Ratsanfrage – Verkehrssicherheit Bornaer Straße

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

0095-Renz-Jürgen_Goliat-1903_FINAL_PinkFragesteller: Jürgen Renz

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

entlang der Bornaer Straße verweisen Anwohnerinnen und Anwohner nach wie vor auf Aspekte der Verkehrssicherheit, vor allem im oberen Abschnitt zwischen Leipziger und Wittgensdorfer Straße. Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Von wann datieren die aktuellsten Fußgängerzählungen? An welchen Querungen fanden diese statt? Zu welchem Ergebnis führten diese?

2. Welche Ableitungen für die Erhöhung der Sicherheit der Fußgänger haben sich daraus ergeben?

3. Ist die Querung der Bornaer Straße als Schulweg sowohl zur Grundschule Borna und darüber hinaus auch zur Waldorfschule auf der Sandstraße bzw. Auerswalder Straße aktuell Untersuchungsgegenstand der AG
Schulwegsicherheit? Wenn ja, mit welchem Handlungsbedarf? Wenn nein, mit welcher Beurteilung endete(n) die Untersuchung(en)?

4. Teilweise wurde die Fußgängersicherheit durch den Abbau von Sichteinschränkungen parkender Fahrzeuge zu erhöhen versucht. Liegen hierzu bereits Erkenntnisse vor? Hat sich der Parkdruck im Gebiet dadurch erhöht?
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Renz

Antwort:

Sehr geehrter Herr Renz,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Von wann datieren die aktuellsten Fußgängerzählungen? An welchen Querungen fanden diese statt? Zu welchem Ergebnis führten diese? 

Die letzten Fußgängerzählungen wurden am 21.05.2019, von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr (zu Zeiten des höchsten Verkehrsaufkommens KFZ) durchgeführt. Diese erfolgten an 4 verschiedenen Querungsstellen: Einmündungsbereich Köthensdorfer Straße, Einmündungsbereich Köthensdorfer Straße bis Bäcker, Bäcker bis Sparkasse, Sparkasse bis Einmündungsbereich Sandstraße.

Zusammenfassend war festzustellen, dass die Fußgängerverkehrsstärke, bezogen auf die Spitzenstunde des Fußgänger-Querverkehrs, an keinen der Querungsbereiche und zu keiner Zeit den nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) erforderlichen Wert von 50-100 Fg/h erreicht hat.

Eine Bündelung des Fußgängerquerverkehrs ist auf Grund der in diesem Straßenabschnitt ansässigen Geschäfte (Bäcker, Friseursalon, Sparkasse, Lebensmittelgeschäft mit Postfiliale etc.) und der jeweils davor und gegenüber befindlichen Parkmöglichkeiten nicht zu erzielen, da Querungen immer in unmittelbarer Höhe des Geschäftes stattfinden werden. Beobachtet wurde zudem, dass keine übermäßig langen Wartezeiten und auch keine riskanten Querungen für Fußgänger bestanden.

2. Welche Ableitungen für die Erhöhung der Sicherheit der Fußgänger haben sich daraus ergeben?

Siehe Antwort zu Frage 1.

3. Ist die Querung der Bornaer Straße als Schulweg sowohl zur Grundschule Borna und darüber hinaus auch zur Waldorfschule auf der Sandstraße bzw. Auerswalder Straße aktuell Untersuchungsgegenstand der AG Schulwegsicherheit? Wenn ja, mit welchem Handlungsbedarf? Wenn nein, mit welcher Beurteilung endete(n) die Untersuchung(en)?

Die Bornaer Straße war zuletzt im Jahr 2018 Thema in der Arbeitsgruppe Schulwegsicherung.
Ergebnis der damaligen Thematisierung war die Einrichtung von zeitlich begrenzten Halteverboten auf der Bornaer Straße in Höhe Hausnummern 124-126, für die Zeiten von „Mo-Fr, 7-13 h“. Diese Maßnahme soll es Eltern ermöglichen, kurzzeitig zu halten (bis zu drei Minuten) um die Kinder ein- oder aussteigen zu lassen. Die Maßnahme wurde mit Datum vom 18.06.2018 angeordnet und am 23.08.2018 realisiert. Weitere Anfragen oder Beschwerden liegen aktuell nicht vor.

4. Teilweise wurde die Fußgängersicherheit durch den Abbau von Sichteinschränkungen parkender Fahrzeuge zu erhöhen versucht. Liegen hierzu bereits Erkenntnisse vor? Hat sich der Parkdruck im Gebiet dadurch erhöht?  

In Höhe der Bornaer Straße 41 wurden die auf dem Gehweg markierten Parkflächen demarkiert, um somit bessere Sichtbeziehungen für querende Fußgänger auf den Kfz-Verkehr zu gewährleisten. Festgestellt werden musste, dass trotz allem hin und wieder Fahrzeugführer auf dem Gehweg parken. Das Ordnungsamt wurde diesbezüglich um Kontrollen und entsprechende Ahndung gebeten. Durch den Wegfall der 2 Parkflächen hat sich der Parkdruck nicht erhöht.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister

 Link zur Ratsanfrage

Schreibe einen Kommentar