Ratstanfrage – Sanierung und Erweiterungsneubau Sprachheilschule Ernst Busch

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Jörg Vieweg

Fragesteller: Jörg Vieweg

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Sprachheilschule Ernst Busch auf der Ernst-Wabra-Straße soll saniert und mit einem Erweiterungsneubau versehen werden.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Mit welchen Schülerzahlen für die Sprachheilschule rechnet die Verwaltung bis 2020?

2. Mit welchem Raumkonzept wird in Bezug auf die Grundschule, Oberschule und den Hort gearbeitet, insbesondere mit Blick auf die Doppelnutzung für Schule und Hort?

3. Die KiTa auf der Max-Müller-Straße hat 5 Millionen € an Fördermitteln erhalten, welche für die Hortbetreuung der Schule zweckgebunden waren. Inwieweit werden diese auf das neue Projekt übertragen?

4. Wie soll der geplante Erweiterungsneubau aussehen? Wo soll sich dieser befinden? Welche Raumnutzung ist im Erweiterungsneubau vorgesehen?

5. Welche konkreten Maßnahmen sind für die Sporthalle geplant?

6. Welche konkreten Maßnahmen sind für die Außenanlage des Sportplatze geplant?

7. Wie soll die Beschulung während der Bauphase gestaltet werden?

8. Wie wird eine Beteiligung und Einbeziehung der Eltern in das Projekt gewährleistet und in welcher Form wird diese gestaltet?

Für die Beantwortung der Fragen danke ich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Vieweg

Antwort:

Sehr geehrter Herr Vieweg,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Mit welchen Schülerzahlen für die Sprachheilschule rechnet die Verwaltung bis 2020?

Schülerzahlen Sprachheilschule

Die Verwaltung prognostiziert, auf Basis der letzten drei Schuljahre (2014/2015, 2015/2016, 2016/2017), für das Schuljahr 2020/21 237 Schüler in 23 Klassen.

2. Mit welchem Raumkonzept wird in Bezug auf die Grundschule und den Hort gearbeitet, insbesondere mit dem Blick auf die Doppelnutzung für Schule und Hort?

Das Raumkonzept richtet sich nach den „Allgemeinen Schulbauempfehlungen für den Freistaat Sachsen“ und den entsprechenden „Raumprogrammempfehlungen für Schulen des Freistaates Sachsen“. Da die Sprachheilschule entsprechend des bestätigten Schulnetzplanes der Stadt Chemnitz, Teilschulnetzplan Förderschulen (B-396/2009) aus einem Grund- und einem Oberschulteil besteht, werden das „Musterraumprogramm für Grundschule (Klasse 1 – 4) im Freistaat Sachsen“ und das „Musterraumprogramm für Mittelschule (Klasse 5 – 10) im Freistaat Sachsen“ zugrunde gelegt.

Entsprechend des § 8 Abs. 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Förderschulen – SOFS) umfasst die Sprachheilschule die Klassenstufen 1 bis 4. Mit Zustimmung der Sächsischen Bildungsagentur können an der Sprachheilschule die Klassenstufen 5 bis 10 eingerichtet werden (vgl. § 3 Abs. 3 SOFS).

Für den Hort sind neun Räume, davon fünf Räume in alleiniger Nutzung und vier Räume in Doppelnutzung mit der Grundschule, vorgesehen.

3. Die KiTa auf der Max-Müller-Straße hat 5 Millionen € an Fördermitteln erhalten, welche für die Hortbetreuung der Schule zweckgebunden waren. Inwieweit werden diese auf das neue Projekt übertragen?

Entsprechend des Stadtratsbeschlusses zur B-002/2015 vom 28. Januar 2015 wurde das Bauvorhaben Max-Müller-Straße 11 in Höhe von 1.834.100 €, davon Fördermittel in Höhe von 555.300 €, mit Baubeginn im Jahr 2015 bestätigt.
Die Fördermittel wurden für einen Hort bzw. eine KiTa zweckgebunden für das Gebäude Max-Müller-Straße 11 verausgabt und stehen somit für den Standort Ernst-Wabra-Straße 34 nicht zur Verfügung.

4. Wie soll der geplante Erweiterungsneubau aussehen? Wo soll sich dieser befinden? Welche Raumnutzung ist im Erweiterungsbau vorgesehen?

Das Raumprogramm für die Sprachheilschule „Ernst Busch“ steht noch nicht fest. Hierzu bedarf es noch einiger Abstimmungen zwischen der Schule, dem Hort und den Fachämtern der Stadtverwaltung Chemnitz. Aus diesem Grund ist noch keine Aussage möglich.

In Abhängigkeit von den Raumprogrammanforderungen und deren Einordnung in das Bestandsgebäude werden sich die Größe des Erweiterungsbaus und dessen Anzahl der Geschosse gestalten. Beim gegenwärtigen Planungsstand in Leistungsphase 2 HOAI erfolgen Variantenuntersuchungen, die nach Abschluss der Leistungsphase 2 in ein Vergabeverfahren zur Vergabe der Planungsleistungen ab Leistungsphase 3 einfließen werden.

5. Welche konkreten Maßnahmen sind für die Sporthalle geplant?

Es ist eine komplexe Sanierung der Sporthalle erforderlich. Im Planungsprozess wird geprüft, ob der Sportboden inklusive Prallschutz erhalten werden kann. Durch den Einbau eines Trennvorhanges soll gewährleistet werden, dass parallel jeweils zwei Klassen Sportunterricht durchführen können.

6. Welche konkreten Maßnahmen sind für die Außenanlagen des Sportplatzes geplant?

Die Außenanlagen der Schule, einschließlich Sportfreianlagen, werden komplett überarbeitet. Die Planung richtet sich nach den „Allgemeinen Schulbauempfehlungen für den Freistaat Sachsen“ (siehe Frage 2). Entsprechend den Prioritäten bzw. Anforderungen, welche gemeinsam mit der Schule, dem Hort und den Fachämtern entwickelt werden, wird das Außengelände neu gestaltet.

7. Wie soll die Beschulung während der Bauphase gestaltet werden?

Zur Beschulung während der Bauphase wurde noch keine endgültige Entscheidung getroffen.
In Abhängigkeit von der weiteren Planung, den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Auslagerungsobjekten und der Bereitstellung von Fördermitteln wird es dazu Abstimmungen mit den Leitern von Schule und Hort geben.

8. Wie wird eine Beteiligung und Einbeziehung der Eltern in das Projekt gewährleistet und in welcher Form wird diese gestaltet?

Die Kommunikation zu den Eltern erfolgt grundsätzlich über die Schulleitung.

Mit dem Beschluss der B-073/2016 – Standortuntersuchung Oberschulkapazität in Chemnitz, mit welchem das Schulgebäude an der Ernst-Wabra-Straße 34 als endgültiger Standort für die Sprachheilschule „Ernst Busch“ festgelegt wurde, erfolgte seither eine kontinuierliche Information aller Beteiligten.

Im gesamten Planungsprozess für die Sanierung, insbesondere zum Raumprogramm, finden regelmäßige Abstimmungen zwischen Schule, Hort und den Fachämtern statt. Somit werden die Schule und der Hort über die jeweiligen Zwischenstände informiert und können die Ergebnisse an die Eltern weitergeben.

Darüber hinaus steht die Verwaltung für Anfragen zur Verfügung. Unter anderem wurde auf Wunsch der Elternratsvorsitzenden der Schule und des Hortes, diesen am 9. November 2016 der aktuelle Planungsstand vorgestellt. Zudem präsentierte die Verwaltung, auf Initiative des Elternrates, am 22. November 2016 dem geladenen Teilnehmerkreis das aktualisierte Raumkonzept.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Rochold
Bürgermeister

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