Fragesteller: Jürgen Renz
Frage und Beantwortung:
Sehr geehrter Herr Renz,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
Sowohl seitens Anwohnerinnen und Anwohnern bzw. Besucherinnen und Besuchern des Küchwaldparks als auch seitens der Anliegereinrichtungen innerhalb der Parkanlage erhalte ich Rückmeldungen zu Unklarheiten bezüglich der Zufahrtgenehmigungen in den Park und dem daraus resultierenden Verkehr auf den Hauptwegen:
1. Welche Zahl an Zufahrtgenehmigungen wurde für das Jahr 2020 für den Küchwaldpark ausgestellt?
Für das Jahr 2020 wurden 42 Zufahrtsgenehmigungen ausgestellt.
2. Wie viele davon sind kennzeichengebunden, wie viele sind übertragbar?
Die ausgereichten Fahrgenehmigungen setzen sich hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit bzw. Bindung an ein Kennzeichen wie folgt zusammen:
– 38 Kennzeichen gebunden
– 1 Genehmigung für einen Buggy als Shuttle Fahrzeug
– 3 freie Genehmigungen im Rahmen eines Tennisturnieres
3. Welchen Einrichtungen wurden Zufahrtgenehmigungen erteilt?
Die o. g. Fahrgenehmigungen wurden an folgende Einrichtungen/ Unternehmen ausgereicht:
- Tennisclub Küchwald e. V. 10 St. (für Mitarbeiter)
- Küchwaldbühne e. V. 13 St. (für ehrenamtlich Tätige)
- Städtische Theater Chemnitz 06 St. (für Auf- und Abbauarbeiten Küchwaldbühne)
- Firma 06 St. (für Auf- und Abbauarbeiten Küchwaldbühne)
- Firma 03 St. (Gastronom Küchwaldbühne)
4. In welchem Umfang? Analog zu Frage 2:
Wie viele davon sind kennzeichengebunden, wie viele sind übertragbar?
Sämtliche in Frage 2 den verschiedenen Einrichtungen und Unternehmen zugeordneten
Fahrgenehmigungen (38 St.) sind kennzeichengebunden.
5. Wie viele Anträge der Einrichtungen wurden nicht bewilligt?
Welche wurden nicht bewilligt und aus welchen Gründen?
Dem Tennis-Club Küchwald e. V. wurden 10 freie Fahrgenehmigungen nicht gewährt. Unter Berücksichtigung der Interessen der erholungssuchenden Parkbesucher ist die Nichtbewilligung der freien Fahrgenehmigungen als Beitrag für die Verkehrsberuhigung der denkmalgeschützten Parkanlage zu sehen. (siehe Frage 2. und 3.- dem Tennis-Club gewährte Genehmigungen)
6. Welche Zufahrten sind für die jeweiligen Anliegereinrichtungen vorgesehen?
Wurden diese mit Ausstellung der Zufahrtgenehmigung mitgeteilt?
Folgende Zufahrtsregelungen für die erteilten Fahrgenehmigungen gelten:
- Stützpunkt Küchwaldpark – Zufahrt vom Küchwaldring
- Tennis-Club – Zufahrt vom Küchwaldring
- Küchwaldbühne e. V. – Zufahrt vom Küchwaldring
- Parkeisenbahn – Zufahrt von/vom Küchwaldring/Küchwaldstraße
- Kosmonautenzentrum – Zufahrt von/vom Küchwaldring/Küchwaldstraße
- Schullandheim – Zufahrt von/vom Küchwaldring/Küchwaldstraße
7. Wie sind außerordentliche Einfahrten geregelt, beispielsweise bei Handwerksdienstleistung o. ä. in den Anliegereinrichtungen?
Alle Einrichtungen im Küchwaldpark haben einen Nutzungs- bzw. Überlassungsvertrag von der Stadt Chemnitz. In diesen Verträgen sind das Wegerecht sowie die Park- und Zufahrtsmöglichkeiten geregelt. Damit werden Lieferfahrten und Fahrten zur Unterhaltung der Einrichtungen erfasst.
8. Sind der Stadtverwaltung unbefugte Einfahrten bekannt? Werden diese kontrolliert?
Unbefugtes Befahren ist bekannt. Das Ordnungsamt der Stadt Chemnitz kontrolliert auf der Basis der Grünanlagensatzung den Fahrverkehr im Küchwaldpark.
9. Sind der Stadtverwaltung Einfahrten über andere als den zulässigen Wegen bekannt?
Weitere Einfahrten sind der Stadtverwaltung nicht bekannt.
10. Die Poller an der Zufahrt über den H-Flügelweg sind derweil nicht nur permanent geöffnet sondern vielmehr neben der Polleranlage fest verankert beiseite gestellt. Aus welchem Grund? Werden die Poller wieder eingesetzt?
Die Problematik der dauerhaft geöffneten Poller ist bekannt und betrifft nicht nur den H – Flügelweg. Jeder legal in die Parkanlage einfahrende Führer eines Kraftfahrzeuges ist verpflichtet, die für die Einfahrt/Ausfahrt geöffneten Poller wieder ein zusetzen. Die im Küchwaldpark wirkenden Einrichtungen werden regelmäßig daran erinnert, die Poller nach dem Ein- bzw. Ausfahrvorgang wieder zu setzen. Auch die Mitarbeiter des Grünflächenamtes werden darüber belehrt, diese Regelungen im Sinne der Beispielwirkung konsequent einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister
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