Ratsanfrage – Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0
Jacqueline Drechsler
Jacqueline Drechsler

FragestellerInnen:

Jacqueline Drechsler (SPD), Bernhard Herrmann (Bündnis 90/ Die Grünen), Kai Tietze (DIE LINKE), Alexander Dierks (CDU), Andreas Wolf-Kather (VOSI)

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen wurden 2015 und 2016 jeweils für Hauspflegedienste, Handwerksbetriebe und Sonstige beantragt (aufgeschlüsselt nach Jahr und Art der Genehmigung)?

2. Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben (aufgeschlüsselt nach Jahr und Art der Genehmigung)?

3. Sieht die Stadtverwaltung in Umsetzung der neuen Parkraumordnung eine Anpassung der straßenverkehrs-rechtlichen Ausnahmegenehmigungen, z. B. Unterscheidung der Parkzonen 1 und 2 etc., als notwendig?

Mit freundlichen Grüßen
Kai Tietze, Jacqueline Drechsler, Bernhard Herrmann, Alexander Dierks, Andreas Wolf-Kather

Antwort:

1. Wie viele straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen wurden 2015 und 2016 jeweils für Hauspflegedienste, Handwerksbetriebe und Sonstige beantragt (aufgeschlüsselt nach Jahr und Art der Genehmigung)?  

Im Jahr 2015 wurden 112 und 2016 100 Ausnahmegenehmigungen für Hauspflegedienste und Handwerksbetriebe beantragt und genehmigt (eine Differenzierung kann leider nicht erfolgen).
Weiterhin gab es 27 sonstige Genehmigungen, welche sich alle auf das Parken in Bewohnerparkzonen bezogen haben.

2. Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben (aufgeschlüsselt nach Jahr und Art der Genehmigung)?

Siehe Antwort 1

3. Sieht die Stadtverwaltung in Umsetzung der neuen Parkraumordnung eine Anpassung der straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen, z. B. Unterscheidung der Parkzonen 1 und 2 etc., als notwendig?

Nach der schrittweisen Umsetzung des neuen Parkraumkonzeptes wird es bessere Chancen auf einen freien Stellplatz in der Innenstadt geben. Insbesondere durch die neue Parkgebührenordnung ab o1.07.2017 und das Tagesparken in Zone 2 für 2,50 € steht den Gewerbebetrieben ein flexibles Angebot zur Verfügung, um Aufträge an mehreren Orten mit einem Parkschein zu erledigen. Dadurch könnte sich die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen insgesamt verringern.
Inwieweit in den Zonen 1 und 2 unterschiedliche Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vorliegen werden, kann man abschließend erst nach der vollständigen Umsetzung des Parkraumkonzeptes (voraussichtlich ab 2020) beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister

Link zur Ratsanfrage

Schreibe einen Kommentar