Ratsanfrage – Vermeidung von Plastiktüten auf Chemnitzer Märkten BA-065/2015

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FragestellerInnen:

Jacqueline Drechsler (SPD), Susann Mäder (GRÜNE), Carolin Juler (LINKE), Almut Patt (CDU), Dr. Dieter Füsslein (FDP)

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrte Frau Mäder,
sehr geehrte Frau Patt,
sehr geehrte Frau Juler,
sehr geehrte Frau Drechsler,
sehr geehrter Herr Dr. Füßlein,

in Ihrer Ratsanfrage formulierten Sie:

Im Dezember 2015 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 16.12.2015 der BA-065/2015 gefasst. Hierzu baten Sie um die Beantwortung folgender Fragen. Im Auftrag der Oberbürgermeisterin teile ich Ihnen Folgendes mit:

1. Wann wurde die vom Stadtrat beauftragte „freiwillige Vereinbarung“ für den Übergangszeitraum von zwei Jahren zwischen Händlern und Verwaltung getroffen und was beinhaltet diese?

Freiwillige Vereinbarungen wurden für den Chemnitzer Weihnachtsmarkt 2016 mit den Händlern abgeschlossen. Diese beinhalteten eine Verzichtserklärung zur Abgabe von Plastiktüten, ausgenommen die Erstverpackung von Lebensmitteln. Für 2017 bis 2019 wurden die Händler dann vor dem Weihnachtsmarkt informiert. Die Händler des Frühlings- und Ostermarktes sowie der Herbst- und Erntewoche wurden ebenfalls informiert. Es ist festzustellen, dass kaum Plastiktüten Anwendung fanden.

2. Wurde den Händlern vom Weihnachtsmarkt die Verwendung einer Papiertüte bzw. eines Stoffbeutels mit einem einheitlichen Weihnachtsmarkt-Motiv seitens der Verwaltung angeboten? Welche Reaktionen auf dieses Angebot erfolgten seitens der Händler gegenüber der Verwaltung?

Im Beschluss wurde eine „Freiwilligkeitsregelung“ von zwei Jahren beschlossen, die analog zur Stellungnahme der Verwaltung als Übergangsregelung galt. Nach Ablauf dieser „Freiwilligkeitsregelung“ sollten folgende Ausführungen zur Verwendung von Plastiktüten auf Chemnitzer Märkten in die Marktsatzung aufgenommen werden:

Auszug aus der Stellungnahme der Verwaltung 10.12.2015:
„Sofern eine Freiwilligkeitsregelung nicht den erwarteten Erfolg zeigt, schlage ich vor, entsprechend Ziffer 1 Satz 3 des BA-065/2015 für die genannten Marktveranstaltungen ein Verbot von Plastiktüten gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zum BA-025/2015 vom 22.06.2015 in die Chemnitzer Marktsatzung aufzunehmen.
Hierzu wird die Ergänzung der §§ 8 und 13 der Chemnitzer Marktsatzung vorgeschlagen:
Einfügung als Absatz 5 zu § 8 Chemnitzer Marktsatzung:
„Die Verwendung von Plastiktüten zur Abgabe von Waren an Kunden ist auf dem Chemnitzer Weihnachtsmarkt, dem Frühlings- und Ostermarkt sowie der Herbst- und Erntewoche zu unterlassen. Ausgenommen hiervon ist die Erstverpackung loser Lebensmittel.“

Einfügung als Buchstabe k) zu § 13 (1) der Chemnitzer Marktsatzung:
„entgegen § 8 (5) Plastiktüten abgibt.“

Die ausschließliche Ausgabe von Stoff- und Papiertragetaschen kann anhand der Zulassung nicht geregelt werden, da es hierfür an einer entsprechenden Rechtsgrundlage fehlt. Die Händler wurden dazu befragt, viele Händler haben selbst Papier- und Stofftragetaschen mit eigenem aufgedrucktem Motiv/Logo. Dies war aus Kosten- und Werbegründen so gewünscht.
Nach Recherchen hätte ein einheitlicher Stoffbeutel – ökologisch hergestellt und fair gehandelt – etwa Kosten in Höhe von 7,50 € verursacht. Dies wäre weder den Händlern noch den Kunden zuzumuten.

3. Ist die Aufnahme der o. g. Formulierungen zur Verwendung von Plastiktüten in die Marktsatzung erfolgt und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Die Aufnahme ist nicht erfolgt, weil die Regelung entbehrlich ist. Es werden fast ausnahmslos keine Plastiktüten mehr verwendet.

4. Falls die o. g. Regelungen noch nicht Bestandteil der Chemnitzer Marktsatzung sind – wie lautet die Begründung? Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Anpassung der Marktsatzung erfolgen?

Siehe Antwort zu Frage 3

Freundliche Grüße

Miko Runkel
Bürgermeister

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