Ratsanfrage – Tiergehege Weihnachtsmarkt

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Fragestellerin: Jacqueline Drechsler

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrte Frau Drechsler,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

Auch die Mitarbeiter haben sich Gedanken zum Tierwohl gemacht und ab 2020 ist der Schafstall auf dem Weihnachtsmarkt nicht mehr vorgesehen.

1. Ist das Gehege einem Standbetreiber zugeordnet oder stellt es einen eigenen Stand dar?

Das Gehege stellte keinen eigenen Stand dar. Es gehörte als Schauhandwerk zu einer
Hütte des Weihnachtsmarktes.

2. Welcher Kategorie der „Auswahlrichtlinie Chemnitzer Weihnachtsmarkt“ unterliegt das Gehege?

Schauhandwerke werden bei der Vergaberunde der Hütten bepunktet.

3. Gibt es für den Betrieb des Geheges bestimmte Auflagen?

Nein, es wurden keine extra Auflagen im Zulassungsbescheid erwähnt.

4. Sind darunter bestimmte Auflagen den Tierschutz bzw. das Tierwohl betreffend?

Siehe 3.

5. Wie werden diese Auflagen kontrolliert?

Der Hüttenbetreiber, welcher das Schauhandwerk zur Verfügung stellte, ist professioneller Schäfer. Dieser und die Verkäufer des Standes kümmerten sich regelmäßig um das Tierwohl. Während der Öffnungszeiten war ständig eine Aufsichtsperson bei den Schafen. Nachts wurde das Gehege zugedeckt und die Security Firma schaute bei ihren Rundgängen mit nach den Tieren.

6. Lagen in den vergangenen Jahren Verstöße gegen etwaige Auflagen vor?

Siehe 3.

7. Wird für die Bewertung dieses Geheges ein geeignetes Fachamt der Stadtverwaltung Chemnitz (bspw. Amt 39) hinzugezogen? Mit welchem Ergebnis?

Das Amt 39 wurde nicht durch das Amt 32 zu Kontrollen beauftragt. Es kontrolliert generell in eigener Zuständigkeit.

Freundliche Grüße

Miko Runkel
Bürgermeister

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