Ratsanfrage – Zufahrt Friedhof Schönau

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Michael Wirth

Fragesteller:

Michael Wirth

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

der Friedhof in Schönau war in der Vergangenheit über die Friedhofstraße von der Zwickauer Straße her mit dem Pkw erreichbar. Seit der Erneuerung der Bahnstrecke ist dies nicht mehr möglich, da die Querung der Bahnanlage zurückgebaut und durch eine Fußgängerunterführung ersetzt wurde.
Seither ist die Zufahrt zum Friedhof nur noch über einen Weg zwischen der Bahnlinie und der Gartenanlage von der Stelzendorfer Straße her möglich. Leider werden nur Teile des Weges im Winter beräumt, was insbesondere bei Bestattungen problematisch ist.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wer ist für die Räumung des Weges von der Stelzendorfer Straße bis zum Friedhof zuständig?

2. Warum werden nur Teilstücke des Weges beräumt und nicht die komplette Zufahrt?

3. Wie kann zukünftig sichergestellt werden, dass Bestattungen auch in Wintermonaten stattfinden können?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Wirth

Antwort:

Sehr geehrter Herr Wirth,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Wer ist für die Räumung des Weges von der Stelzendorfer Straße bis zum Friedhof zuständig?

Der Gehweg wurde für die Besucher eines Friedhofes, einer Gartenanlage, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge und „Anlieger frei beschränkt“ öffentlich gewidmet. Gemäß Straßenreinigungssatzung der Stadt Chemnitz ist geregelt, dass entsprechende Flächen am Fahrbahnrand, falls Gehwege auf keiner Seite vorhanden sind, in einer Breite von 1,5 m von beiden Seiten zu räumen sind.

Der vordere Gehwegabschnitt ab der Stelzendorfer Straße bis zum Ende des Spielplatzes wurde durch das Grünflächenamt zur winterdienstlichen Betreuung an eine Firma beauftragt. Im weiteren Verlauf befindet sich der öffentlich gewidmete Gehweg auf dem Grundstück der DB Netz AG. Die Gehwegseite entlang der Bahnschiene gilt gemäß Rechtssprechung als nicht erschlossen. In diesem Fall ist das Tiefbauamt winterdienstpflichtig. Die Anliegerpflichten auf der linken Gehwegseite in Richtung Friedhof sind auf Grund der Besonderheit, dass der Weg durch ein Fremdgrundstück verläuft, noch nicht eindeutig geregelt.

2. Warum werden nur Teilstücke des Weges beräumt und nicht die komplette Zufahrt?

Bis zur endgültigen Klärung der Zuständigkeit durch den ASR wird das Tiefbauamt den kompletten Gehwegabschnitt parallel zur Bahnlinie bei einer Winterdienstfirma beauftragen, um eine gefahrlose Begehung in Richtung Friedhof zu gewährleisten.

3. Wie kann zukünftig sichergestellt werden, dass Bestattungen auch in Wintermonaten stattfinden können?

Siehe Beantwortung Frage 2.

Mit freundlichen Grüßen
i. V. Sven Schulze
Michael Stötzer
Bürgermeister

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