SPD-Fraktion kritisiert Umgang mit dem Bürgerverein Chemnitz-Erfenschlag

Einem Beschlussantrag vom 08.02.2017 zum Trotz zieht sich das Verfahren zum Verkauf des Grundstücks mit dem Sommerbad Erfenschlag weiter in die Länge.

Vorlagen_ErfenschlagSeit Absetzung der ersten Beschlussvorlage zur Schließung und Renaturierung im Januar 2016 hatte die SPD-Fraktion deutlich gemacht, dass sie sich von der Verwaltung eine Kommunikation mit dem Bürgerverein für Chemnitz-Erfenschlag e.V. erwartet, die auf Augenhöhe stattfindet.

Mit dem nun praktizierten Vorgehen sehen die Stadträtinnen und Stadträte der SPD diese Erwartung als nicht mehr erfüllt. So erging aus dem Dezernat 5 die Mitteilung an den Bürgerverein, dass Mitte 2018 eine Baumaßnahme auf besagtem Gelände beginne, die eine Nutzung in dieser Zeit unmöglich mache.

Diese Baumaßnahme ohne Vorliegen der Planungen zu bewerten ist rein fachlich kaum möglich. Was jedoch aus Sicht der Fraktion unter keinen Umständen hinnehmbar ist, dass besagte Baumaßnahme in einer Kurzfristigkeit mitgeteilt wurde, die eine Verletzung des angemessenen Umgangs darstellt.

Seit 2014 bemühen sich die Bürgerinnen und Bürger um eine Lösung. Ob diese tragfähig ist, muss einer fachlichen Überprüfung unterzogen werden. Dabei erwartet die SPD-Fraktion, dass Bürgermeister Rochold konstruktiv auf den Bürgerverein zugeht, um Mittel und Wege zu finden, wie das Vorhaben realisiert werden kann. Kurzfristige Termineinladungen an ehrenamtlich Engagierte, Reduzierung auf formale Schriftwechsel und schließlich Verkündigungen, die alle Bemühungen auf Jahre hinfällig werden lassen, sind genau die Verhaltensweisen, mit denen bürgerschaftlichem Engagement der Zahn gezogen wird. Bürgermeister Rochold muss erkennen, dass die Wünsche und Anliegen der Bürger in unserer Stadt ernst genommen werden.

Die SPD-Fraktion erwartet daher, dass die Stadtverwaltung alle Planungen zu Bauvorhaben auf dem Grundstück des Erfenschlager Sommerbads einstellt, bis der Bürgerverein für Chemnitz-Erfenschlag e.V. und der Chemnitzer Stadtrat umfassend über die Maßnahme informiert wurden. Beim geplanten Bauvorhaben des Fernwasserzweckverbandes muss die Stadt – auch als zuständige Wasserbehörde – einbezogen werden und sollte sich dabei einer Lösung im Interesse beider Vorhaben öffnen.

 

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