Verbesserungen bei Schülerbeförderung

Veröffentlicht in: Aktuelle Meldungen | 0

StrassenbahnMit Beginn des neuen Schuljahres tritt die geänderte Satzung zur Schülerbeförderung in Kraft. Diese beinhaltet im Wesentlichen drei Verbesserungen für Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern. So fallen beispielsweise die jährliche Beantragung der Kostenerstattung und die Erbringung von Nachweisen künftig weg. Stattdessen erfolgt künftig eine einmalige Beantragung für die Klassenstufen 1 bis 4, 5 bis 10 sowie ab Klasse 11. Erstattet werden jeweils 50 % des günstigsten ÖPNV-Tickets unabhängig davon, ob öffentliche oder private Verkehrsmittel genutzt werden.

Eine weitere Verbesserung ergibt sich bei Grundschulen: Die SPD beantragte hier gemeinsam mit Grünen und Linken die Mindestentfernung für den Schulweg von derzeit zwei auf 1,8 Kilometer herabzusetzen. Dieser Antrag wurde im Stadtrat mit deutlicher Mehrheit bestätigt. Künftig haben also alle Kinder einen Anspruch auf die teilweise Kostenerstattung, bei denen die Entfernung zwischen Wohnung und Grundschule mindestens 1,8 Kilometer beträgt.

Die ursprünglich vorgesehene linear gestaffelte Erstattung der Fahrtkosten wurde durch den Stadtrat nicht weiter verfolgt, da diese rechtlich fraglich und nicht praktikabel erschien.

Schreibe einen Kommentar