Ratsanfrage – Verkehrssituation Rudolf-Krahl-Straße/Flemminggebiet

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Fragesteller: Maik Otto

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrter Herr Otto,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

Schon mehrfach und über viele Monate hinweg wurde/werde ich – aber auch andere Stadtratskolleginnen – von BürgerInnen angesprochen, die mit der aktuellen Verkehrssituation im Flemminggebiet, besonders auf und um die Rudolf-Krahl-Straße, unzufrieden sind. Ich bitte daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist der Stadtverwaltung dieses Problem bekannt? Wenn ja, gibt es Planungen hier etwas zu ändern? Wenn ja, welche Zeitschiene ist vorgesehen? Der Stadtverwaltung ist die Situation bekannt. Der Knotenpunktbereich genügt den Ansprüchen einer regelkonformen Gestaltung nicht mehr vollumfänglich.

Die Rudolf-Krahl-Straße bedürfte insgesamt einer verkehrsplanerischen Betrachtung, bei der die unterschiedlichen Interessenlagen gegenüber zu stellen und ausgeglichen werden müssten. Bislang standen hierfür keine Ressourcen zur Verfügung.

2. Wie häufig wurden in den Jahren 2018 bis 2020 (1.HJ) nach Informationen der Stadtverwaltung an dieser Kreuzung Unfälle mit den Pollern gemeldet? Wie häufig mussten im selben Zeitraum Reparaturen aufgrund von Kollisionen mit den Pollern durchgeführt werden? Welche Kosten sind dabei entstanden (Unfallverursacher bzw Stadtverwaltung)?

Im Zeitraum 2018 bis 2020 wurden 17 Schadensfälle von der Polizei aufgenommen. Für die daraus resultierenden Reparaturen sind Kosten in Höhe von 5.950 EUR entstanden, die vom jeweiligen Unfallverursacher zu tragen waren.

3. Wie häufig wurde im unter 2. genannten Zeitraum der ruhende Verkehr auf der Albert-Schweitzer-Straße (in beide Richtungen von der Rudolf-Krahl-Straße) durch Stadtordnungsdienst/Polizei kontrolliert? Mit welchem Ergebnis? Der ruhende Verkehr im Stadtgebiet Chemnitz wird grundsätzlich kontinuierlich und flächen-
deckend durch die Bediensteten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes sowie durch den Stadtordnungsdienst kontrolliert und bestreift.

Im Ergebnis wurde in den Jahren 2018 bis 2020 (1.Halbjahr) bei der Zentralen Bußgeldstelledes Ordnungsamtes die nachfolgend aufgeführte Anzahl an Verstößen (mit Tatort „Albert-Schweitzer-Straße“) gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) angezeigt und bearbeitet. Es handelt sich hierbei nur um Verstöße aus dem ruhenden Verkehr, sprich Parkverstöße.

2018 2019 2020
Anzahl der Verstöße

1. Quartal 3 7 15

2. Quartal 7 11 18

3. Quartal 15 3 –

4. Quartal 15 12 –

Summe 40 33 33

Eine Schwerpunktkontrolle liegt dem Ordnungsamt derzeit und auch in der Vergangenheit nicht vor. Sollten Probleme vorliegen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich mit einer konkreten Bürgerbeschwerde an das Ordnungsamt der Stadt Chemnitz zu wenden. Der Sachverhalt wird dann geprüft und ggf. über einen längeren Zeitraum als Schwerpunktkontrolle bestreift.

5. Was spricht gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h? Was spricht gegen eine 30km/h Beschränkung nachts?

Es lagen bisher keine Voraussetzungen für die Anordnung von 30 km/h aus Verkehrssicherheits- oder Lärmschutzgründen nach § 45 Abs 1 (Satz 1 und Nr. 3) i.V.m. § 45 Abs. 9 StVO vor.
Inwieweit sich aus aktuell laufenden Untersuchungen neue Erkenntnisse ergeben, muss abgewartet werden.

6. Welche Möglichkeiten bestehen, hier einfache Fußgängerüberwege oder fußgängergeführte Ampeln aufzustellen, bspw. in Höhe beider Bushaltestellen auf der Rudolf-Krahl-Str.?

Bisherige Prüfungen haben ergeben, dass Fußgänger-Lichtsignalanlagen oder Fußgängerüberwege auf Grund der fehlenden örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) und Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)) nicht möglich wären.
Inwieweit sich aus aktuell laufenden Untersuchungen neue Erkenntnisse ergeben, muss abgewartet werden.

6. Wie oft wurde in den Jahren 2018 bis 2020 (1.HJ) der fließende Verkehr durch Stadtordnungsdienst/Polizei überwacht bzw. kontrolliert? Mit welchem Ergebnis?

Auf der Rudolf-Krahl-Straße wurden seitens des Ordnungsamtes in den Jahren 2018 bis 2020 keine auswertbaren Messungen durchgeführt. Aufgrund der angeordneten 50 km/h sowie der baulichen Begebenheiten kommt es dort häufig zu Kolonnenverkehr und somit tagsüber kaum zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der Einsatz von mobilen Geschwindigkeitsüberwachungen im gesamten Stadtgebiet erfolgt derzeit im Zeitraum von 6 bis 20 Uhr. Ein Einsatz zu Nachtzeiten ist aktuell nicht vorgesehen.

Seitens der Polizei erfolgten keine Kontrollen des fließenden Verkehrs.

7. Gibt es Planungen seitens der Stadtverwaltung das Verkehrskonzept für das Flemminggebiet zu überarbeiten und den aktuellen Veränderungen anzupassen? Wenn ja, wie wird die örtliche Bevölkerung eingebunden und welcher Zeithorizont für die Planung ist angesetzt? Wenn nein, warum nicht?

In zwei Gesprächen mit interessierten, betroffenen Bürgern bei der Bürgerplattform Mitte-West waren die Fußgängerquerung an der Rudolf-Krahl-Straße und ein Ersatzneubau einer weiteren Brückenverbindung über den Pleißenbach die wesentlichen Themen. Gegenwärtig sind beide Sachverhalte im Tiefbauamt in Bearbeitung. Weitere gravierende Themen, die eine Überarbeitung des Verkehrszyklus zwingend verlangen
sind derzeit nicht gegeben.

8. Wie werden die negativen Folgen für den ruhenden und fließenden Verkehr berücksichtigt, wenn das beschlossene Garagenkonzept für das Flemminggebiet umgesetzt wird, welches den Wegfall von Garagen vorsieht?

Die durch den Stadtrat am 14.06.2017 beschlossene Garagenkonzeption gibt den generellen Entscheidungsrahmen für das Verwaltungshandeln vor, ersetzt aber nicht die Einzelfallentscheidung unter Einbeziehung der politischen Entscheidungsgremien (siehe Beschlussvorlage zu B-086/2017, Anlage 2 Seite 5). Nach der Garagenkonzeption ist eine Reduzierung der Garagen (Kategorien A und evtl. C) im Kontext städtebaulicher Entwicklungen zu betrachten. Die Auswirkungen auf den ruhenden und fließenden Verkehr sind dann jeweils Bestandteil der Einzelfallentscheidungen. Seitens der Stadtverwaltung gibt es generell keine Veranlassung, die einschlägigen Verträge mit den Nutzern ohne gewichtige Gründe zu kündigen. Im Flemminggebiet wird auf der Grundlage der Garagenkonzeption der Großteil der Garagenstandorte langfristig erhalten, wenn die Nachfragesituation dies rechtfertigt. So ist der Erhalt von ca.
1.400 Einzelgaragen vorgesehen. Ca. 300 Einzelgaragen unterliegen auf der Grundlage beschlossener städtebaulicher Konzepte perspektivisch einer Änderung.

9. Welche Alternativen sind geplant, wenn in absehbarer Zeit die Brücke Rudolf-Krahl-Straße erneuert/repariert werden muss?

Die Alternative Wegeführung besteht in der Trasse Beyerstraße / Paul-Jäkel-Straße. Die
Trasse ist hinreichend leistungsfähig. Seitens der Stadtverwaltung sind keine weiteren Alternativen vorgesehen.

Freundliche Grüße

Michael Stötzer
Bürgermeister

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