Weitere Förderung der Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderung durch den Bund

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Förderung des Bundes in Höhe von 348.839 Euro für den „Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten Sachsen e.V.“ in Chemnitz beschlossen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Detlef Müller und die SPD-Landtagsabgeordnete Hanka Kliese freuen sich über diese hohe Förderung.  Ab dem 01.06.2018 bekommt der „Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten Sachsen e.V.“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, eine Bundesförderung von 348.839 Euro bei einem Eigenanteil für das gesamte Projekt von nur 10.800 Euro.

Das Beratungsangebot ist niedrigschwellig, unabhängig und für die Ratsuchenden unentgeltlich. Beabsichtigt ist der Aufbau eines unabhängigen Beratungsangebotes für hörgeschädigte Menschen als fachliche Schwerpunktstelle mit einem überregionalen Beratungsansatz. Ausgehend von Chemnitz soll ein flächendeckendes Beratungsangebot in Sachsen aufgebaut und betrieben werden.

Detlef Müller dazu: „Ganz besonders freut mich, dass bei dieser Beratungsform nach dem Prinzip der „Peer Beratung“ gearbeitet werden wird. Hierbei erfolgt eine Beratung von Betroffenen durch Betroffene. Die Beratung wird zudem frühzeitig angeboten, bevor Leistungen beantragt werden. Das ist genau der richtige Ansatz, um Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben und eine ihren Wünschen entsprechende Lebensgestaltung zu ermöglichen.“

Auch Hanka Kliese, Sprecherin für Inklusion der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, freut sich über den Bescheid: „Das Bundesteilhabegesetz nimmt auf diese Weise konkret Gestalt für Menschen mit Behinderung in Sachsen an. Für leistungsberechtigte Menschen und ihre Angehörigen sind die verschiedenen Leistungen oft schwer zu überblicken. Schwerhörige und gehörlose Menschen stehen dabei noch einmal vor einer besonderen Kommunikationsbarriere. Eine unabhängige Beratung, die nicht auf Kostenersparnis, sondern auf bestmögliche Teilhabe abzielt und auch für diese Zielgruppe barrierefrei ist, ist ein wichtiger Schritt.“

Mit dem im vergangenen Jahr verabschiedetem Bundesteilhabegesetz wurde diese Form der Beratung überhaupt erst ermöglicht.

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