SPD-Fraktion zur Änderung der Abfallsatzung
In der gestrigen Stadtratssitzung wurde mehrheitlich einer Änderung in der Abfallsatzung zur Entleerung rund um gesetzliche Feiertage zugestimmt. Folgt die turnusmäßige Leerung auf einen gesetzlichen Feiertag, so ist diese künftig vorzuverlegen oder am darauf folgenden Werktag nachzuholen. Diese Änderung ermöglicht der Planung durch den Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ASR) nun den notwendigen Spielraum, Lösungen für die Entsorgung rund um gesetzliche Feiertage zu finden.
„Die Abfallentsorgung zu planen, steht immer vor der Herausforderung, den Interessen der Kunden und zugleich den Belangen des Unternehmens und seiner Beschäftigten gerecht zu werden.“, so der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Stadtrat Chemnitz, Detlef Müller. Nachdem zuletzt die Erzielung einer Einigung nach Personalvertretungsrecht aufgrund einer Formulierung in der Satzung nicht möglich war, sei nun der Spielraum für eine solche gegeben. „Die Betriebsleitung des ASR und der Personalrat sind derzeit auf dem Weg zu einer Dienstvereinbarung, die sowohl die Entleerung rund um gesetzliche Feiertage regelt als auch den Beschäftigten eine Lösung insbesondere für das Osterwochenende in Aussicht stellt. Das zeigt doch, dass die Satzungsänderung hier einer konstruktiven Lösung den Weg ebnet.“, betont der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Stadtrat Chemnitz Jörg Vieweg.
Die Information über etwaige Änderungen ließen sich zudem auf geeignete Weise vermitteln, sei es durch das ASR-Kundenmagazin, den Abfallkalender oder zusätzlich eine zeitnahe Meldung im Amtsblatt. Diese Kundeninformation hatte Betriebsleiter Manfred Wüpper bereits in der Stadtratssitzung im Oktober in Aussicht gestellt. Dass sich die Chemnitzerinnen und Chemnitzer auf die Abfallentsorgung stets verlassen konnten, ist sowohl der Betriebsleitung als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verdanken. Um diesen nun auch entsprechenden Spielraum in der Aushandlung ihrer Interessen zu ermöglichen, ist die Satzungsänderung der richtige Schritt.
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