Ratsanfrage – Verwahrlosung Gebäude Zietenstraße

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Fragestellerin: Jacqueline Drechsler

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrte Frau Drechsler,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Sind der Stadt die Missstände bekannt? Liegen Beschwerden von MieterInnen und/ oder EigentümerInnen benachbarter Gebäude vor?

Es sind weder Missstände noch Beschwerden bekannt.

2. Was hat die Stadt Chemnitz bisher zur Lösung des Problems unternommen? Was können Stadt und Anwohner noch unternehmen?

Die Stadtverwaltung Chemnitz ist dafür nicht zuständig.

3. Liegen Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflicht vor?

Verstöße in dieser Angelegenheit sind dem Ordnungsamt nicht bekannt.

4. Können die Eigentümer der leerstehenden Gebäude verpflichtet werden, kaputte Fenster oder andere Nistmöglichkeiten durch das Abdecken mit Holzplatten oder Netze gegen Tauben und andere Tiere zu sichern?

Solange keine akute Gefahr vorliegt, gibt es keine Möglichkeit.

5. Wer ist für die Reinigung der anliegenden Gehwege zuständig? Liegen Verstöße in dieser Angelegenheit vor?

Aufgrund der Regelungen der Straßenreinigungssatzung der Stadt Chemnitz sind die
jeweiligen Anlieger (Eigentümer) für die Reinigung der Gehwege zuständig.

Freundliche Grüße

Miko Runkel
Bürgermeister

LINK zur Ratsanfrage

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