Ratsanfrage – Verkehrsführung am „Überflieger“

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Detlef Müller

Fragesteller: Detlef Müller

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Planung des Kreuzungsbereiches Neefestraße/ Südring und die daraus folgende Bauausführung als „Überflieger“ erfolgte unter der Annahme der Verlängerung des Südrings in Richtung Zwickauer und weiter zur Kalkstraße. Entsprechend wurden damals auch die Verkehrsströme betrachtet.
Vor dem Hintergrund der tatsächlichen weiteren Entwicklung des anliegenden Straßennetzes und der derzeit geplanten Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bitte ich Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Welche Gründe sprechen gegen eine Nutzung der zweiten Fahrspur auf dem „Überflieger“ und somit einer zweispurigen Hinführung zur Brücke?

2) Welche Maßnahmen in der Verkehrsführung und zur Sicherung der Verkehrssicherheit wären bei einer Nutzung beider Fahrspuren vom Südring zur Neefestraße stadtauswärts notwendig?

3) Welche Maßnahmen in der Verkehrsführung und –regelung sowie zur Sicherung der Verkehrssicherheit wären für die in der Neefestraße stadtauswärts zusammentreffenden Zufahrten notwendig?

4) Welche Kosten wären mit der Realisierung dieser Maßnahme verbunden?

Für die Beantwortung der Fragen danke ich herzlich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller

Antwort:
Sehr geehrter Herr Müller,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1) Welche Gründe sprechen gegen eine Nutzung der zweiten Fahrspur auf dem „Überflieger“ und somit einer zweispurigen Hinführung zur Brücke? 

Die Planung zum zweispurigen Überflieger beinhaltete zwei Ziele.
Seit der Inbetriebnahme des Knotenpunktes dient die zweite Fahrspur vorerst der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Überfliegers im Havariefall. Die Fahrspur ist jedoch so dimensioniert (Schleppkurve), dass zu einem späteren Zeitpunkt die zweistreifige Nutzung möglich wird.

Die zweistreifige Nutzung setzt jedoch eine Verbreiterung der landwärtigen Richtungsfahrbahn der Neefestraße voraus, um die erforderlichen Verflechtungslängen zu erreichen. Erst dann ist neben der Verkehrssicherheit auch eine Leistungssteigerung zu erwarten.

Diese Verbreiterung bedarf eines separaten Planverfahrens.

Grundlage bei der damaligen Baurechtssetzung zum Knotenpunkt war aber auch der Weiterbau des Südverbundes bis zur Zwickauer Straße (später bis Kalkstraße). Mit der Verkehrswirksamkeit des geplanten Südverbundes im westlichen Abschnitt hätte dieser dann auf die gesamte Leistungsfähigkeit des Knotens und der Neefestraße erhebliche Auswirkungen.

2) Welche Maßnahmen in der Verkehrsführung und zur Sicherung der Verkehrssicherheit wären bei einer Nutzung beider Fahrspuren vom Südring zur Neefestraße stadtauswärts notwendig?

Wichtige Bestandteile eines Planverfahrens wären dann:
. abschnittsweise Ergänzung einer Fahrspur auf der landwärtigen Richtungsfahrbahn der Neefestraße
. Verbreiterung der Brücke Stelzendorfer Straße
. Neubau der Stützwand landwärts rechts nach der Brücke Stelzendorfer Straße
. Fragen des Lärmschutzes.

3) Welche Maßnahmen in der Verkehrsführung und –regelung sowie zur Sicherung der Verkehrssicherheit wären für die in der Neefestraße stadtauswärts zusammentreffenden Zufahrten notwendig?

Wesentlichste Voraussetzung für eine sichere Verkehrsführung wäre die Einhaltung der notwendigen Verflechtungslängen landwärts des Überfliegers im Zusammenhang mit dem Bau einer zusätzlichen Fahrspur.

4) Welche Kosten wären mit der Realisierung dieser Maßnahme verbunden?

Die zu erwartenden Baukosten können derzeit nicht benannt werden. Auf Grund der komplexen Aufgabenstellung ist mindestens eine Vorplanung erforderlich, um so entsprechende Grobkosten zu ermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister

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