Ratsanfrage – Umsetzung Parkraumkonzept Stadtzentrum Chemnitz

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Jacqueline DrechslerFragestellerin:

Jacqueline Drechsler

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

am 05.04.2017 beschloss der Stadtrat das ‚Parkraumkonzept Stadtzentrum Chemnitz‘. Hierbei sollen u. a. der ruhende Verkehr sowie die Bewohnerparkzonen neu geordnet werden.

Die Umsetzung des Beschlusses war in Abhängigkeit der Bebauung der Baufelder E3 bzw. E4 für das Jahr 2018 vorgesehen, der Abschluss für 2020. Bei Bedarf sollte seitens der Stadt in Abstimmung mit den politischen Gremien eine Anpassung des Zeitplans oder eine Modifizierung des Ablaufs vorgenommen werden.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welcher Zeitplan/Ablauf ist aktuell für die Umsetzung des Beschlusses vorgesehen?

Bitte geben Sie hierbei die Umsetzungszeiträume für die jeweiligen Quartiere einzeln an.

  1. Wann und wie erfolgt die Abstimmung mit den politischen Gremien?
  2. Werden vor der Neuordnung des Parkraums die betroffenen Anwohner noch einmal informiert und wenn ja wie?
  3. Ist eine Evaluation der neuen Strukturen vorgesehen und wenn ja für wann?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Drechsler

Antwort:

Sehr geehrte Frau Drechsler,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Welcher Zeitplan/Ablauf ist aktuell für die Umsetzung des Beschlusses vorgesehen?
Bitte geben Sie hierbei die Umsetzungszeiträume für die jeweiligen Quartiere einzeln an.

Das Parkraumkonzept soll sukzessive innerhalb von drei Jahresscheiben umgesetzt werden. Die Ausbaustufe 1 umfasst die Quartiere A (Innenstadt), B (Straße der Nationen) und F (Augustusburger/Zieschestraße). In Ausbaustufe 2 werden die Maßnahmen in den Quartieren E (Dresdner Straße), D (Brühl) und C (Promenadenstraße) vollzogen. Schließlich folgen in Ausbaustufe 3 die Quartiere H (Hohe Straße/Kaßbergstraße) und G (Schadestraße/Reitbahnstraße).

Für die einzelnen Ausbaustufen sind jeweils folgende Realisierungsfristen zu veranschlagen:
– ca. 6 Monate planerische Vorbereitungen,
– ca. 4 Monate Vergabeverfahren zur Beauftragung der Leistungen,
– ca. 2 Monate Lieferfristen für Hersteller,
– ca. 3 Monate bauliche und verkehrsorganisatorische Umsetzung vor Ort.

Wie Sie richtig feststellen, ist die Umsetzung des Beschlusses in Abhängigkeit der Bebauung der Baufelder E3 bzw. E4 vorgesehen. Es ist geplant, dass die Finanzierung der Parkscheinautomaten aus dem Verkaufserlös der innerstädtischen Baufelder E3 und E4 gesichert wird. Sobald diese Voraussetzung gegeben ist, kann ein Zeitplan mit konkreter Terminsetzung aufgestellt werden.

2. Wann und wie erfolgt die Abstimmung mit den politischen Gremien?

Das Parkraumkonzept wurde am 05.04.2017 vom Stadtrat beschlossen (B-157/2017). Weitere Abstimmungen sind aktuell nicht geplant.

3. Werden vor der Neuordnung des Parkraums die betroffenen Anwohner noch einmal informiert und wenn ja wie?

Die Anwohner werden durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt über die Modalitäten zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises informiert. Außerdem werden für jede Ausbaustufe die notwendigen Informationen in einem Flyer zusammengestellt.

4. Ist eine Evaluation der neuen Strukturen vorgesehen und wenn ja für wann?

Begleitend zur schrittweisen Umsetzung des Parkraumkonzeptes wird es Untersuchungen geben, um jeweils während der Einführungsphasen der neuen Parkregelungen die Entwicklung der Parkraumbelegung zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister

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