Ratsanfrage – Struktur des Amtes für Jugend und Familie

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Jacqueline DrechslerFragestellerin:

Jacqueline Drechsler

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Ludwig,

ich bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen zu den Gremienstrukturen des Amtes für Jugend und Familie:

1. Welche Arbeitskreise/Arbeitsgruppen/Gremien sind in Zuständigkeit des Amtes für Jugend und Familie existent?

2. Seit wann gibt es die einzelnen Arbeitskreise/Arbeitsgruppen/Gremien und auf welcher gesetzlichen Grundlage basieren sie jeweils?

3. Welche Zielstellungen verfolgen sie und welche Inhalte werden bearbeitet?

4. Welches sind beratende, welches beschließende Gremien, beziehungsweise wie ist der hierarchische Aufbau innerhalb der Arbeitskreise/Arbeitsgruppen/Gremien untereinander (Organigramm)?

5. Gibt es Gremien, die nur temporär existieren und wenn ja, welche sind das?

6. Welche Institutionen/Vereine beziehungsweise Personen sind Mitglied/stellvertretendes Mitglied des jeweiligen Gremiums und wer ist im Amt für Jugend und Familie Ansprechpartner_in für welches Gremium?

Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Drechsler

Antwort:

Sehr geehrte Frau Drechsler,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Welche Arbeitskreise/Arbeitsgruppen/Gremien sind in Zuständigkeit des Amtes für Jugend und Familie existent?

Grundlage für die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in der Stadt Chemnitz ist der Beschluss  B-048/2015 zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurden in Zuständigkeit des Amtes für Jugend und Familie folgende drei Arbeitsgemeinschaften gebildet:

– AG Kindertagesstätten/Tagespflege/Familienbildung
– AG §§ 11 – 14 SGB VIII
– AG Hilfen nach SGB VIII

Diese Strukturierung folgt der des Sozialgesetzbuches VIII. Alle Arbeitsgemeinschaften arbeiten auf der Grundlage einer Geschäftsordnung.

Abweichend von diesen drei Arbeitsgemeinschaften kann es darüber hinaus weitere Facharbeitskreise oder Arbeitsgruppen geben, welche sich zeitlich befristet zu aktuellen bzw. fachlichen Themen verständigen. So wurden auf Initiative des AK §§ 11 – 14 SGB VIII folgende zwei Arbeitsgruppen gebildet:

– UAG Jugendhilfeplanung
– UAG Qualitätsentwicklung

Darüber hinaus wurden auf Initiative der Träger diverse Facharbeitskreise gebildet, die durch Vertreter der Träger geleitet werden.

2. Seit wann gibt es die einzelnen Arbeitskreise/Arbeitsgruppen/Gremien und auf welcher gesetzlichen Grundlage basieren sie jeweils?

Erstmalig beschloss der Jugendhilfeausschuss am 08.06.2010 (B-023/2010) die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in der Jugendhilfe. Letztmalig befasste sich der Jugendhilfeausschuss mit der Neuordnung der Arbeitsgemeinschaften in der Jugendhilfe am 10.03.2015 (B-048/2015).

Grundlage des Beschlusses bildet der § 78 SGB VIII.

3. Welche Zielstellungen verfolgen sie und welche Inhalte werden bearbeitet?

Die per Beschluss B-048/2015 gebildeten Arbeitsgemeinschaften verfolgen folgende Ziele:

– Sicherung einer kontinuierlichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe;
– Sicherung der Mitwirkung der freien Jugendhilfe an der Jugendhilfeplanung;
– Abstimmung von Angeboten mit dem Ziel der Vernetzung und Flexibilisierung von Diensten, Einrichtungen und Projekten;
– Fachaustausch zu aktuellen jugendhilferelevanten Themen;
– Erarbeitung von Empfehlungen an den Unterausschuss Jugendhilfeplanung, den Jugendhilfeausschuss und den „Runden Tisch Jugendhilfe“ sowie Erledigung von Arbeitsaufträgen durch die zuvor genannten Gremien und
– Erarbeitung von Zielstellungen und Maßnahmen für die künftige jugendhilfeplanerische  Ausrichtung der Hilfen zur Erziehung.

Am 02.02.2016 wurden die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zu den Zielen und Maßnahmen für die künftige jugendhilfeplanerische Ausrichtung der Hilfen zur Erziehung informiert  (I-010/2016).

4. Welches sind beratende, welche beschließende Gremien, beziehungsweise wie ist der hierarchische Aufbau innerhalb der Arbeitskreise/Arbeitsgruppen/Gremien untereinander (Organigramm)?

Die Arbeitskreise nach § 78 SGB VIII sind beratende Gremien. Sie haben kein Beschlussrecht in den grundsätzlichen Fragen der Jugendhilfe.

Die Mitglieder arbeiten auf der Grundlage ihrer Geschäftsordnung (GO) partnerschaftlich und gleichberechtigt zusammen. Letztmalig wurde die GO in der Sitzung der AG Hilfen zur Erziehung am 08.09.2015 beschlossen (siehe Anlage).

5. Gibt es Gremien, die nur temporär existieren und wenn ja, welche sind das?

Ein temporär arbeitendes Gremium existiert in Form einer aus den Mitgliedern der AG Hilfen nach SGB VIII gewählter Zusammenschluss von Vertretern freier und öffentlicher Träger. Die Aufgaben bestehen in der Vorbereitung sowie der Sicherung der Ergebnisse von Fachtagen.

6. Welche Institutionen/Vereine beziehungsweise Personen sind Mitglied/stellv. Mitglied  des jeweiligen Gremiums und wer ist im Amt für Jugend und Familie Ansprechpartner/-in für welches Gremium? 

Die Zusammensetzung der Arbeitskreise regelt die jeweilige Geschäftsordnung (siehe Anlage).

Name der AG Ansprechpartner Stellvertreter

AG §§ 11 bis 14 SGB VIII Frau Hemmann
Sachgebietsleiterin Jugendhilfeplanung

Herr Popig
Jugendpfleger

AG Hilfen nach SGB VIII Frau Schäfer
Abteilungsleiterin Sozialdienst

Herr Stöss
Sachgebietsleiter Sonderdienste

AG Kindertagesstätten/
Tagespflege/Familienbildung

Frau Stolp
Abteilungsleiterin Kindertageseinrichtungen, Tagespflege

Herr Stopat
Abteilungsleiter Finanzen, Planung Controlling

Die namentliche Aufstellung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften kann bei Bedarf im Amt für Jugend und Familie eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
i. V. Miko Runkel
Philipp Rochold
Bürgermeister

Link zur Ratsanfrage

GO_AG_Hilfen_SGB_VIII

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