Ratsanfragen – Lichtsignalanlagen für Menschen mit Sehbehinderung

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Fragesteller: Maik Otto

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrter Herr Otto,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

Im März 2017 beschloss der Stadtrat bei der Neuerrichtung von Lichtsignalanlagen (LSA) Vorrichtungen Menschen mit Sehbehinderung mit zu berücksichtigen. Dabei sollte geprüft werden, neben der Ausstattung mit akustischen und taktilen Signalgebern auch die ge- trennte Steuerung einzuführen. Damit ließe sich ein Betrieb auch in den Spät- und Nachtstunden einrichten. Nun wurde im vergangenen Jahr die entsprechende DIN 32981 neu gefasst. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind bei den seit 2018 neu installierten Lichtsignalanlagen sowohl die taktilen als auch die akustischen Signalgeber eingerichtet worden?

Es wurden sowohl die taktilen als auch die akustischen Signalgeber eingerichtet.

2. Inwieweit verfügen die seit 2018 neu installierten Lichtsignalanlagen für Menschen mit Sehbehinderung über eine getrennte Steuerung akustischer und taktiler Signalgeber, sodass sie auch nachts verwendet werden können?

Seit Inkrafttreten des Beschlusses BA-005/2017 wird bei allen laufenden Planungsvorhaben sowie bei allen neu angefangenen Projekten die entsprechende technische Ausstattung so vorgesehen, dass an diesen Lichtsignalanlagen die taktilen und akustischen Signalgeber getrennt gesteuert werden können.

3. Sind die im März 2017 in der Stellungnahme zum BA-005/17 vorgebrachten Klärungsbedarfe (Notwendigkeiten von Bodenindikatoren und die Regelung durch DIN 32981) gelöst?

Seitens der AG Barrierefreies Bauen und der beteiligten Betroffenenverbände liegt bisher noch kein abschließendes Ergebnis vor, ob künftig eine getrennte Steuerung der taktilen und akustischen Signalgeber in Chemnitz zur Anwendung kommen soll.

4. Welche Lichtsignalanlagen sollen in den nächsten 2 Jahren erneuert bzw. neu errichtet werden, sodass sie entsprechend umgerüstet werden können?

  • Stollberger/Reichsstraße,
  • Neefestraße/Hohensteiner Straße/An der Wiesenmühle,
  • Zwickauer Straße/Stelzendorfer Straße,
  • Bahnhof-/Brückenstraße/Augustusburger Straße,
  • Bahnhofstraße/Zschopauer Straße,
  • Annaberger Straße/Südring,
  • Müllerstraße/Promenadenstraße,
  • Zöllnerplatz,
  • Bernsdorfer/Pappelstraße,
  • Bernsdorfer/Augsburger Straße.

5. Wieso befinden sich an den meisten viel befahrenen Straßen keine Lichtsignalanlagen für Menschen mit Sehbehinderung, welche 24 Stunden in Betrieb sind und somit die Sicherheit gewährleisten können?

An den Ampelanlagen an der Zentralhaltestelle sowie an der Bahnhof-/Carolastraße sind die akustischen Signale bereits 24 Stunden in Betrieb. Zu weiteren Umstellungen auf 24h – Betrieb liegen aktuell seitens der AG Barrierefreies Bauen bzw. der Betroffenenverbände keine Bedarfsmeldungen vor.

6. Wurden insbesondere Zuwegungen zu Einrichtungen für Menschen mit Sehhinderung dahingehend geprüft, ob diese 24 Stunden oder in einem angepassten Zeitfenster betrieben werden sollten.

Derzeit liegen keine diesbezüglichen Bedarfsmeldungen vor.

7. Wie lange dauert es bei einem Fall mit dringendem Handlungsbedarf, bis eine Lichtsignalanlage umgerüstet ist?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Im günstigen Fall können an einer Anlage jüngerer Bauart taktile bzw. akustische Signalgeber innerhalb weniger Wochen nachgerüstet werden.
Bei älteren Anlagen erfordert die Umrüstung in vielen Fällen einen kompletten Ersatzneubau, was unter Beachtung der begrenzten Mittelverfügbarkeit sowie Planung und Ausschreibung der jeweiligen Anlage einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren erfordern kann.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Stötzer
Bürgermeister

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