sind damit auch bis 2021 finanziell gesichert.
Die EU hat bereits erklärt, die Förderung der Stadtentwicklung auch in der nächsten Förderperiode 2021-2027 aus EFRE und ESF fortzusetzen. Die Stadt Chemnitz wird sich im Workshop mit dem SMI im Februar als anerkannter Experte in die Ausgestaltung der künftigen Förderrichtlinien einbringen. Ich gehe davon aus, dass die Stadt dann in 2021 erneut ein Integriertes Handlungskonzept für neue Fördergebiete im EFRE und ESF erstellen sollte, um diese Chance zu nutzen.

Alle Maßnahmen im Stadtumbauprogramm sind konkret im Beschluss B-089/2018 benannt und dort auch sinnvollen Zeiträumen innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 und darüber hinaus teilweise bis 2031 zugeordnet. Mit der Aufstellung des nächsten Zweijahreshaushaltes werden wir den Bedarf wieder maßnahmekonkret anmelden und hoffen auf die Berücksichtigung gemäß Beschluss.

3. Wie hoch ist der Bedarf an EFRE-Fördermitteln für diese Maßnahmen?

Ich möchte mich wieder auf beide Programme beziehen.

Nehmen wir an, die EU-Förderung würde auf ähnlichem Niveau auch nach 2020 fortgesetzt, jedoch mit einer etwas geringeren Förderquote im EFRE und ESF von 70 %. Dann ist es sinnvoll auch wieder etwa 18 Mio. € für den Zeitraum 2021-2027 zu beantragen. Dies wären also durchschnittlich 2,6 Mio. €/Jahr. Davor benötigen wir ca. 1,3 Mio. € plus ggf. Anteile nichtzuwendungsfähiger Kosten als Eigenmittel der Stadt.

Der Stadt Chemnitz stehen im Stadtumbauprogramm für den Zeitraum 2019 bis 2022 bereits 5,7 Mio. € bewilligte Fördermittel zur Verfügung. Durch die gute Ausstattung des Stadtumbauprogrammes durch Bund und Land, die auch in den nächsten Jahren fortgesetzt werden soll, hat die Stadt zu ihrem neuen Förderkonzept zum Gebiet „Stadtumbau Ost Chemnitz“ im Bescheid 2018 einen Finanzrahmen von gesamt 14,3 Mio. € für weitere Aufstockungen in Folgejahren in Aussicht gestellt bekommen. Es ist also davon auszugehen, dass diese auch bewilligt werden. Im Durchschnitt benötigen und erhalten wir somit ca. 2,3 Mio. € Stadtumbaumittel pro Jahr. Dies entspricht auch dem Bedarf im beschlossenen Stadtumbaukonzept. Wir benötigen dazu also mindestens 1,15 Mio. € Kofinanzierung zum Bund/Land-Anteil der Stadtumbaumittel plus ggf. Anteile nichtzuwendungsfähiger Kosten als Eigenmittel der Stadt.

Außerdem können wir davon ausgehen, dass die Stadt ab 2020 auch Stadtumbaumittel für die Aufwertung von Magistralen erhalten kann.

4. Sind für alle diese Maßnahmen die nötigen kommunalen Eigenmittel in der Haushaltsplanung berücksichtigt?

Für die künftige Förderung aus EFRE und ESF sind die kommunalen Eigenmittel ab 2022 noch zu planen. Eine weitere Aufstockung der Eigenmittel im Stadtumbauprogramm ab 2021 ist sinnvoll, um alle verfügbaren Fördermittel auch zur Umsetzung des Stadtumbaukonzeptes nutzen zu können.

5. Sind darüber hinaus weitere Rücklagen eingeplant, um für außerplanmäßige Investitionen Eigenmittel bereitstellen zu können?

Alle im Haushalt geplanten Mittel sind an konkrete Maßnahmen gebunden.

6. Droht die Rückgabe von Fördermitteln? Wenn ja, in welcher Höhe?

Mit einer weiteren Aufstockung der Eigenmittel im Haushalt ab 2021 sollten auch alle bereits bewilligten und noch beantragten Stadtumbaumittel untersetzt werden. Mit der nächsten Haushaltplanung wird der Bedarf dazu konkret angemeldet.

7. Gibt es Projekte, die aufgrund mangelnder Eigenmittel nicht umgesetzt werden können?
Wenn ja, welche?

Einige Projekte sind noch nicht im mittelfristigen Finanzplan abgebildet. Jedoch wurde mit dem Beschluss zum Haushalt die Vorbereitung der Planung weiterer Projekte in 2019 und 2020 angeschoben. Damit liegen dann konkrete Unterlagen für die Veranschlagung der Investitionen mit der nächsten Haushaltplanung ab 2021 vor.

Sobald wir über verlässliche Informationen zur Zukunft der künftigen EFRE- und ESF-Förderprogramme durch die EU, Bund und Land verfügen, wollen wir die Voraussetzungen für die Kofinanzierung der EU-Programme für die nächste Förderperiode ab 2021 schaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister

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