
Dabei sind die Laternen vorzugsweise mit Dämmerungsschalter auszustatten bzw. bis mindestens 20:00 Uhr anzuschalten. An den Spielplätzen, an denen keine Stromleitungen anliegen, ist die Nutzung von Photovoltaik-Leuchten zu prüfen.
Voraussetzung ist, dass die zu beleuchtenden Spielplätze gut genutzt werden und sich möglichst an zentralen Stellen im Stadtgebiet oder den Wohngebieten befinden. Die Einreicher gehen von einer Beleuchtung aus, die die Anwohner nicht unnötig belästigt (z. B. kein Flutlicht), jedoch den Kindern und ihren Eltern die notwendige Sicherheit gibt.
Der Planungs-, Bau und Umweltausschuss sowie der Jugendhilfeausschuss sind im 4. Quartal 2019 darüber zu informieren, welche Spielplätze mit einer Beleuchtung ausgestattet werden und wie die weitere Planung zur Umsetzung ist.
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