Ratsanfrage – Zuweisungen für Kitas an die Stadt Chemnitz

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Jörg Vieweg

Fragesteller: Jörg Vieweg

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

mit Beschluss des Doppelhaushaltes für die Jahre 2015/2016 im Sächsischen Landtag vom 29. April 2015 wurde der Betreuungsschlüssel abgesenkt und die Zuschüsse nach §18 SächsKitaG erhöht. Die Stadt Chemnitz hat daraus für das Jahr 2016 Landeszuschüsse in Höhe von 26.997.531,63 € erhalten. Für das Jahr 2017 sind Landeszuschüsse in Höhe von 29.061.909,58 € vorgesehen, für das Jahr 2018 31.912.283,53 €.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1) In welcher Höhe erhalten die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Chemnitz für Kinder im Alter bis vier Jahren für das Jahr 2016 Zuweisungen und in welcher Höhe sind Zuweisungen für die Jahre 2017 und 2018 jeweils geplant?

2) In welcher Höhe erhalten die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Chemnitz für die Hortbetreuung ab fünf Jahren für das Jahr 2016 Zuweisungen und in welcher Höhe sind Zuweisungen für die Jahre 2017 und 2018 jeweils geplant?

3) In welcher Höhe erhalten die von freien Trägern in Chemnitz betriebenen Kindertagesstätten für Kinder im Alter bis vier Jahren für das Jahr 2016 Zuweisungen und in welcher Höhe sind Zuweisungen für die Jahre 2017 und 2018 jeweils geplant?

4) In welcher Höhe erhalten die von freien Trägern in Chemnitz betriebenen Kindertagesstätten für die Hortbetreuung ab fünf Jahren für das Jahr 2016 Zuweisungen und in welcher Höhe sind Zuweisungen für die Jahre 2017 und 2018 jeweils geplant?

5) Mit welchem Stellenaufwuchs rechnet die Stadtverwaltung infolge des geänderten Betreuungsschlüssels in Kindertagesstätten? Bitte unterscheiden Sie hier nach Kindertagesstätten in kommunaler und freier Trägerschaft.

Für die Beantwortung der Fragen danke ich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Vieweg

Antwort:

Sehr geehrter Herr Vieweg,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

Ihre Fragen beziehen sich auf Alterskategorien, die im Amt für Jugend und Familie nicht erfasst werden. Die Beantwortung erfolgt deshalb für kommunale Kitas und Kitas freier Träger ohne Altersangaben.

1) In welcher Höhe erhalten die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Chemnitz für Kinder im Alter bis vier Jahren für das Jahr 2016 Zuweisungen und in welcher Höhe sind Zuweisungen für die Jahre 2017 und 2018 jeweils geplant?

siehe Antwort Frage 2

2) In welcher Höhe erhalten die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Chemnitz für die Hortbetreuung ab fünf Jahren für das Jahr 2016 Zuweisungen und in welcher Höhe sind Zuweisungen für die Jahre 2017 und 2018 jeweils geplant?

Kindertageseinrichtungen (einschließlich Tagespflege) in Trägerschaft der Stadt Chemnitz erhalten 2016 eine Landeszuweisung nach § 18 SächsKitaG in Höhe von 14.002.475 € (einschließlich Pauschale zur Ergänzung des Landeszuschusses).

Planung 2017: 15.234.674 €
Planung 2018: 16.834.693 €

3) In welcher Höhe erhalten die von freien Trägern in Chemnitz betriebenen Kindertagesstätten für Kinder im Alter bis vier Jahren für das Jahr 2016 Zuweisungen und in welcher Höhe sind Zuweisungen für die Jahre 2017 und 2018 jeweils geplant?

siehe Antwort Frage 4

4) In welcher Höhe erhalten die von freien Trägern in Chemnitz betriebenen Kindertagesstätten für die Hortbetreuung ab fünf Jahren für das Jahr 2016 Zuweisungen und in welcher Höhe sind Zuweisungen für die Jahre 2017 und 2018 jeweils geplant?

Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft freier Träger erhalten 2016 eine Landeszuweisung nach § 18 SächsKitaG in Höhe von 13.401.576 € (einschließlich Pauschale zur Ergänzung des Landeszuschusses).

Planung 2017: 14.751.295 €
Planung 2018: 16.675.405 €

5) Mit welchem Stellenaufwuchs rechnet die Stadtverwaltung infolge des geänderten Betreuungsschlüssels in Kindertagesstätten? Bitte unterscheiden Sie hier nach Kindertagesstätten in kommunaler und freier Trägerschaft.

Die Stadtverwaltung rechnet in Folge des geänderten Betreuungsschlüssels in Kindertageseinrichtungen mit folgendem Stellenmehrbedarf:

Kommunale Kindertageseinrichtungen:

2017: 20 AE
2018: 24 AE

Kindertageseinrichtungen freier Träger:

2017: 23 AE
2018: 28 AE

Freundliche Grüße
Philipp Rochold
Bürgermeister

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