Ratsanfrage – Wildauffangstation

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Jacqueline Drechsler
Jacqueline Drechsler

FragestellerInnen: Jacqueline Drechsler, Thomas Lehmann (B90/ Grüne), Susanne Schaper (Die Linke)

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

das Tierheim Chemnitz soll nach dem neuen Vertrag zwischen Tierheim und der Stadt Chemnitz auch die Aufgaben einer Wildtierauffangstation erfüllen.

1. Gibt es dazu Stellungnahmen der unteren und oberen Jagd- und Forstbehörde?
2. Erfüllt das Tierheim die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wildtierauffangstation?
3. Sind die baulichen Erfordernisse, wie weitläufige, von Haustieren räumlich getrennte Gehege, vorhanden?
4. Gibt es qualifiziertes Personal, das beispielsweise eine fachgerechte Auswilderung von Greifvögeln, Fledermäusen oder Mardern vornehmen kann?
5. Warum ist das Tierheim für eine Wildtierauffangstation aus Sicht der Verwaltung baulich als auch personell besser geeignet als das Wildgatter Rabenstein bzw. der Botanische Garten?

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Schaper (DIE LINKE), Jacqueline Drechsler (SPD) und Thomas Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Antwort:

Sehr geehrter Herr Lehmann,
sehr geehrte Frau Schaper,
sehr geehrte Frau Drechsler,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Gibt es dazu Stellungnahmen der unteren und oberen Jagd- und Forstbehörde?
2. Erfüllt das Tierheim die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wildtierauffangstation?
3. Sind die baulichen Erfordernisse, wie weitläufige, von Haustieren räumlich getrennte Gehege, vorhanden?
4. Gibt es qualifiziertes Personal, das beispielsweise eine fachgerechte Auswilderung von Greifvögeln, Fledermäusen oder Mardern vornehmen kann?
5. Warum ist das Tierheim für eine Wildtierauffangstation aus Sicht der Verwaltung baulich als auch personell besser geeignet als das Wildgatter Rabenstein bzw. der Botanische Garten?

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung einer Wildtierauffangstation.

Die getroffene vertragliche Regelung betrifft das Verhältnis zwischen der Stadt und dem Tierheim und damit können keine gesetzlichen Regelungen umgangen werden.

Das Tierheim ist keine Wildtierauffangstation und damit erübrigt sich die Beantwortung der Fragen.

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung in Anlage 1, Seite 1 im Zuge der Informationsvorlage I-025/2017 bezugnehmend auf den Beschluss des Stadtrates BA-001/2016.

Freundliche Grüße
Miko Runkel
Bürgermeister

Link zur Ratsanfrage

 

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