Ratsanfrage – Straßenreinigungssatzung / Streusalzeinsatz

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Fragesteller: Maik Otto

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrter Herr Otto,

zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

Mit dem 01.01.2023 trat die Mitte 2022 geänderte Straßenreinigungssatzung in Kraft, nach der der Einsatz von Streusalz und anderer auftauender Stoffe grundsätzlich verboten und nur in zwei benannten Ausnahmen erlaubt ist. Nun konnte aber, beispielsweise auf dem Kaßberg, hier auch in parallel zur Weststraße verlaufenden Nebenstraßen, freigesalzene Fußwege beobachtet werden. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wird die Einhaltung des Verbots von Streusalz kontrolliert? Zu welchen Ergebnissen führten die bisherigen Kontrollen während der Schneefälle im Januar und Februar 2023?
Damit der ASR im Rahmen eines Verpflichtungsverfahrens bzw. das Ordnungsamt im Wege eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen den zum Winterdienst verpflichteten Anlieger handeln kann, muss ein Verstoß gegen das Verbot festgestellt werden. Dies ist möglich, wenn der jeweilige Verpflichtete oder sein Beauftragter „auf frischer Tat“
angetroffen wird. Dies ist ähnlich wie bei der Verfolgung der Verursacher von Hundekot auf öffentlichen Wegen. Aus vor genannten Gründen und fehlender Kapazitäten wurden keine Kontrollen durchgeführt.

2. Welche Folgen ergeben sich im Falle des Einsatzes von Streusalz jenseits der vorgesehenen Ausnahmen?
Zur Anwendung und Umsetzung gab es keine Zustimmung im Stadtrat siehe BA-013/2022.
Daher ist eine Aussage auf diese Frage nicht möglich.

3. Wurden die Großvermieter, insbesondere auch der mit kommunaler Beteiligung, durch die Stadtverwaltung auf das Inkrafttreten der geänderten Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2023 hingewiesen?

Ob ein direkter Kontakt mit den Großvermietern stattgefunden hat ist in der SVC nicht bekannt. Im Rahmen der AG Straßenreinigung ist über das Thema gesprochen worden.

4. Plant die Stadt Chemnitz im Falle vermehrt festgestellter Verstöße eine nochmalige Information im Amtsblatt, ASR-Journal oder gezielter Ansprache der Großvermieter?
Vor der kommenden Winterdienstsaison im Winter 2023/2024 wird noch einmal eine Information im Amtsblatt veröffentlicht.

Freundliche Grüße

Michael Stötzer
Bürgermeister

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