Ratsanfrage – Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Chemnitz

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Fragesteller: Jürgen Renz

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrter Herr Renz,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

Mit der Novellierung des Sächsischen Straßengesetzes ging einher, dass zum Ablauf des 31.12.2022 der Status als öffentliche Straße entfällt, wenn Straßen, Wege und Plätze, die solche schon bei Inkrafttreten des Straßengesetzes waren, nicht bis zum 31.12.2022 in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen sind.
Vorgesehen ist, dass, wer ein berechtigtes Interesse an der Eintragung als Straße hat, dies schriftlich bis 31.12.2020 mitzuteilen habe.
In der Ratsanfrage 205/2020 teilte die Verwaltung mit, Versäumnisse der Erstanlegung des Straßenbestandsverzeichnisses innerhalb besagter Frist zum 31.12.2022 zu berichtigen.
Aufgrund dieser beiden Fristen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wurden auf die Novellierung des Sächsischen Straßengesetzes hin Wege in das Bestandsverzeichnis aufgenommen?

Bis jetzt erfolgte auf der Grundlage der Novellierung des § 54 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) noch keine Aufnahme von weiteren Wegen in das Be-
standsverzeichnis.

2. In welchem Umfang ist die Aufnahme weiterer Wege in das Bestandsverzeichnis geplant?

Die Aufnahme weiterer Wege ist abhängig von der Antragstellung Betroffener und nach
Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen.

3. Hat die Stadtverwaltung bereits Rückmeldungen aus der Bürgerschaft erhalten und ggf. in die Berichtigung des Bestandsverzeichnisses aufgenommen?

Aktuell liegen 5 Anfragen aus Anlass des geänderten § 54 SächsStrG vor. Es erfolgte bis-
lang keine Aufnahme in das Bestandsverzeichnis.

4. Erfolgte eine Information zu dieser Beteiligung der Öffentlichkeit bekannt gemacht?
Welche Informationen wurden gegenüber der Bevölkerung herausgegeben?

Der Hinweispflicht gem. § 54 Abs. 3 Satz 3 SächsStrG wurde mit Veröffentlichung im
Chemnitzer Amtsblatt Nr. 20 vom 15.05.2020 nachgekommen.

5. Sind noch weitere Informationen der Bevölkerung geplant?

Aus Sicht der Verwaltung sind keine weiteren Informationen geplant.

6. Welche Maßnahmen plant die Stadt konkret bis zum Fristende öffentlicher Mitteilungen zum 31.12.2020?

Unabhängig vom Ablauf der Frist 31.12.2020 wird das Bestandsverzeichnis fortlaufend aktualisiert und bei Vorliegen der Voraussetzungen ergänzt. Grundlage hierfür ist die Verordnung des SMWA über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse (StraBeVerzVO).

7. Welche Maßnahmen plant die Stadt konkret bis zum Fristende möglicher Nachtragungen und Berichtigungen zum 31.12.2022?

Siehe 6.
Die bis zum 31.12.2020 vorliegenden Anträge werden geprüft, das Bestandsverzeichnis
ggf. geändert.

Freundliche Grüße

Michael Stötzer
Bürgermeister

Link zur Ratsanfrage

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