FragestellerInnen:
Jacqueline Drechsler, Jörg Vieweg
Frage:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
der Stadtrat beauftragte die Stadtverwaltung am 24.10.2018 mit Beschluss des BA-049/18 nahezu einstimmig, nach Möglichkeiten zu suchen, wie wochenmarktähnliche Verkaufsstände weiterhin genehmigt werden können. Das Ergebnis sollte bis Januar 2019 vorliegen, was offensichtlich nicht geschehen ist.
Des Weiteren haben wir erfahren, dass die Stromversorgung bei den betroffenen kleinen Märkten rückgebaut wurde und nun versucht wird, die Verantwortung an einen der Händler zu übertragen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Warum wurde der Beschluss des Stadtrates nicht umgesetzt?
- Aus welchem Grund erfolgte keine Information des Stadtrates, dass der Beschluss nicht fristgemäß umgesetzt wird?
- Wann ist mit einer Umsetzung des Beschlusses zu rechnen?
- Warum wurden die Händler von der Stromversorgung getrennt, obwohl dies der Intention des Beschlussantrages („dass sich die Konditionen der Standortvergabe an den aktuellen Gegebenheiten orientieren“) widerspricht?
- Durch eine mögliche Übernahme der Stromanschlüsse wird der Einzelhändler zu einem Stromlieferanten, der dem Netzbetreiber sowie ggf. der Bundesnetzagentur meldepflichtig ist. Wurde dies bei einer möglichen Übergabe an einen Händler bedacht und auch so kommuniziert?
- Wer ist für die unter 1. bis 5. angesprochenen Punkte verantwortlich?
Für die Beantwortung der Fragen bedanken wir uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Drechsler
Jörg Vieweg
Antwort:
Sehr geehrter Herr Vieweg, sehr geehrte Frau Drechsler,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1. Warum wurde der Beschluss des Stadtrates nicht umgesetzt?
2. Aus welchem Grund erfolgte keine Information des Stadtrates, dass der Beschluss nicht fristgemäß umgesetzt wird?
3. Wann ist mit einer Umsetzung des Beschlusses zu rechnen?
Zu Fragen 1 – 3:
Der Stadtratsbeschluss wurde dahingehend umgesetzt, dass Möglichkeiten für die Händler geschaffen wurden weiterhin ihre wochenmarktähnlichen Verkaufsstände betreiben zu können. Dies basiert auf der bestehenden Sondernutzungssatzung, so dass es keiner separaten Beschlussfassung durch den Stadtrat bedarf.
4. Warum wurden die Händler von der Stromversorgung getrennt, obwohl dies der Intention des Beschlussantrages („dass sich die Konditionen der Standortvergabe an den aktuellen Gegebenheiten orientieren“) widerspricht?
5. Durch eine mögliche Übernahme der Stromanschlüsse wird der Einzelhändler zu einem Stromlieferanten, der dem Netzbetreiber sowie ggf. der Bundesnetzagentur meldepflichtig ist. Wurde dies bei einer möglichen Übergabe an einen Händler bedacht und auch so kommuniziert?
6. Wer ist für die unter 1. bis 5. angesprochenen Punkte verantwortlich?
Zu Fragen 4 – 6:
Mit der Schließung der Wochenmärkte auf den Flächen Georgstraße „Brühl“ und Dr.-Salvador-Allende-Str. „Ikarus“ ging die Zuständigkeit im Rahmen der Sondernutzung dieser Flächen vom Ordnungsamt auf das Tiefbauamt über. Für die zukünftige Stromnutzung auf den ehemaligen Märkten „Brühl“ und „Ikarus“ besteht seitens der Händler die Bereitschaft, die im Eigentum des Ordnungsamtes befindlichen Stromanlagen zu übernehmen.
Freundliche Grüße
Miko Runkel
Bürgermeister
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