Ratsanfrage – Zustand von Geh- und Radwegen nach der Holzernte

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Jörg Vieweg

Fragesteller: Jörg Vieweg

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

nach der beigefügten Bürgeranfrage ist in den letzten Wochen Holz aus dem Zeisigwald, in konkretem Fall aus dem Waldstück nördlich der B 173, entnommen worden. Hierbei wurde auch der Geh- und Radweg erheblich in Mitleidenschaft gezogen.

Im jeden Jahr finden Rodungsarbeiten in den Wäldern statt und jedes Mal wird der Zustand schlimmer.  

Mit jedem Winter und den damit verbundenen Forstarbeiten wird der Weg, welcher regelmäßig von Pendler genutzt wird, mehr und mehr zerstört. Nachdem die Erntemaschine ihr Werk vollbracht haben, bleibt eine Schneise der Verwüstung zurück. Ein vorher befestigter Weg ist nun von Fahrspuren geprägt und nach Regenfällen eine Schlammwüste. Was sich mir nicht erschließt, warum werden solche Arbeiten nach Abschluss nicht kontrolliert und Schäden wieder beseitigt.  

Im Anschluss kommen dann die Holztransporter und wühlen den noch vorhanden Rest auf. Warum hier ein Schild für Fußgänger und Radfahrer steht, ist mir nachdem jetzigen Zustand nicht mehr einleuchtend.  

Bitte reagieren Sie und stellen wieder einen annehmbaren Zustand her, damit Andere und auch ich diesen Fuß- und Radweg wieder benutzen können. Eine Benutzung der Bundesstraße ist auf Dauer nicht angenehm, da noch nicht jeder Autofahrer begriffen hat, Rücksicht zu nehmen. 

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Wann wird der genannte Weg, inklusive aller dazugehörigen Einrichtungen wie Verkehrsschilder und Umlaufsperren, wieder in einen akzeptablen Zustand versetzt?

2) Wer ist für die Beseitigung der durch die Holzernte entstandenen Schäden, im Allgemeinen und in konkretem Fall, zuständig?

3) Besteht für die beauftragten Firmen die Verpflichtung, derartige Wege, die von größerer Bedeutung sind, auch während der Arbeiten in einem nutzbaren Zustand zu halten?

4) Wie wird sichergestellt, dass die beauftragten Firmen ihren Verpflichtungen nachkommen? Welche Kontrollen wurden im aktuellen Fall wann durch die Stadtverwaltung durchgeführt?

Für die Beantwortung der Fragen danke ich herzlich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Vieweg

Antwort:

1) Wann wird der genannte Weg, inklusive aller dazugehörigen Einrichtungen wie Verkehrsschilder und Umlaufsperren, wieder in einen akzeptablen Zustand versetzt? 

Der betreffende Abschnitt des Weges befindet sich nicht im Kommunalwald der Stadt Chemnitz, sondern im Landeswald, Forstbezirk Chemnitz, Revier Grüna. Verlässliche Informationen zum Zeitplan der Instandsetzungsmaßnahmen können nur durch den Forstbezirk Chemnitz getroffen werden.

2) Wer ist für die Beseitigung der durch die Holzernte entstandenen Schäden, im Allgemeinen und in konkretem Fall, zuständig?

Im Kommunalwald Chemnitz ist die Schadensbeseitigung an Wegen Bestandteil des an Firmen beauftragten Holzeinschlages. Da auch der Holzabtransport Schäden an den Wegen hinterlassen kann, werden entsprechende Instandsetzungsmaßnahmen erst nach der Abfuhr des Holzes durchgeführt. Diese Praxis ist auch im Landeswald üblich.

3) Besteht für die beauftragten Firmen die Verpflichtung, derartige Wege, die von größerer Bedeutung sind, auch während der Arbeiten in einem nutzbaren Zustand zu halten?

Im Grundsatz sind die beauftragten Firmen angehalten, die Befahrung der Wege mit schwerer Technik auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren. Eine zwischenzeitliche Instandsetzung gestaltet sich als sehr schwierig, da die Hauptwege in der Regel für das Umsetzen der Holzernte- und Rücketechnik zwischen den bestanderschließenden Rückgassen (alle 40m) befahren werden  müssen. Dabei ist anzumerken, dass der Holzeinschlag (also das zu Boden bringen der Bäume) und die Holzrückung/Holzpolterung an den Hauptwegen zwei getrennte Arbeitsverfahren sind.

4) Wie wird sichergestellt, dass die beauftragten Firmen ihren Verpflichtungen nachkommen?
Welche Kontrollen wurden im aktuellen Fall wann durch die Stadtverwaltung durchgeführt?

Die vertraglich vereinbarte Instandsetzung der Wege nach Beendigung des Holzeinschlages wird in der Regel durch die Holzeinschlagsfirma unkompliziert durchgeführt. Die zeitliche Verzögerung kommt zumeist durch den Abtransport des Holzes aus dem Wald zustande. Dieser wird durch Fuhrunternehmen durchgeführt, welche durch den Holzkäufer bzw. holzverarbeitenden Werke beauftragt sind. Hier kann z. B. eine begrenzte Lagerkapazität im Werk diesen Prozess zeitlich vom eigentlichen Holzeinschlag entkoppeln. Die Einflussmöglichkeiten des Revierförsters sind an
dieser Stelle relativ gering. Im Grundsatz ist der Revierförster schon aus Forstschutz- und Qualitätsgründen an einer schnellen Holzübergabe einschließlich Holzabtransport interessiert ist. Dazu steht er zumeist in intensiven Kontakt zum Holzkäufer. Dies dürfte auch für den zuständigen Revierförster im Landeswald zutreffen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister

Link zur Ratsanfrage

 

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